Drucksache - DS/1113/IV  

 
 
Betreff: Legionella pneumophila
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:Herbst, MichaelHerbst, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.03.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Warmwassergroßanlagen gibt es im Bezirk, die entsprechend dem Gesetz auf Legionellen getestet werden müssen?
     
  2. Bei wie vielen dieser Anlagen kam es in den letzten Jahren zu Auffälligkeiten z.B. aufgrund von Legionellen  (§7 IfSG) und gab es Auswirkungen z.B. in Form von Duschverboten ?
     
  3. Wieviel bezirkliches Personal für Kontrollen gibt es im Bezirk, wie viele der Kontrollen werden durch das bezirkliche Personal durchgeführt?

 

Nachfragen:

  1. Wie viele Proben an wie vielen Stellen (bitte öffentliche Gebäude extra ausweisen) sind in Friedrichshain-Kreuzberg in den letzten Jahren durch die bezirklichen Hygieneaufseher entnommen worden?
     
  2. Wie viele der Kontrollen werden an externes Personal ausgelagert?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                            2. April 2014

Abt. Familie, Gesundheit und Personal

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Frage 1             

Wie viele Warmwassergroßanlagen gibt es im Bezirk, die ent-sprechend dem Gesetz auf Legionellen getestet werden müssen?

 

Laut dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg gibt es im Bezirk insgesamt ca. 10.800 Gebäude mit 3 oder mehr Wohneinheiten (Stand: 31.12.2010), die unter die Regelung fallen könnten. Dem Gesundheitsamt sind 2.243 Trinkwassererwärmungsanlagen bekannt, wobei eine Anlage jeweils mehrere Gebäude versorgen kann.

 

 

Frage 2             

Bei wie vielen dieser Anlagen kam es in den letzten Jahren zu Auflligkeiten z.B. aufgrund von Legionellen (§7 IfSG) und gab es Auswirkungen z.B. in Form von Duschverboten?

 

Seit dem Inkrafttreten der Neufassung der Trinkwasser-Verordnung 2001 (TrinkwV) am 01.11.2011 sind bisher 900 Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes bekannt geworden. Bei 50 Überschreitungen wurden Duschverbote ausgesprochen.

 

Nur in einem Falle ist jedoch ein zeitlicher Zusammenhang zu einer Erkrankung zu vermuten. In den anderen Fällen erfolgte das Duschverbot aufgrund der Überschreitung des Gefahrenwerts.

 

 

Frage 3             

Wieviel bezirkliches Personal für Kontrollen gibt es im Bezirk, wie viele der Kontrollen werden durch das bezirkliche Personal durchgeführt?

 

             

Zur Untersuchung hinsichtlich der Qualität des aus Warmwassergroßanlagen abgegebenen Trinkwassers ist der Unternehmer (Hauseigentümer) verpflichtet. Dieser beauftragt ein Untersuchungslabor mit der Probenahme und der Untersuchung des Trinkwassers.

 

Das Labor muss zertifiziert und akkreditiert und in einer Landesliste veröffentlicht sein. Die Probenehmer unterliegen dem Qualitätsmanagement des jeweiligen Labors.

 

Der Inhaber hat dem Gesundheitsamt Überschreitungen des Maßnahmewertes zu melden und die festgelegten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz einzuleiten.

 

Im Bereich Hygiene und Umweltmedizin des Gesundheitsamts sind derzeit 6 Gesundheitsaufseher/-innen und Hygieneinspektorinnen beschäftigt und nehmen u. a. Aufgaben im Rahmen der Überwachung von Trinkwassererwärmungsanlagen wahr. Seitens des Gesundheitsamts sind dabei die Umsetzung der durch den Inhaber bei einer Überschreitung des Maßnahmewertes einzuleitenden und gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zu überwachen und Anordnungen nur dann zu treffen, wenn der Inhaber seinen gesetzlichen Handlungspflichten nicht nachkommt.

 

Die Gesundheitsaufseher/-innen des Gesundheitsamts nehmen entsprechende Probenahmen aufgrund der gesetzlich festgeschriebenen Verantwortlichkeit des Inhabers grundsätzlich nicht selbst vor.

 

Nachfragen:             

 

1.               Wie viele Proben an wie vielen Stellen (bitte öffentliche Gebäude extra ausweisen) sind in Friedrichshain-Kreuzberg in den letzten Jahren durch die bezirklichen Hygieneaufseher entnommen worden?             

2.               Wie viele der Kontrollen werden an externes Personal ausgelagert?

 

 

 

Aufgrund der gesetzlich festgeschriebenen Verantwortlichkeit des Inhabers nimmt das Gesundheitsamt grundsätzlich keine Probenahmen vor. Die Kontrolle der Probenahmen obliegt dem vom Inhaber beauftragten Labor.

 

 

 

 

Monika Herrmann

 

 

 
 

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