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Drucksache - DS/1709/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1.) Welche Gefahrengebiete, kriminalitätsbelasteten Orte und Zonen mit Sonderkontrollrechten der Berliner Polizei in Friedrichshain-Kreuzberg sind dem Bezirksamt bekannt? 2.) Welche Auswirkungen hat das Bestehen dieser Gebiete nach Einschätzung des Bezirksamts auf Bewohner und Besucher des Bezirks? 3.) Wie schätzt das Bezirksamt das Bestehen dieser Gebiete juristisch ein - insbesondere nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hamburger Gefahrengebieten? Nachfrage:
1.) Welche Schritte plant das Bezirksamt gegen das Bestehen dieser wahrscheinlich verfassungsrechtlich nicht zulässigen Sonderkontrollzonen zu unternehmen?
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
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