Drucksache - DS/1133/IV  

 
 
Betreff: RAW II - Drogenumschlagsplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.03.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass sich das Grundstück des RAW-Geländes zunehmend zu einem Drogenumschlagsplatz entwickelt?

 

  1. Wie viele Polizeieinsätze waren deshalb im 1. Quartal auf dem Gelände und Umgebung veranlasst?

 

  1. Wird das Bezirksamt angesichts des Kurswechsels im Görlitzer Park gleiche Maßnahmen ergreifen, um ein Ausufern des Drogenhandels von Anfang an zu unterbinden?

 

Nachfrage:

 

  1. Wenn nein, wie gedenkt das Bezirksamt mit dem Problem umzugehen?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                        26.03.14

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass sich das Grundstück des RAW-Geländes zunehmend zu einem Drogenumschlagsplatz entwickelt?

 

Dem Bezirksamt sind Medienberichterstattungen und Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern bekannt, die die Vermutung nahe legen, dass auf dem - und im RAW-Gelände Drogen zum Verkauf angeboten werden. Gesicherte Erkenntnisse darüber hat das Bezirksamt zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht.

 

Deshalb ist zu dieser Anfrage die Senatsverwaltung für Inneres und Sport um Zuarbeit gebeten worden. Diese liegt aktuell noch nicht vor.

 

 

  1. Wie viele Polizeieinsätze waren deshalb im 1. Quartal auf dem Gelände und Umgebung veranlasst?

 

Auch hier bleibt die Antwort der Senatsinnenverwaltung abzuwarten.

 

 

  1. Wird das Bezirksamt angesichts des Kurswechsels im Görlitzer Park gleiche Maßnahmen ergreifen, um ein Ausufern des Drogenhandels von Anfang an zu unterbinden?

 

Über das Erfordernis einen bezirklichen Einschreitens und ggf. geeignete Maßnahmen kann das Bezirksamt erst auf Basis gesicherter Erkenntnisse befinden.

 

Bereits an dieser Stelle muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität keine bezirkliche Aufgabe ist. Insoweit kann das Bezirksamt hier und anderswo jeweils nur unterstützend - im Rahmen der ihm zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse -tig werden.


Nachfrage:

 

  1. Wenn nein, wie gedenkt das Bezirksamt mit dem Problem umzugehen?

 

Siehe Antwort zu Frage 3.

 

 

 

 

Monika Herrmann 

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 
 

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