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Drucksache - DS/2134/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abtlg. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Es handelt sich bei den Verstößen gegen das Gewerberecht um Routinevorgänge. Das heißt, wenn es Hinweise auf unerlaubten Betrieb einer Schankwirtschaft gibt, wird dieser Hinweis gesammelt und dann an den LKA-Bereich Gewerbe mit der Bitte um Kontrolle weitergereicht. Bei diesen Vorgängen werden keine Statistiken erstellt. In Vorbereitung der Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage wurde beim LKA nach einer Statistik gefragt. Dort wurden ca. 1000 Amtshilfeersuchen für Gewerbekontrollen für Gesamt-Berlin genannt. Unser Bezirk dürfte mit mehr als 100 Gewerbekontrollen im Bezirk in 2015 dabei sein, so eine Schätzung des zuständigen Sachbearbeiters.
In der Regel werden Amtshilfeersuchen für den jeweiligen Einzelfall an das LKA-Bereich Gewerbe gesendet, manchmal werden sie auch als Sammelliste gesendet, insbesondere wenn sich Beschwerden bzw. andere Erkenntnisse in einem räumlich zusammenhängenden Gebiet häufen.
Wann das LKA dann eine Überprüfung vornimmt liegt nicht in unserem Ermessen. Es kommt auch immer darauf an, wann eine solche Überprüfung (Uhrzeit) sinnvoll stattfinden kann. Dabei macht es natürlich Sinn vor allem dann tätig zu werden, wenn z.B. beim Verdacht eines unerlaubten Gewerbebetriebes der angezeigte Verstoß stattfindet. Das ist überwiegend zu Nachtzeiten. Solche Einsätze werden dann oft durch das LKA in eigener Zuständigkeit gebündelt, um möglichst viele Kontrollen zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer räumlichen Umgebung durchführen zu können.
Eine Vorauswahl durch das Ordnungsamt, welche Betriebe kontrolliert werden sollen, findet nicht statt.
Auf Nachfrage beim LKA erfuhren wir, dass am 04.03.16 fünf im AHE enthaltene Betriebe kontrolliert wurden.
Es handelt sich hierbei teilweise um nicht gewerberechtlich mit einer Schankerlaubnis versehene Gaststättenbetriebe, die also ohne die entsprechende Schankerlaubnis alkoholische Getränke ausgeschenkt haben. Teilweise handelt es sich auch um Betriebe, die über eine entsprechende Erlaubnis verfügen, bei denen aber in anderer Weise gegen gewerberechtliche Vorgaben verstoßen wurde (z.B. Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten, jugendschutzrechtliche Verstöße usw.). Es handelte sich um die
. Rigaer Str. 83 . Samariterstr. 32 . 2 x Rigaer Str. 103 . Jessnerstr. 41
Zusätzlich wurden wie wir erfuhren weitere Betriebe in Friedrichshain kontrolliert, die nicht Gegenstand des jüngsten AHE gewesen sind, z.B. Betriebe auf dem RAW-Gelände und in der Libauer Straße.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
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