Drucksache - DS/2089/IV  

 
 
Betreff: Müssen Geflüchtete in Notunterkünften Rundfunkbeiträge des ARD- und ZDF-Beitragsservice entrichten?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.02.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In der letzten Zeit erhalten Bewohner_innen in Notunterkünften in Friedrichshain-Kreuzberg massenweise Post vom Beitragsservice. Ist dieser Personenkreis beitragspflichtig?
     
  2. Wenn ja, von welchem Geld sollen die Bewohner_innen diese Beiträge zahlen, wenn sie ihre Verfahren noch gar nicht durchlaufen haben und keine Leistungen beziehen?
     
  3. Gibt es eine abgestimmte Regelung im Land Berlin bzw. zwischen den Bundesländern, um dem Beitragsservice zu vermitteln, dass der o. g. Personenkreis keine Beiträge entrichten kann?

 

Nachfrage:

 

  1. Ist es wirklich notwendig, dass jede/r einzelne Betroffene eine Beitragsbefreiung beantragt oder ist es hier nicht verwaltungstechnisch einfacher, den o. g. Personenkreis pauschal von der Beitragspflicht zu befreien?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                           

Abt. Familie, Gesundheit und Personal

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. In der letzten Zeit erhalten Bewohner_innen in Notunterkünften in Friedrichshain-Kreuzberg massenweise Post vom Beitragsservice. Ist dieser Personenkreis beitragspflichtig?

 

Nein und wir als Bezirk haben auch auf Nachfrage dazu keine Informationen

 

 

2. Wenn ja, von welchem Geld sollen die Bewohner_innen diese Beiträge zahlen, wenn sie ihre Verfahren noch gar nicht durchlaufen haben und keine Leistungen beziehen?

 

entfällt

 

 

3. Gibt es eine abgestimmte Regelung im Land Berlin bzw. zwischen den Bundesländern, um dem Beitragsservice zu vermitteln, dass der o. g. Personenkreis keine Beiträge entrichten

kann?

 

Ist mir nicht bekannt  allerdings nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu.

 

Um sicherzustellen, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber erst gar nicht angeschrieben werden, hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Städte und Kommunen um aktive Mithilfe gebeten. Da sie für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zuständig sind, können sie entsprechende Unterkünfte melden. Die Adressen werden im System gesperrt.

 

Grund für die Anschreiben, die der Beitragsservice automatisiert verschickt, ist das Verfahren zur Ersterfassung von beitragspflichtigen Wohnungen. Wenn Asylbewerberinnen und Asylbewerber von der zuständigen Sozialbehörde melderechtlich erfasst sind, werden diese Meldedaten, wie die von allen anderen Bürgerinnen und Bürgern auch, an den Beitragsservice übermittelt. Da diese Meldedaten keinen Hinweis darauf enthalten, dass es sich bei der gemeldeten Person um eine Asylbewerberin oder einen Asylbewerber handelt, schreibt der Beitragsservice alle Personen an, die keiner angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können und bittet um Klärung der Beitragspflicht.

 

Die Dachverbände der deutschen Städte und Kommunen hat der Beitragsservice bereits im Jahr 2014 darüber informiert, um von vornherein zu verhindern, dass Schreiben an diese Anschriften ausgelöst werden. Erhalten Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Einzelfällen doch ein Anschreiben des Beitragsservice, sollten die Betreuer zeitnah reagieren und den Beitragsservice über den Asylbewerberstatus informieren. Nur durch eine entsprechende Rückmeldung lässt sich verhindern, dass die angeschriebenen Personen in der Folge zum Rundfunkbeitrag angemeldet werden und eine Zahlungsaufforderung erhalten. Am schnellsten geht dies über die Kontaktformulare auf rundfunkbeitrag.de sowie die Hotline des Beitragsservice

 

Nachfrage:

 

1. Ist es wirklich notwendig, dass jede/r einzelne Betroffene eine Beitragsbefreiung beantragt oder ist es hier nicht verwaltungstechnisch einfacher, den o. g. Personenkreis pauschal von der Beitragspflicht zu befreien?

 

Siehe Antwort zu 3

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: