Drucksache - DS/1767/IV  

 
 
Betreff: EA049 - Grundschulen im Ortsteil Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)      Nach AV-SEP ist eine Klassenstärke von 24 Kindern vorgesehen, in einigen Grundschulen der Schulregion III und IV sind es jetzt schon mehr. Trotzdem sind in absehbarer Zeit in der Schulregion III und IV und auch in der angrenzenden Jens-Nydahl-GS deutlich zu wenig Schulplätze vorhanden. In Gesamt-Kreuzberg gibt es nach Berechnung des Senats aber freie Kapazitäten. Wo genau sind die?

 

2)      Wie soll in Zukunft in der Schulregion III und IV unter dem Prinzip "kurze Beine kurze Wege" eingeschult werden, ohne die Klassenstärken einfach zu erhöhen und die Grundschulen immer weiter zu verdichten?

 

3)      Sie rechnen immer mit Rückgangs-Quoten. Verweil-Quoten werden nie mit eingerechnet. Diese reduzieren die Einschulungs-Möglichkeiten aber erheblich, wie man am Beispiel der Nürtingen-GS für das Schuljahr 2015/16 deutlich sehen konnte, die Planungsqualität leidet darunter. Wie werden Verweilquoten zukünftig berücksichtigt?

 

4)      Gibt es seitens des Bezirkes die Möglichkeit, notwendige Sanierungsmaßnahmen an der E.O.Plauen-GS zu beschleunigen - z.B. durch Auslagerung des auslaufenden Zuges an andere GS - damit die Schule schnellstmöglich dem aufkommenden Schulbedarf zur Verfügung gestellt werden kann?

 

5)      Wie groß wird die Kapazität der neu sanierten E.O.Plauen-Räumlichkeiten sein, abgesehen von der Nutzung verschiedener Räume durch die Nürtingen GS und die Freie Schule?

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

Herr Dr. Beckers: Bei Schule habe ich mir angewöhnt, doch mein Manuskript etwas zu benutzen, damit hier bei den Zahlen ich auch nicht abweiche, aber das nur vorausgeschickt mir also noch mal zu bestätigen: Ich habe gerade am letzten Freitag in der Tat auch erfahren, das fand ich sehr interessant, bei der Stadträterunde, da sind immer die Schulstadträte bei der Senatsbildungsverwaltung und dort habe ich in der Tat erfahren, dass wir 90 Züge Überhang im Land Berlin haben bei den Grundschulplätzen, das hatte mich auch sehr erstaunt. In der Tat, das noch mal vielleicht am Rande. Hilft uns aber auch nicht weiter, weil wir wollen ja schulnahe Grundschulplätze anbieten, von daher ist das eher eine Zahl, die vielleicht interessant ist, aber für uns jetzt erst mal nicht unbedingt relevant.

 

zu Frage 1: Gemäß § 4 Abs. 8 der Verordnung zur Änderung der Grundschulverordnung vom 04. April 2012 besteht jede Klasse in der Schulanfangsphase grundsätzlich aus 23 bis 26 Schüler/innen. An Schulen, in denen entweder mindestens 40% aller Schüler/innen nicht deutscher Herkunftssprache sind oder an denen die Erziehungsberechtigten von mindestens 40% aller Schüler/innen von der Zahlung eines Eigenanteils zur Beschaffung von Lernmittel befreit sind, also die LMB, Lernmittelbefreiung, und in Klassen mit Schülerinnen mit so einem pädagogischen Förderbedarf beträgt die Größe der Klasse davon abweichend 21 bis 25 Schüler/innen.

Die durchschnittliche Klassenfrequenz an den Kreuzberger Grundschulen beträgt im Aktuellen, also das Schuljahr 14/15 jetzt, 22,7 Schüler pro Klasse. In den Schulregionen 1, 3 und 4 sind im Schuljahr 2014 15 ausreichende Plätze vorhanden. Die derzeit vorhandene Standortkapazität ermittelte Zügigkeit aufgrund der Anzahl der Räume pro Schule/Schulregion übersteigt sehr deutlich den Raumbedarf nach ermittelter Zügigkeit aufgrund der Anzahl der Schüler pro Schule oder Schulregion. Das ., ich trag es Ihnen vor, aber vielleicht müssen wir es Ihnen auch noch mal schriftlich geben, damit Sie das nachher vorliegen haben.

