Drucksache - DS/1758/IV  

 
 
Betreff: Lärmbelästigung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Müller, GötzMüller, Götz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt das Schreiben an die Bezirksbürgermeisterin vom 10. Juni 2015 zur Lärmbelästigung in der Niederbarnimstraße?
     
  2. Wie viele Briefe über Lärmbelästigung hat das Bezirksamt in den Jahren 2013, 2014 und 2015 erhalten (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
     
  3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann bzw. muss das Bezirksamt vorliegend in welcher Weise reagieren?

 

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

zu Frage 1: Erstmal chte ich  mich auf das Schreiben beziehen, das mehrere Lärmquellen nennt und diese Lärmquellen betreffen eben nicht nur ein Amt, sondern mehrere Ämter, insofern danke ich jetzt dem SGA und dem Umweltamt für die Zuarbeiten und ich hoffe, dass wir mit diesen Zuarbeiten Ihre Fragen hoffentlich befriedigend beantwortennnen.

Das o.g. Schreiben, das Sie hier zitieren, ich habe es Ihnen noch einmal mitgebracht, beschreibt durchaus nachvollziehbar eine innerstädtische Situation, die grundsätzlich dem Bezirksamt auch bekannt ist. Sie fragen ja, wie wir das beurteilen und ich muss mal sagen, die meisten Bezirksamtsmitglieder, wenn nicht auch alle, weiß ich jetzt nicht, wohnen in den Kiezen, in den Berliner Kiezen und ich glaube, das, was hier beschrieben wurde, ist nicht ganz ungewöhnlich. Vielleicht in der massiven Konzentration schon, aber nicht, was die einzelnen Tatbestände angeht, die hier genannt sind.

 

zu Frage 2: Also die meisten Beschwerden zur Lärmbelästigung gehen bei mir, dem Ordnungsamt, bei Herrn Panhoff und dem Umweltamt sowie bei der Bezirksbürgermeisterin ein. Insofern haben wir uns jetzt mal auf die drei Bereiche konzentriert. Das Ordnungsamt erfasst Lärmbeschwerden über alle Eingangskanäle, also Post, E-Mail, telefonisch und persönlich, wird alles aufgeschrieben und registriert hinter einem Beschwerdefall und deswegen wissen wir nicht genau, was die Zahl jetzt aussagt, können sich aber mehrere Mitteilungen eines Beschwerdeführers durchaus verbergen. Also es kann z.B. sein, dass jemand den Lärm allgemein meint und dann eine andere Beschwerde losschickt zum Lärm aus einer Gaststätte. Wir haben jetzt also dann einen Beschwerdeführer, zwei Sachverhalte. Wir haben also die Sachverhalte gehlt.

Wir hatten in 2013 Lärmbeschwerden 217, in 2014 Lärmbeschwerden 191 und in 2015 Lärmbeschwerden 106. 2013 Lärm aus Gaststätte 148, 2014 Lärm aus Gaststätte 167, aber in 2015 bisher Lärm aus Gaststätte 78. Dabei sind jetzt die Vorgänge der ersten Monate erfasst, ich denke mal so bis April / Mai dürfte das eingearbeitet sein.

Auch das Umweltamt erfasst nicht die Anzahl der Briefe über Lärmbelästigung, sondern die Vorgänge selbst auf den verschiedenen Kanälen. Beim Umweltamt sind eingegangen 2013 Lärmbeschwerden allgemein 486, in 2014 Lärmbeschwerden 582 und in 2015 bisher Lärmbeschwerden 299. Im Büro der Bezirksbürgermeisterin, und hier gibt es die Unterscheidung, sind Briefe über Lärmbelastung, Sie fragen ja eigentlich auch nach Briefen, in folgende Anzahl eingegangen, also E-Mails, Telefonate, alles, was sozusagen auch in den Kanälen noch läuft, werden dort nicht separat erfasst. Selbstverständlich, wenn da was kommt, wird es in der Regel an das entsprechende Amt weitergeleitet, aber da wird dann kein Strich gemacht oder eine Statistik geführt. Also Lärm 2013 2 Briefe, Lärm 2014 6 Briefe und Lärm 2015 bisher 1 Brief. Es ist nicht ausgeschlossen dabei wie gesagt, dass es auch bei den Ämtern zu Doppelzählungen kommt, weil jeder Bereich für sich halt die entsprechenden Statistiken führt.

