Drucksache - DS/1742/IV  

 
 
Betreff: Nachverdichtungspläne der WBM in Friedrichshain-West: Bezirkseigene Grundstücke für Infrastruktur und Grünflächen sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Hellmuth, Susanne
2. Schwarze, Julian
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beratung ff
08.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, für die bezirkseigenen Grundstücke im westlichen Friedrichshain planungsrechtliche Festsetzungen zu treffen, um bestehende und nicht in unmittelbarer Nähe ersetzbare öffentliche Infrastruktur wie Kita-, Schul-, Sport-, Spiel- und Grünflächen zu sichern.

 

Schnellstmöglich ist durch das Bezirksamt zu prüfen, welche Bedarfe für öffentliche und soziale Infrastruktur im Friedrichshainer Westen bestehen vor allem unter Berücksichtigung des „Masterplan Friedrichshain“ der WBM.

 

Nach der Prüfung der Infrastruktur-Bedarfe ist für die bezirkseigenen Grundstücke insbesondere in der Kraut-/ Ecke Neue Blumenstraße, entlang der Mollstraße, an der nördlichen Koppenstraße und am Platz der Vereinten Nationen die Bauleitplanung unverzüglich einzuleiten. Dabei sind die ermittelten Bedarfe an sozialer Infrastruktur vorrangig zu berücksichtigen und die Bauleitplanung mit dem Ziel durchzuführen neue Kita-, Schul-, Sport-, Spiel- und Grünflächen, je nach ermittelten Bedarf, auszuweisen.

Der BVV ist bis zum September 2015 zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Die Wohnungsbaugesellschaft WBM plant im Friedrichshainer Westen eine großflächige Bebauung. Der vorgestellte Masterplan beinhaltet teilweise eine zu dichte und zu hohe Nachverdichtung. Unklar ist, was genau die WBM wann umsetzen wird. Allerdings gibt es für zwei Standorte schon einen positiven Bauvorbescheid bzw. eine Bauvorbescheidsanfrage. Damit hat die WBM bereits Tatsachen geschaffen. Die versprochene Beteiligung der Bürger*innen durch die WBM blieb bisher aus. Sie wird auch von den WBM-Mieter*innen eingefordert, so z.B. vom „Mieterbeirat im Karl-Marx-Allee Karree.“ Auch die BVV spricht sich in Drucksache „Kein Verdichtungsprogramm der WBM in Friedrichshain-West ohne Transparenz und Beteiligung! Pläne der WBM müssen öffentlicher Überprüfung unterzogen werden. (DS/1648/IV) für eine Bürger*innenbeteiligung und eine umfassende städtebaulichen Betrachtung aus.

 

r den Teil der Planungen, für die die WBM bereits Baurecht hat, muss der Bezirk die Folgen der Nachverdichtung für die soziale Infrastruktur mit seiner Planungshoheit bewältigen.

 

Die WBM plant größtenteils eine Bebauung nach § 34 auf Grundstücken, die der Wohnungsbaugesellschaft gehören. Einige Grundstücke sind jedoch im Besitz des Bezirkes.

Hier kann der Bezirk gestaltend eingreifen und bereits für die öffentliche Infrastruktur genutzte und nicht in unmittelbarer Nähe zu ersetzende Flächen sichern. Die Sicherung von Grünflächen und Spielplätzen bekommt angesichts zunehmender baulicher Verdichtungen durch Neubauvorhaben eine wachsende Bedeutung. Diverse Flächen, die nicht selten seit Jahrzehnten als Grünflächen oder als Spielplätze frei zugänglich für die Bevölkerung zur Verfügung stehen, sind im Ortsteil Friedrichshain nicht baurechtlich abgesichert. Hintergrund sind die verschiedenen baurechtlichen Gegebenheiten in den ehemaligen Ost-Bezirken im Vergleich zum ehemaligen Westteil der Stadt. Das darf ein Vierteljahrhundert nach der Wende nicht zu Nachteilen der Bevölkerung gehen.

 

Durch einen zunehmenden Verwertungsdruck von Liegenschaften in der Stadt rücken auch zunehmend bisherige Grünflächen und Spielplätzen in den Fokus für Nachverdichtungsmaßnahmen - auch durch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften. Dies gilt auch gegenüber Flächen, die sich bisher im Besitz des Bezirks befinden.

 

Zwar wird preiswerter neuer Wohnraum gebraucht, allerdings darf der Neubau nicht um jeden Preis erfolgen. Bestehende Wohnumfeldqualitäten dürfen nicht ohne Weiteres aufgegeben werden. Das geht am Ende auch zu Lasten der neuen Mieterinnen und Mieter. Denn auch diese brauchen Grünflächen und Spielplätzen in unmittelbarer Nachbarschaft, die mit geringem Mobilitätsaufwand zu erreichen sind.

 

 

BVV 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 08.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, für die bezirkseigenen Grundstücke im westlichen Friedrichshain planungsrechtliche Festsetzungen zu treffen, um bestehende und nicht in unmittelbarer Nähe ersetzbare öffentliche Infrastruktur wie Kita-, Schul-, Sport-, Spiel- und Grünflächen zu sichern.

 

Schnellstmöglich ist durch das Bezirksamt zu prüfen, welche Bedarfe für öffentliche und soziale Infrastruktur im Friedrichshainer Westen bestehen vor allem unter Berücksichtigung des „Masterplan Friedrichshain“ der WBM.

 

Nach der Prüfung der Infrastruktur-Bedarfe ist für die bezirkseigenen Grundstücke insbesondere in der Kraut-/ Ecke Neue Blumenstraße, entlang der Mollstraße, an der nördlichen Koppenstraße und am Platz der Vereinten Nationen die Bauleitplanung unverzüglich einzuleiten. Dabei sind die ermittelten Bedarfe an sozialer Infrastruktur vorrangig zu berücksichtigen und die Bauleitplanung mit dem Ziel durchzuführen neue Kita-, Schul-, Sport-, Spiel- und Grünflächen, je nach ermittelten Bedarf, auszuweisen.

 

Der BVV ist bis zum September 2015 zu berichten.

 

 

BVV 15.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, für die bezirkseigenen Grundstücke im westlichen Friedrichshain planungsrechtliche Festsetzungen zu treffen, um bestehende und nicht in unmittelbarer Nähe ersetzbare öffentliche Infrastruktur wie Kita-, Schul-, Sport-, Spiel- und Grünflächen zu sichern.

 

Schnellstmöglich ist durch das Bezirksamt zu prüfen, welche Bedarfe für öffentliche und soziale Infrastruktur im Friedrichshainer Westen bestehen vor allem unter Berücksichtigung des „Masterplan Friedrichshain“ der WBM.

 

Nach der Prüfung der Infrastruktur-Bedarfe ist für die bezirkseigenen Grundstücke insbesondere in der Kraut-/ Ecke Neue Blumenstraße, entlang der Mollstraße, an der nördlichen Koppenstraße und am Platz der Vereinten Nationen die Bauleitplanung unverzüglich einzuleiten. Dabei sind die ermittelten Bedarfe an sozialer Infrastruktur vorrangig zu berücksichtigen und die Bauleitplanung mit dem Ziel durchzuführen neue Kita-, Schul-, Sport-, Spiel- und Grünflächen, je nach ermittelten Bedarf, auszuweisen.

 

Der BVV ist bis zum September 2015 zu berichten.

 

 
 

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