Drucksache - DS/1346/IV  

 
 
Betreff: Tiergehege im Viktoria Park
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Warum soll das Tiergehege geschlossen werden?
     
  2. Trifft es zu, dass sich ein Träger (Na Ti Ki Natur -Kinder - Tiere) bereit erklärt hat, das Tiergehege im Viktoriapark als außerschulischen Lernort zu entwickeln?
     
  3. Was spricht gegen die Entwicklung durch den oben genannten Träger?

 

Nachfragen:
 

  1. Was hat das Bezirksamt gegen eine pädagogisch sinnvolle Verknüpfung von Tierhaltung und Kindererziehung, wo es doch in der Vergangenheit Kinderbauernhöfe aus genau diesem Grunde immer unterstützte?

 

  1. Hat das Bezirksamt mit der benachbarten Gastronomie Kontakt aufgenommen um abzuklären ob diese sich an der für die Gastronomie durchaus attraktive Einrichtung durch dauerhafte Spenden diese unterstützt oder

 

  1. Überlegt das Bezirksamt eine Abgabe der Flächen genau an diese Gastronomie um einmalig Geld in die Bezirkskasse zu bekommen?

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                       

Bezirksstadtrat                                                                                                 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Warum soll das Tiergehege geschlossen werden?

 

Das Tiergehege wird seit vielen Jahren ohne die erforderlichen Ressourcen(Personal, Sachmittel) betrieben. Die Tierpflege ist nur noch mit ehrenamtlich oder über Beschäftigungsträger tätige Personen aufrecht zu erhalten gewesen. Mehrere Male gab es kritische Situationen, weil die tägliche Tierbetreuung nicht sichergestellt war (z. T. mehrere Wochen lang nicht, weil die Fördermaßnahme ausgelaufen war und eine Anschlussmaßnahme nicht bewilligt worden war).
Anlässlich der letzten Haushaltsplanaufstellung hat das zuständige Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt, heute Straßen- und Grünflächenamt (SGA, FB Grünflächen), im Rahmen der geforderten Aufgabenkritik erneut Nichtpflichtaufgaben zusammengestellt, die Kosteneinsparungen ermöglichen sollen. Dazu gehörte auch der Betrieb des Tiergeheges. Das Gehege soll daher entweder an einen anderen Betreiber abgegeben oder geschlossen werden.
Es folgten Abfragen bei anderen Ämtern im Bezirk, ob der Betrieb aus anderen fachlichen Erfordernissen, z.B. pädagogischen Gründen, zwingend aufrecht zu erhalten ist. Diese Notwendigkeit wurde sowohl vom Jugendbereich als auch vom Schulbereich verneint. Auch eine langjährige bzw. dauerhafte Übergabe des Betriebes an einen Beschäftigungsträger (Die Wille) erwies sich als nichtrealisierbar, da der Träger keine dauerhafte Förderungszusage für die Unterhaltung der Anlage erwarten kann.

 

  1. Trifft es zu, dass sich ein Träger (Na Ti Ki Natur -Kinder - Tiere) bereit erklärt hat, das Tiergehege im Viktoriapark als außerschulischen Lernort zu entwickeln?

 

Es trifft zu, dass ein Träger namens ALEA zusammen mit der Adolf-Glaßbrenner-Schule Interesse am Weiterbetrieb des Tiergeheges angemeldet hat. Die pädagogische Eignung von ALEA zu beurteilen, liegt außerhalb der Kompetenzen des Fachbereichs Grünflächen.

 

  1. Was spricht gegen die Entwicklung durch den oben genannten Träger?

 

Dagegen spricht, dass nach übereinstimmender Auffassung des Schulamtes und des o.g. Trägers der gesamte inhaltliche und vertragsrechtliche Aufwand einschl. der sich daraus ergebenden Pflichten beim SGA, FB Grünflächen, verbleiben soll, also die gemäß Aufgabenkritik aufzugebende Nichtpflichtaufgabe letztendlich im SGA aufrechterhalten werden müsste. Das Schulamt sah sich seinerseits außer Stande, das Angebot des SGA zur Überlassung der relevanten Fläche wie auch die Übernahme der vertraglichen Klärung mit dem Tger anzunehmen.

 

Nachfragen:

 

  1. Was hat das Bezirksamt gegen eine pädagogisch sinnvolle Verknüpfung von Tierhaltung und Kindererziehung, wo es doch in der Vergangenheit Kinderbauernhöfe aus genau diesem Grunde immer unterstützte?

 

Dagegen hat das Bezirksamt grundsätzlich nichts einzuwenden.

 

  1. Hat das Bezirksamt mit der benachbarten Gastronomie Kontakt aufgenommen um abzuklären ob diese sich an der für die Gastronomie durchaus attraktive Einrichtung durch dauerhafte Spenden diese unterstützt oder

 

Nein. Die Verknüpfung des Tiergehegebetriebes mit einer gastronomischen Einrichtung hält das SGA nicht für optimal, denn es hat wiederholt schwierige Situationen mit dem Nachbarn gegeben. Im Übrigen löst eine derartige "Kooperation" nicht die finanzielle, personelle und organisatorische Herauslösung des Tiergehegebetriebes aus der Zuständigkeit des SGA,FB Grünflächen. Das erklärte Ziel der Aufgabenkritik ist so nicht erreichbar.

 

  1. Überlegt das Bezirksamt eine Abgabe der Flächen genau an diese Gastronomie um einmalig Geld in die Bezirkskasse zu bekommen?

 

Nein, die Fläche bleibt Teil des Viktoriaparks.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 
 

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