Drucksache - DS/1116/IV  

 
 
Betreff: Asbestbelastung in Wohnungen am Mehringplatz - Wie groß ist die Gesundheitsgefahr und was unternimmt das Bezirksamt für die Mieterinnen(*)?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.03.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In wievielen Wohnungen, vor allem um den Mehringplatz in Kreuzberg, sind asbesthaltige Materialien verbaut worden und vorhanden und welche gesundheitlichen Gefährdungen können sich daraus ergeben?

 

  1. In welcher Weise unterstützt das Bezirksamt die Mieterinnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte?

 

  1. In welcher Art und Weise ist das Seniorenwohnhaus Mehringplatz 5 durch die Verwendung asbesthaltiger Materialien betroffen?

 

Nachfrage:

 

  1. In welcher Weise kommt das Bezirksamt seinen besonderen Verpflichtungen gegenüber den Bewohnerinnen nach dem Eigentümerwechsel im Seniorenwohnhaus nach (z.B. Überprüfung der Mietbindungen, Beratung und Unterstützung der Bewohner, Sanktionen gegen Eigentümer bei Nichteinhaltung der mit dem Bezirksamt vereinbarten Vertragsgegenstände)?

 

(*) = Aus Gründen der Einfachheit wird ausschließlich die weibliche Form verwendet.

 

DS 1116              Asbestbelastung in Wohnungen am Mehringplatz - Wie groß ist die Gesundheitsgefahr und was unternimmt das Bezirksamt für die Mieterinnen?

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

zu Frage 1: Zu der Anzahl der Wohnungen kann die Bauaufsicht keine Beantwortung geben, die Anzahl ist unbekannt. Bei den gesundheitlichen Gefährdungen kann es sich durch verbaute Asbestprodukte um ausgelöste Gefährdungen handeln, die durch einen Asbestsachverständigen festzustellen sind, eventuell auch durch das Gesundheitsamt. Die Bauaufsicht selbst kann dazu keine diesbezüglichen Prüfungen durchführen. Also das geht über Beauftragung.

 

zu Frage 2: Also der Ablauf ist folgender: Wendet sich ein Mieter mit verbauten Asbestprodukten an den Fachbereich Bauaufsicht und hatte eine vorher durch ihn erfolgte Meldung an den Eigentümer oder die Hausverwaltung keinen Erfolg, wird seitens der Bauaufsicht der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung aufgefordert, eine Bestandsaufnahme durch einen Asbestsachverständigen durchführen zu lassen. Die weiteren Maßnahmen ngen dann davon ab, inwieweit durch den Asbestsachverständigen eine Gefährdung und ein damit verbundener Handlungsbedarf festgestellt wird. Der Handlungsbedarf kann sein, dass gar nicht passiert, d. h. die Bestandssituation wird belassen, wenn keine Gefährdung festgestellt wurde. Es können mittelfristige Sanierungsmaßnahmen sein. Es kann aber auch eine bauaufsichtliche Sperrung der Wohnung sein, wenn eine akute Gefährdungslage festgestellt wird.

 

zu Frage 3: Das Seniorenwohnhaus Mehringplatz 5, da sind bei der Bauaufsicht keine Mängelmeldungen eingegangen und es hat auch keine Begehung stattgefunden.

 

zu Nachfrage 1: Das geht ein bisschen in Richtung Abteilung Soziales, die mir hier auch zugearbeitet hat. Also es gibt einen Kaufvertrag, in dem verschiedene Punkte geregelt sind, die Sie auch angeführt haben. Die muss ., die Einhaltung dieser Bedingungen müssen durch den Liegenschaftsfonds kontrolliert werden. Der Liegenschaftsfonds ist Verkäufer gegenüber dem Neuerwerber. Das Sozialamt hat dort mehrfach interveniert bzw. nachgefragt, wie es denn mit der Einhaltung dieser Abmachungen aussieht. Leider sind da keine Reaktionen gekommen.

Der Verstoß gegen die Zweckbindung ist sanktionsbehaftet, aber da können wir einfach keine Auskunft geben, wie weit das jetzt irgendwie überhaupt stattfindet bzw. ja, haben vom Lifo eben keine Auskunft bekommen. Ansonsten, im praktischen Leben ist es so, dass das Sozialamt immer noch angesprochen wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Mehringplatzes 5, was auch dazu führt, dass eben das Sozialamt dann gelegentlich interveniert und sich an den Lifo wendet, um nachzufragen, wie es mit diesen Vereinbarungen aussieht.

 

Herr Mildner-Spindler: Nicht nur an den Liegenschaftsfonds, sondern auch an den Eigentümer.

 

Herr Panhoff: Auch an den Eigentümer.

 

Herr Mildner-Spindler: Ich habe erst letzte Woche wieder einen Brief geschrieben wegen der Müllsituation in diesem Haus. Es rufen Leute an und darauf reagieren wir.

 

Frau Leese-Hehmke: Ja, vielen Dank. Ich würde gerne noch wissen wollen, wie viele Meldungen bezüglich asbesthaltiger Materialien gab es denn an das Bezirksamt?

 

zu Nachfrage 2: Also die Beantwortung die kann ich nur nachliefern schriftlich, das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Also es ist uns bekannt, dass es Auseinandersetzung gibt mit der GEWOBAG und der Mieterschaft. Also teilweise sind diese Auseinandersetzungen nach meinem Kenntnisstand auch um die Sanierungsmethode. Es gibt ja die große Auseinandersetzung, dass der Kleber mitbeseitigt werden muss oder nicht mitbeseitigt werden muss. Ich weiß, dass es da Streitereien gibt, aber ich kann Ihnen da im Detail wenig sagen und was die Anzahl angeht, müssen wir nachfragen bzw. muss ich mal gucken, was da bei uns direkt aufgelaufen ist.

 

 
 

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