 

zu Frage 3: Und ich arbeite jetzt mal ab, was hier in diesem Schreiben alles aufgeführt wird. Fangen wir mal an mit dem Kinderlärm. Kinderlärm ist grundsätzlich, und ich glaube das ist im Brief auch mittlerweile schon erkannt worden, prinzipiell als natürliche Lebensäerung hinzunehmen. Es gibt kein Beschwerderecht gegenüber Kinderlärm und das ist auch gut. Das ist auch gut so, das kann man denen prompt auch mal so sagen, weil  da denke ich . na ja .

Gaststättenlärm, was die .

 

Herr ller: . steht drin, dass es nicht so stört.

 

Herr Dr. Beckers: Okay, ja. Was die Lärmentwicklung durch Gaststätten angeht, mag sich zwar die Beschwerde von dieser Situation in ihrer Gesamtheit als sehr unangenehm und auch belästigend darstellen, aber auch bei den Lärmbelästigungen haben wir als Bezirksamt die rechtlichen Grundlagen zu berücksichtigen und was ich vorhin auch schon ausgeführt habe, sind eben Lärmquellen, ggf. nacheinander und parallel immer im Einzelfall zu untersuchen. Dabei ist zu ermitteln, kommt der Lärm aus einem Innenraum einer Gaststätte, dann wäre z.B. zu prüfen, ob die Musikanlage eingepegelt ist oder ob entsprechende Auflagen vielleicht bereits bei einer Gaststätte schon existieren, die vielleicht aber nicht eingehalten werden.

Dann wäre die Frage, ob man hier bei den Schankvorrten als Quelle des Lärms tätig werden muss. Auch das muss separat untersucht werden. Dann könnte man bei dem, was ich vorhin auch schon ausgeführt habe, bei den Schankvorrten über Prognoseberechnung, über Lärmmessung auch entsprechend tätig werden.

Es wäre ., sollte die Lärmbelästigung nach 22:00 Uhr erfolgen, habe ich auch schon vorhin gesagt, ist es immer notwendig, kann man immer nur wieder sagen, bitte, bitte holt die Polizei und es muss eine Anzeige gefertigt werden, weil nur eine Anzeige führt zu Aktenkundigkeit, mit einer Anzeige kann auch das Ordnungsamt dann weiter arbeiten oder auch das Umweltamt und entsprechende Bußgelder oder auch für Gaststättenbetreiber Auflagen erheben.

So dann haben wir den Lärm durch Straßenverkehr. Die Wahrnehmung, dass die Niederbarnimstraße als Ausweichroute für die Warschauer Straße dient, kann nach Beobachtung zumindest des Außendienstes des Ordnungsamtes nicht unbedingt bestätigt werden. Ich persönlich habe auch nicht unbedingt den Eindruck, aber gut, sollte das der Fall sein, dann dürfte dies natürlich an den Bauarbeiten in der Warschauer Straße liegen, das wäre zumindest naheliegend, wenn es denn so wäre, und die werden ja noch ein paar Tage anhalten. Also wenn dem so ist, wir werden das nochmal prüfen über die Straßenverkehrsbehörde, wenn sie denn aktiv werden kann und nach Lösungsmöglichkeiten suchen, wenn es dort etwas gibt, was wir tun können, um diesen Ausweichverkehr nicht durch die Niederbarnimstraße führen zu lassen, dann werden wir das probieren, auch umzusetzen.

Auch das Ordnungsamt wird und ist auch jetzt schon regelmäßig in der Niederbarnimstraße, weil dort, sehr beliebt, immer in der zweiten Reihe geparkt wird. Ja und da ist immer so der Punkt, tagsüber kann man das machen, wir haben auch eine Parkraumbewirtschaftung, auch die arbeitet natürlich mit dem Außendienst schon zusammen, auch wenn sie bestimmte Dinge nicht tun kann, aber ab 22:00 Uhr wird es dann eng bzw. ab 24:00 Uhr, weil dann ist die Polizei nach dem ASOG zuständig.

So, der Vorschlag, den Spielplatz einzufrieden .

 

Herrller: . Musik aus Pkws .

 

Herr Dr. Beckers: Ja, Musik aus Pkws, ist eine ähnliche Situation wie verhaltensbedingter Lärm im öffentlichen Straßenland, das ist dann keine Sache, die einer Genehmigung unterliegt, das ist halt eine Sache, die einfach stattfindet. Musik aus Pkws, kenn ich auch schön mit den Basstönen, Scheibe runtergekurbelt und dann wird dann sich dort aufgehalten. Auch hier kann man sagen, bis 22:00 Uhr, alte Regel, kann nur immer wieder dann mit dem Ordnungsamt gearbeitet werden, weil nach 22:00 Uhr ist nach wie vor und immer die Polizei zuständig.

 

Herrller: Außerdem geht es nur, wenn der Pkw steht, weil es .

 

Herr Dr. Beckers: Das ist ein weiteres Problem und das habe ich auch vorhin schon einmal probiert, mit diesen Personen mit grünen oder roten oder keine Ahnung schwarzen Sakko, Lederjacke, keine Ahnung, die dann irgendwo Lärm erzeugen in der Niederbarnimstraße, wo auch immer. Diese Person ist dann da und wenn die Polizei kommt, um dann die Lärmquelle ausfindig zu machen, ist diese Person ja vielleicht nicht mehr da. Das gilt natürlich auch für alles andere. Das ist ein Riesenproblem. Kann man eigentlich nur in den Griff kriegen, wenn man dort eine Präsenz vor Ort organisiert. Aber wer will in der Niederbarnimstraße von 22:00 bis 02:00 Uhr nachts möglicherweise dort, ähnlich wie an der Admiralbrücke, dann patrouillieren, ob da möglicherweise dies oder jenes stattfindet. Ich sehe die Polizei dazu, nach meiner Auffassung, eher nicht in der Lage, das tun zu können, aber ich kann mich ja täuschen, vielleicht ist die Polizei bereit, hier ihre Streifentätigkeit zu erhöhen. Das können wir gerne nochmal anfragen.

 

Herrller: Ist denn möglicherweise wegen der gesundheitlichen Gefährdungen durch die Lärmbelästigung nicht etwa auch das Gesundheitsamt als Ordnungsbehörde infrage kommend vorliegend?

 

zu Nachfrage 1: Ich habe es verstanden. Das Bundes- und Emissionsschutzgesetz und das Landesemissionsschutzgesetz gehen ja nicht einfach nur davon aus, dass etwas zu laut ist, sondern die Grundlage dieser beiden Gesetze, die für uns ja hier maßgeblich sind, sind natürlich auch entstanden, um eben Gesundheitsgefährdung und Gesundheitsbeeinträchtigung auszuschließen. Insofern ist hier nicht das Gesundheitsamt gefordert, sondern die Behörden, die für die Einhaltung der Lärmemission zuständig sind und das ist ., das ist in diesem Fall das Umweltamt und das Ordnungsamt.

 

Herr Müller: Und das Umweltamt war da . Nee, dann habe ich lieber noch eine andere Nachfrage. In welcher Weise wurde denn auf den Brief inzwischen geantwortet?

 

zu Nachfrage 2: Also der Brief ist am 10. Juni adressiert, also vom Datum am 10. Juni, ich habe jetzt noch nicht geschaut, wann er bei mir eingegangen ist. Ich gehe davon aus, dass wir jetzt den Text, den müssen wir natürlich mit den Inhalten zumindest ein bisschen netter gestalten, verschicken werden, aber vielleicht wäre es auch sinnvoll, sich mal zu treffen. Das kann man vielleicht auch jenseits von mündlichen Anfragen organisieren.

 


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: