Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1794/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt hat Drucksachen nicht der Öffentlichkeit und Presse vorzustellen, bevor diese Drucksachen von der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen wurden.
Begründung: In der Vergangenheit wurde die Bezirksverordnetenversammlung mehrfach vom Bezirksamt übergangen und zuerst der Presse eine Drucksache präsentiert, bevor diese den Bezirksverordneten zur Verfügung gestellt wurde. Da die Bezirksverordnetenversammlung die Kontrollfunktion über das Bezirksamt innehat und Drucksachen ablehnen oder deren Änderung beschließen könnte, ist so ein Verhalten des Bezirksamtes inakzeptabel.
BVV 15.07.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
BüTra 10.09.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 23.09.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin