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Drucksache - DS/1813/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in der Bergmannstr. 9, einem Haus der GEWOBAG, seit Sommer 2008 zwei sozial gebundene Wohnungen durch Ferienwohnungsnutzung und Leerstand zweckentfremdet werden? 2) Was gedenkt das Bezirksamt (BA) gegen diese Zweckentfremdung, von der die GEWOBAG seit langem durch Mieter (seit März 2011), Rechtsanwälte, Mieterinitiative informiert wurde, zu tun? 3) Gibt es im Wohnhaus Mehringdamm 29 Wohnungen in denen gewerbliche Beherbergung genehmigt ist?
Nachfrage: 1) Hat das Bezirksamt Kenntnis davon, dass im Mehringdamm 29 etliche Wohnungen über Jahre leer stehen?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 16.07.15Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste -2601 SozBeschBüD Dez
Bezirksverordneter Herr Herbst
über BzBm'in
über Bezirksverordnetenvorsteherin Frau Jaath
Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage DS/1813/IV Zweckentfremdung in der Bergmannstraße 9 und am Mehringdamm 29 zur BVV am 15.07.15
Sehr geehrter Herr Herbst,
anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.
1) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in der Bergmannstr. 9, einem Haus der GEWOBAG, seit Sommer 2008 zwei sozial gebundene Wohnungen durch Ferienwohnungsnutzung und Leerstand zweckentfremdet werden?
2) Was gedenkt das Bezirksamt (BA) gegen diese Zweckentfremdung, von der die GEWOBAG seit langem durch Mieter (seit März 2011), Rechtsanwälte, Mieterinitiative informiert wurde, zu tun?
Mit den genannten zwei Wohnungen in der Bergmannstr. 9 ist sowohl das Bezirksamt als auch die IBB als Förderbank beschäftigt. Lange vor Inkraftsetzung des Zweckentfremdungsverbots in Berlin ( 01.05.2014 ) hatte der Vermieter Hinweise, dass dort Beherbergung stattfand.
Die GEWOBAG als Vermieter ist sofort nach Kenntnis gegen die Ferienwohnungsnutzung vorgegangen mit dem Ergebnis, dass eine solche Nutzung heute nicht mehr stattfindet.
Von Leerstand im Sinne des Zweckentfremdungsverbots kann man nur reden, wenn ein Vermieter bewusst Wohnraum leer stehen lässt. Er muss also rechtlich und tatsächlich leer stehen. Eine vermietete Wohnung, die vom Mieter nicht intensiv bewohnt wird fällt nicht unter das Zweckentfremdungsverbot.
Hier existieren aber Mietverträge die auch durch den Umstand, dass der Mieter seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr in der Wohnung hat, keine Rechtskraft verlieren.
3) Gibt es im Wohnhaus Mehringdamm 29 Wohnungen in denen gewerbliche Beherbergung genehmigt ist?
Nachfrage: 1) Hat das Bezirksamt Kenntnis davon, dass im Mehringdamm 29 etliche Wohnungen über Jahre leer stehen?
Die Problematik um die Belegeinheit Mehringdamm 29 ist hier seit ca. sechs Wochen bekannt. Inzwischen wurden Ermittlungen aufgenommen, die in der Kürze der Zeit aber noch zu keinem verwertbaren Ergebnis geführt haben. Es gab zwei Ortsbegehungen, die den Verdacht einer Zweckentfremdung nahelegen. Hierzu wurde der Eigentümer angeschrieben. Weitere Ermittlungsschritte werden folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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