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Drucksache - DS/1346/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Das Tiergehege wird seit vielen Jahren ohne die erforderlichen Ressourcen(Personal, Sachmittel) betrieben. Die Tierpflege ist nur noch mit ehrenamtlich oder über Beschäftigungsträger tätige Personen aufrecht zu erhalten gewesen. Mehrere Male gab es kritische Situationen, weil die tägliche Tierbetreuung nicht sichergestellt war (z. T. mehrere Wochen lang nicht, weil die Fördermaßnahme ausgelaufen war und eine Anschlussmaßnahme nicht bewilligt worden war).
Es trifft zu, dass ein Träger namens ALEA zusammen mit der Adolf-Glaßbrenner-Schule Interesse am Weiterbetrieb des Tiergeheges angemeldet hat. Die pädagogische Eignung von ALEA zu beurteilen, liegt außerhalb der Kompetenzen des Fachbereichs Grünflächen.
Dagegen spricht, dass nach übereinstimmender Auffassung des Schulamtes und des o.g. Trägers der gesamte inhaltliche und vertragsrechtliche Aufwand einschl. der sich daraus ergebenden Pflichten beim SGA, FB Grünflächen, verbleiben soll, also die gemäß Aufgabenkritik aufzugebende Nichtpflichtaufgabe letztendlich im SGA aufrechterhalten werden müsste. Das Schulamt sah sich seinerseits außer Stande, das Angebot des SGA zur Überlassung der relevanten Fläche wie auch die Übernahme der vertraglichen Klärung mit dem Träger anzunehmen.
Nachfragen:
Dagegen hat das Bezirksamt grundsätzlich nichts einzuwenden.
Nein. Die Verknüpfung des Tiergehegebetriebes mit einer gastronomischen Einrichtung hält das SGA nicht für optimal, denn es hat wiederholt schwierige Situationen mit dem Nachbarn gegeben. Im Übrigen löst eine derartige "Kooperation" nicht die finanzielle, personelle und organisatorische Herauslösung des Tiergehegebetriebes aus der Zuständigkeit des SGA,FB Grünflächen. Das erklärte Ziel der Aufgabenkritik ist so nicht erreichbar.
Nein, die Fläche bleibt Teil des Viktoriaparks.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat |
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