Drucksache - DS/1715/IV  

 
 
Betreff: Hilfe für von Wohnungslosigkeit bedrohte Familien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.05.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Gibt es im Bezirksamt oder beim Jobcenter bei Bekanntwerden einer Räumungsklage gegen eine Familie/ ein alleinerziehendes Elternteil mit Kind/ Kindern eine besondere Vorgehensweise zur Unterstützung der Betroffenen bezüglich der Wohnraumerhaltung?

 

  1. Welche präventiven Maßnahmen gibt es im Bezirk um die Wohnungslosigkeit von Familien im Vorfeld zu verhindern, also gerade diese Zielgruppe beim Wohnraumerhalt bzw. beim Finden von neuem Wohnraum besonders zu unterstützen?

 

  1. Wieviele wohnungslose Familien/Elternteile mit Kindern waren während der vergangenen drei Jahre gemäß Nr. 19 Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Berlin) im Bezirk untergebracht?

 

Nachfragen:

 

  1. Wie lang war im Bezirk in den letzten drei Jahren die durchschnittliche Unterbringungsdauer für diese Zielgruppe (Falls keine genauen Zahlen vorliegen, bitte Schätzwerte angeben)?

 

  1. Wie hoch waren im Bezirk während des vergangenen Jahres die Kosten für die Unterbringung der o.g. Zielgruppe (Falls noch keine genauen Zahlen vorliegen, bitte Schätzwerte angeben)?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                 22.05.2015

Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste              -2601

SozBeschBüD Dez

 

 

Ihre mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Gibt es im Bezirksamt oder beim Jobcenter bei Bekanntwerden einer Räumungsklage gegen eine Familie/ ein alleinerziehendes Elternteil mit Kind/ Kindern eine besondere Vorgehensweise zur Unterstützung der Betroffenen bezüglich der Wohnraumerhaltung?
 

Das Bezirksamt wird von "jeder" Klage auf Räumung vom zuständigen Amtsgericht informiert. Ob es sich um eine Familie handelt ist an og. Schreiben nicht zwangsläufig erkennbar. Die Information wird dann von der Sozialen Wohnhilfe an das Jobcenter und gegebenenfalls an die Stelle für Grundsicherung weitergeleitet. Zudem werden die Betroffenen angeschrieben. Im Anschreiben stehen die wichtigsten Ansprechpartner für eine mögliche Beratung darüber, wie die Räumung abzuwenden und die Wohnung langfristig zu sichern ist.

 

 

2. Welche präventiven Maßnahmen gibt es im Bezirk um die Wohnungslosigkeit von Familien im Vorfeld zu verhindern, also gerade diese Zielgruppe beim Wohnraumerhalt bzw. beim Finden von neuem Wohnraum besonders zu unterstützen?
 

 

Zu den direkten präventiven Maßnahmen für alle von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen im Bezirk gehören:
 

  • Beratung und Unterstützung durch die Soziale Wohnhilfe
  • Mietschuldenübernahmen bei Vorliegen der Voraussetzungen
  • Einleitung von Maßnahmen gemäß § 67 SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) bei vorhandenen Anspruchsvoraussetzungen
  • Aufnahme Geschütztes Marktsegment bei gegebenen Zugangskriterien
  • Verweis an die Schuldnerberatungen u.a. Fach- und Beratungsstellen

 

Zudem sind gegebene Arbeitsstrukturen, wie die Kooperationsvereinbarung mit dem Jobcenter (Beratungsangebot bei Senkung KdU, Sanktionen, Mietschulden usw.) und die behördliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Gesundheitsamt eine wichtige Voraussetzung für die Vermeidung von Wohnungslosigkeit in unserem Bezirk.

 

 

3. Wieviele wohnungslose Familien/Elternteile mit Kindern waren während der vergangenen drei Jahre gemäß Nr. 19 Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Berlin) im Bezirk untergebracht?
 

Hier ist nur eine Stichtagsinformation möglich.

Im Hinblick auf die us. Zahlen ist zu beachten, dass es sich nicht ausschließlich um die "klassische Klientel" der Sozialen Wohnhilfe handelt, die durch Räumung ihre Wohnung verloren hat. Sie beinhalten auch geflüchtete Familien aus Kriegsgebieten oder Sinti und Roma. Untergebrachte Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen sind nicht dabei.

 

gemäß ASOG durch das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg untergebrachte Alleinerziehende oder Familien

 

Stand der Bul 12 /2014

26 Alleinerziehende mit Kindern / 20 Familien mit Kindern

 

 

durch das Bezirksamt untergebrachte Alleinerziehende und Familien in Hostels oder  Pensionen

 

Stand 19.05.2015

6 Alleinerziehende / 8 Familien

 

Die Zahl ist seit Ende 2014 steigend, insbesondere durch die zunehmenden Flüchtlingsfamilien.

 

 

Nachfragen:

1. Wie lang war im Bezirk in den letzten drei Jahren die durchschnittliche Unterbringungsdauer für diese Zielgruppe (Falls keine genauen Zahlen vorliegen, bitte Schätzwerte angeben)?

 

2. Wie hoch waren im Bezirk während des vergangenen Jahres die Kosten für die Unterbringung der o.g. Zielgruppe (Falls noch keine genauen Zahlen vorliegen, bitte Schätzwerte angeben)?

 

Hierzu liegen weder valide noch geschätzte Zahlen vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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