Die Berechnung der Standortkapazität und des Raumbedarfs erfolgt nach Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Die Standortkapazität ist gleich Anzahl der anrechenbaren Räume einer Schule, geteilt durch den jeweiligen Raumfaktor. Das heißt 11,5 Räume pro Zug bei offenen Ganztagsschulen und 12,5 Räume pro Zug bei gebundenen Ganztagsschulen. Der Raumbedarf bemisst sich nach Anzahl der Schüler einer Schule, etwa geteilt durch 144 Schüler pro Zug, so ungefähr ist dann der Raumbedarf berechnet. Das heißt also, ein Zug, ich glaube, das ist aber bekannt, sind dann 24 Schüler pro Klasse mal sechs Schuljahre, so kommen wir auf diese 144.

Jetzt kommen die Standorte. An folgenden Standorten im Ortsteil Kreuzberg übersteigt derzeit die Standortkapazität, den Raumbedarf und dort bestehenden rein rechnerisch freien Kapazitäten in Höhe von 11,4 Zügen. Das sind einmal die Galilei-Grundschule, die Jens-Nydahl-Grundschule, das ist die Lenau-, die Lemgo-, die Aziz-Nesin-, die E.-O.-Plauen, die es ja immer noch gibt, die Nürtingen- und die Heinrich-Zille-, die Fichtelgebirge-, die Hunsrück- und die Rosa-Parks-. Also so insgesamt sind das 11,4 Züge, rechnerisch. Rechnerisch immer wichtig, das wissen wir aus den ganzen Diskussionen.

 

zu Frage 2: Die Änderung der Einzugsbereiche ist ein zentraler und wichtiger Aspekt bei der Beschulung, um Veränderungen den Kapazitäten der Schulen anzupassen. Dabei erfolgt unter Anerkennung der Rahmenvorgaben der Senatsverwaltung für Bildung die Änderung von Einschulbereichen im Ergebnis der Betrachtung aller Schulen einer Schulregion und manchmal auch über die Schulregion hinaus. Und unter der Beachtung der vorhandenen Kapazitäten sowie der Schülerzahl, der Schülerzahlprognose sowie der Wohnortnähe und Fußufigkeit der künftigen Schüler/innen. Derzeit liegt die Standortkapazität in der ganzen Region über dem Raumbedarf. Prognostisch wird in beiden Regionen voraussichtlich eine ausgeglichene Versorgungssituation bestehen.

In der Schulregion 3 wird für das Schuljahr 2020/21 die Standortkapazität von 7 Zügen prognostiziert, die Kapazität, wenn alle bestehenden Planungen umgesetzt werden, auch mit der nötigen, davon gehen wir mal aus, Als Basis der Prognosen des Schulamtes für die künftigen Schülerzahlen, das ist dann der Schulplatzbedarf, werden die Zahlen der melderechtlich registrierten Einwohner/innen am Ort der Hauptwohnung in Friedrichshain-Kreuzberg nach Einschulbereichen und Altersjahren bzw. Geburtsjahren nach den Aussagen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, aktuell sind es immer die 0 - 6jährigen, zuletzt am 31.12.2014 uns vorgelegt, verwendet. Würde die Altersgruppe der 0 - 6jährigen zu 100% hochwachsen, also hätten wir jetzt keine Abwanderung in welcher Form auch immer, andere Schulwahl, besonderes Schulprofil etc., gibt es ja viel, dann entstünde zum Schuljahr 20/21 ein Beschulungsbedarf in Höhe von 8,1 Zügen in der Schulregion 3, ja, habe ich jetzt mal als Beispiel genommen. Laut Berechnung sind das dann 1.163 Schüler die gemeldet sind, geteilt durch diese 144 pro Zug, so dass wir 8,1 Züge haben.

Erfahrungsgemäß kommen aber von diesen 100%, die hier uns gemeldet werden vom Landeseinwohneramt dann nur noch wenige an. Es gibt Durchschnittsgrößen von 20%, es gibt aber auch mittlerweile Größen von 10%, die dem Land Berlin entsprechen. Selbst, wenn sich diese Quote auf 90%, also um 10% reduziert, ergibt sich ein Beschulungsbedarf von 7,3 Zügen. Die Problematik dabei für die, die in diesem Schulsystem nicht verhaftet sind, ich kann es wirklich nachvollziehen, ich weiß nur nicht, da müssen wir noch mal irgendwann diese prognostischen Berechnungen hinlegen. Es gibt den Bedarf, den wir haben, der wird festgelegt statistisch, ein Einschulungsbereich muss Schulplätze nachweisen für diesen Bedarf, falls alle Schüler und Schülerinnen, die von 0 bis 6 Jahren aufwachsen, sich nicht anders entscheiden, die Eltern keine andere Schule wählen, dass diese Schüler dann beschult werden können. Das wären 100%. Okay?

Wir haben ja noch die große Anfrage da, da werden wir noch ein bisschen was dazu hören.

In der Schulregion 4 wird für das Schuljahr 20/21 die Standortkapazität von 11,4 Zügen prognostiziert. Als Basis der Prognosen des Schulamtes werden die Zahlen für die zukünftigen Schülerzahlen, also der Schulplatzbedarf auch wieder angenommen von den melderechtlich registrierten Einwohnern und Einwohnerinnen im Alter von 0 bis 6 Jahren. Zuletzt war sie ganz aktuell 31.12.2014. Das sind real vorhandene, lebende Menschen in einem Schuleinzugsbereich in einer Region. rde die Altersgruppe auch hier zu 100% im Einzugsbereich bleiben oder in der Schulregion bleiben und hier dann auch zur Schule gehen, dann wäre es so, dass wir hier einen Bedarf hätten von 11.3 Zügen bei 100%.

So, auch hier gibt es wiederum erfahrungsgemäß eine Rückgangsquote und da kann man sich jetzt überlegen, welche Rückgangsquote nimmt man. Aus den Erfahrungen, die wir haben, sind es 20%. Ist das noch realistisch? Oder nimmt man 10%? Das kann man sich aussuchen. 100% wird in der Regel nicht angewendet, weil es aller Erfahrung nach sehr viele Eltern gibt, die ihre Kinder, aus welchen Gründen auch immer, woanders anmelden, um ein gewisses Schulprofil haben zu wollen, ein Schulkonzept oder etwas, was möglicherweise in dieser Schulregion gar nicht angeboten wird oder sie gehen in eine Schule freier Trägerschaft oder versuchen zumindest auszuwechseln in einem anderen Bezirk.

Zusätzlich zu diesen Einwohnerzahlen sind die ., natürlich die Erkenntnisse die wir haben, gerade in der Region 3, möglicher Wohnungsneubauaktivitäten hier mit einzubeziehen. Aus dem Wohnungsneubau könnte voraussichtlich, wenn das so kommt, ein Schulplatzbedarf von 2 Zügen entstehen. Allerdings besteht, und das ist gerade für den Bereich der Schulregion 3 zweifelhaft, ob da wirklich die Wohnungsbaupotenziale in den nächsten Jahren gebaut werden, sprich Bebauung Spreeufer, weil es dort noch ein paar andere Probleme gibt.

Diese Prognoseberechnungen des Schulamtes werden jährlich angepasst den tatsächlichen Zahlen, die wir vom Einwohnermeldeamt dann jährlich geliefert bekommen.

Ich gebe es Ihnen schriftlich, vielleicht wenn Sie es nicht ganz nachvollziehen konnten, dass Sie es vielleicht nachlesen. Ich stehe auch gerne noch weiter zur Verfügung, aber . so probiere ich es jetzt erst einmal, mit 100%, 80%, 90% und den tatsächlichen Zahlen.

So, sie rechnen immer mit einerckgangsquote, genau. Das Schulamt weist Rückgangsquoten aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte nur zusätzlich aus. Die 100%-Quote wird ebenfalls ausgewiesen und die prognostische Darstellung erfolgt in einer Bandbreite nach Planungsprognose von bis. Die Rückgangsquote und die 100%-Quote werden deshalb ausgewiesen, weil niemand zum heutigen Zeitpunkt absehen kann, ob diese Rückgangsquote, die man möglicherweise annehmen kann, tatsächlich in der bisherigen Größenordnung sich auch in Zukunft realisieren wird oder ob sie sich bei 100%, ist schwer vorstellbar, aber irgendwo bei 90%, vielleicht auch über 90% sogar einpendelt.

Verweilquoten können vom Schulamt nicht prognostisch berücksichtig werden, da diese jährlich variieren. Diese Quote wird aber in Vorbereitung der Einrichtung eines neuen Schuljahres, also immer nach Vorlegen der konkreten Anmeldezahlen, und Rückmeldungen aus den Schulen für das neue Schuljahr berücksichtigt.

 

zu Frage 4: Nein. Die frühmöglichste Anmeldung dieser Sanierungsmaßnahme im Förderprogramm steht unter baulichen Denkmalschutz, weil das Programmjahr 2016 mit der Anmeldung im Programmjahr 2016 werden im Jahr 2016 erst einmal die Planungskosten bereitgestellt und in den Folgejahren erfolgt dann die Umsetzung. Zu dem Zeitpunkt wird dann auch die E.-O.-Plauen ausgelaufen sein und dann beginnen die sehr umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in dem Schulgebäude der E.-O.-Plauen.

 

zu Frage 5: Die E.-O.-Plauen-Schule wird zum 31.07.2015 aufgehoben. Die Gebäude der E.-O.-Plauen-Schule werden der Nürtingen-Schule übertragen, also von der Verwaltung her, Schulleitung. Das bisherige Planungsziel für den erweiterten Standort der Nürtingen-Schule war lt. Beschlusstext auf der Drucksache dazu zur Aufhebung der E.-O.-Plauen Folgendes: Das Schul- und Sportamt prüft parallel zur Schulnetzveränderung, inwieweit die Schulgebäude des bisherigen Doppelstandortes, nämlich Nürtingen und E.-O.-Plauen im Hinblick auf die Raumbedarfe der künftig vierzügigen Nürtingen-Grundschule optimal vorhanden und genutzt werden. Dazu erfolgt die Gegenüberstellung des derzeitigen Raumbestandes mit dem künftigen Raumbedarf einer vierzügigen inklusiven Grundschule. Das rechnerische Ergebnis dieser Gegenüberstellung weist aus, dass in der Summe beider Stammgebäude eine ausreichende Kapazität vorhanden sein würde, eine vierzügige Grundschule unterzubringen. Infolgedessen wird eine Abgabe von zwei Gebäudeteilen, das war mal in der Planung Haus 1, Freizeitgebäude der Nürtingen-Grundschule, und Haus 2, Unterricht- und Freizeitgebäude der E.-O.-Plauen Grundschule aus dem Schulfachvermögen angestrebt, zu dem damaligen Zeitpunkt.

Nunmehr haben wir eine andere Situation aus meiner Sicht, weil wir damals die Sanierung in dieser Form noch nicht vorhersehen konnten. Deswegen plant in Abweichung davon der Schulträger nunmehr, aufgrund auch der dynamischen Veränderungen im Einzugsbereich, was ja auch mit Wohnungsbau möglicherweise dann in späteren Jahren auch noch begleitet werden kann, dass wir hier diesen Schulplatzbedarf versuchen, dann nicht unterzuvermieten, das ist das Haus 2. Das werden wir nicht abgeben, das werden wir im Schulfachvermögen behalten, einfach auch als Reserve zusätzlich zu diesen anderen Gebäuden.

Die Vierzügigkeit der Nürtingen-Schule ist denke ich außer Frage, sie wird auch umgesetzt und wird auch kommen. Die Vierzügigkeit bezieht sich rein rechnerisch betrachtet auf das ehemalige Stammhaus der E.-O.-Plauen und auf das Stammhaus der Nürtingen-Grundschule. Beide Stammhäuser sind mit ihrem Raumbestand ausreichend um die Vierzügigkeit zu organisieren. Dennoch wird auch das Haus 2 in einer Studie, derzeit wird eine Machbarkeitsstudie erstellt, die diese Überlegungen berücksichtigen wird für die Nutzung der Nürtingen-Schule einbezogen, da für die Übergangszeit, Auslaufen der E.-O.-Plauen, quasi der Schulbetrieb auch der Nürtingen abzusichern ist, auch gerade vor dem Hintergrund der zukünftigen Sanierungsmaßnahmen in dem Hauptgebäude.

Auf lange Sicht ist der Raumbedarf der Nürtingen-Schule nicht auf vier Züge festgeschrieben, aber auch nach den Diskussionen und den Gesprächen, die wir hatten mit der Schulleitung der Nürtingen-Grundschule und Elternvertretungen ist es erst einmal, dass diese Vierzügigkeit aufgebaut wird und die Nürtingen-Schule dort ihr Schulkonzept auch entsprechend umsetzen kann.

 


 

 

 

 
 

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