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Drucksache - DS/1381/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1) In Ihrem derzeit im Internet eingestellten "festgesetzten" Bebauungsplan wird für das Taz Gebäude das Kerngebiet ausgewiesen in dem nach demselben Bebauungsplan eine Nutzung durch u.a. großflächige Gewerbe untersagt wird. Wie verträgt sich das mit den Plänen der TAZ, das Erdgeschoss für ihren Gastronomiebetrieb (Café, Restaurant und Bistro) zu nutzen? 2) Sind sie sicher das dieser Gastronomiebetrieb einer gerichtlichen Prüfung zwischen den Bebauungsplanvorgaben und dem Bauvorhaben der TAZ stand hält? 3) Wieso gab es eine derart gravierende Bauplanänderung zwischen dem als "festgesetzter" Bauplan jetzt veröffentlichtem Bauplan (Taz- Gebäude wurde 4 Meter weiter in die Strassenflucht der Hedemannstrasse geschoben) und dem Bebauungsplan der seinerzeit veröffentlicht wurde und wohl einigen wenigen Anwohnern zur Verfügung gestellt wurde?
4) Hätte bei einer so grundlegenden Änderung der Bebauung nicht erneut die Öffentlichkeit informiert/ gehört werden müssen? 5) Wenn Ihre Fachämter (Naturschutz- und Grünflächenamt und Stadtplanungsamt) zu dem Bebauungsplan gehört wurden, wieso wurden dann vor der Umwandlung in Bauland bzw. vor Erteilung einer Baugenehmigung weder Einwände gegen die Fällung zweier seltener und über hundert Jahre alten Bäume -auch nicht vom grünen (!) Stadtrat-, noch gegen das weitere Schleifen und Überbauens eines bedeutenden stadtgeschichtlich wichtigen Gebietes (Sternwarte/Sternwartengarten/preussischer Höhennullpunkt/ der Ort, wo der Planet Neptun entdeckt wurde), noch gegen das Verbauen einer Stadt-klimatischen wichtigen Grünschneise erhoben, bzw. vielleicht nur nicht dokumentiert?
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