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Drucksache - DS/2090/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abtlg. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Alle Flüchtlingskinder bzw. -familien sind BuT-Leistungsberechtigte. Als BuT-Leistungsempfänger und Inhaber des berlinpass-BuT reduziert sich der Eigenanteil der Eltern für das Schulmittagessen auf 1,00 ? pro Mahlzeit/Tag. Darüber hinaus kann in der Grundschule bzw. den Förderzentren der Klassenstufen 1-6 die Härtefallregelung Mittagessen angewendet werden. Dadurch kann der o.g. Kosteneigenanteil der Eltern zeitlich befristet vollständig aufgehoben und durch das bezirkliche Schul- und Sportamt übernommen werden.
Der Kostenbeitrag der Eltern für das Mittagessen setzt mit dem Schulbesuch bzw. der Teilnahme am Schulmittagessen ein.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG, zuletzt geändert am 20.10.2015, hier: Anspruchseinschränkungen nach § 1a Absatz 2 und Grundleistungen nach § 3 Abs. 1) erhalten die Leistungsberechtigten während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen notwendige Leistungen zur Deckung der Bedarfe an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung usw. Dieser notwendige Bedarf wird in den Erstaufnahmeeinrichtungen allein durch Sachleistungen (sog. "Sachleistungsprinzip") gedeckt. Herauszustellen ist, dass der davon betroffene Personenkreis klar abzugrenzen ist. Es betrifft nur die Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und im unmittelbaren Anschluss daran, die sich in einer Erstaufnahmeeinrichtung befinden und damit ihren Bedarf an Ernährung gemäß § 3 Abs. 1 AsylbLG als Sachleistung erhalten. Im Grundsatz kann in dieser Zeit ein Schulbesuch erfolgen. Es ist festzustellen, dass diese Personen für den Zeitraum der Sachleistungsgewährung in Erstaufnahmeeinrichtungen keinen Bargeldbetrag zur Verfügung haben, aus dem die Kosten für die Teilnahme am schulischen Mittagessen bestritten werden können. In der Grundschule bzw. den Förderzentren der Klassenstufen 1-6 bietet sich die Härtefallregelung Mittagessen als eine Unterstützungsleistung an.
Darüber hinaus ist dem Bezirk bekannt, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales aktuell an dieser Fragestellung arbeiten. Ein Ergebnis ist bislang nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
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