Drucksache - DS/1473/IV  

 
 
Betreff: Neuer Name für den Platz vor der Mehrzweckhalle am Ostbahnhof (O2 World)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Hellmuth, SusanneHellmuth, Susanne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.12.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wer ist an der Entscheidung für die Umbenennung von Platz und Arena an der Mühlenstraße wie beteiligt?

 

  1. Wann laufen vertragliche Vereinbarungen, die derzeit die Namensgebung für den Platz regeln, aus und können neu geregelt werden?

 

  1. Welche Rolle können - nach Einschätzung des Bezirksamts - die Beschlüsse der BVV spielen, die eine Benennung nach Frauennamen, aber auch eine Beteiligung der Nachbar*innen vorsehen?
     

 

Nachfragen:

 

  1. Gibt es die Möglichkeit, im Zuge einer Neubenennung des heutigen "O2-Platzes" das Konzept des Bezirksamts zur "Straßenbenennung auf dem Gelände des Anschutz-Areals" von 2006 fortzuschreiben? (Vgl. Publikation des Bezirksamts vom November 2006  sowie DS/1850/II)

 

  1. Gibt es bereits Gespräche zwischen Bezirksamt und Anschutz Entertainment Group Development GmbH?
     

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      17.12.2014

Bezirksstadträtin für Finanzen, Facility Management,

Kultur und Weiterbildung

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wer ist an der Entscheidung für die Umbenennung von Platz und Arena an der Mühlenstraße wie beteiligt?

 

Es handelt sich dabei um ein Privatgelände und somit hat der Eigentümer auch das Namensgebungsrecht. Wir könnten höchstens über Gespräche, Äerung von Wünschen u. ä. versuchen dort Einfluss nehmen. An dieser Stelle weise ich aber darauf hin, dass Gedenktafelkommission schon in 2006 eine Benennung des Platzes nach Hildegard-Knef vorgeschlagen hat, was am Widerspruch des Eigentümers scheiterte.

 

2. Wann laufen vertragliche Vereinbarungen, die derzeit die Namensgebung für den Platz regeln, aus und können neu geregelt werden?

 

Es gibt keine gesonderten vertragliche Regelungen, welche die Benennung der Privatflächen regelt.

 

3. Welche Rolle können - nach Einschätzung des Bezirksamts - die Beschlüsse der BVV spielen, die eine Benennung nach Frauennamen, aber auch eine Beteiligung der Nachbar*innen vorsehen?

 

Keine. Ich verweise auf die Beantwortung Frage 1.

 

Nachfragen:

 

1. Gibt es die Möglichkeit, im Zuge einer Neubenennung des heutigen "O2-Platzes" das Konzept des Bezirksamts zur "Straßenbenennung auf dem Gelände des Anschutz-Areals" von 2006 fortzuschreiben? (Vgl. Publikation des Bezirksamts vom November 2006 sowie DS/1850/II)

 

Keine. Der Eigentümer hat das Namensrechts und kann die Entscheidung diesbzgl. alleine treffen.

 

2. Gibt es bereits Gespräche zwischen Bezirksamt und Anschutz Entertainment Group Development GmbH?

 

Nein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Jana Borkamp

 

 

 
 

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