Drucksache - DS/1042/IV  

 
 
Betreff: Förderung von interkulturellen Trägern und Projekten im Rahmen des Partizipations- und Integrationsprogramms des Senats

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Lenk, Dr. WolfgangLenk, Wolfgang
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.01.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Angesichts der weggefallenen Förderung bewährter interkultureller Projekte im Bezirk durch das Partizipationsprogramm des Senats frage ich das Bezirksamt:

Angesichts der weggefallenen Förderung bewährter interkultureller Projekte im Bezirk durch das Partizipationsprogramm des Senats frage ich das Bezirksamt:
 

  1. Gibt es bei der Beauftragten des Senats für Integration und Migration Überlegungen, weitere Projekte und Träger der interkulturellen Arbeit durch eine finanzielle Grundförderung in ihrer Existenz abzusichern (z.B. durch eine Nachschiebeliste)?
     
  2. Könnten ggf. für einige bewährte Projekte mindestens die Mietkosten übernommen werden?
     
  3. Sollten die Fragen 1 und 2 negativ beantwortet werden: Gibt es Überlegungen über alternative und effektive Unterstützungsmaßnahmen, z.B. bei der Anwerbung von Fördermitteln, damit die Vielfalt und der stetig wachsende Facettenreichtum der interkulturellen Engagements erhalten bleibt?
     

Nachfrage:
 

  1. Sind die Begründungen für die Bewilligung oder Ablehnung der zahlreichen eingereichten Anträge öffentlich zugänglich?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                       

Stellvertretender Bezirksbürgermeister

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Lenk,

 

das Bezirksamt beantwortet die Fragen - auf Basis der durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen bzw. der Beauftragten für Integration und Migration des Senates von Berlin übermittelten Information - wie folgt:

 

 

1.               Gibt es bei der Beauftragten des Senats für Integration und Migration Überlegungen, weitere Projekte und Träger der interkulturellen Arbeit durch eine finanzielle Grundförderung in ihrer Existenz abzusichern (z.B. durch eine Nachschiebeliste)?

 

              Nein.

 

2.               Könnten ggf. für einige bewährte Projekte mindestens die Mietkosten übernommen werden?

 

              Nein.

 

3.               Sollten die Fragen 1 und 2 negativ beantwortet werden: Gibt es Überlegungen über alternative und effektive Unterstützungsmaßnahmen, z.B. bei der Anwerbung von Fördermitteln, damit die Vielfalt und der stetig wachsende Facettenreichtum der interkulturellen Engagements erhalten bleibt?

 

              Ja. Es findet am 13.02.2014 ab 10 Uhr in der Dienststelle der Beauftragten für Integration und Migration eine Informationsveranstaltung über den neuen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU statt.

 

Nachfrage:

 

1.               Sind die Begründungen für die Bewilligung oder Ablehnung der zahlreichen eingereichten Anträge öffentlich zugänglich?

 

Nein, die Auswahlkommission hat nicht öffentlich getagt.

 

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen bzw. der Beauftragten für Integration und Migration des Senates von Berlin hat ergänzend zur Beantwortung der Fragestellungen folgende Informationen übermittelt:

 

"Die vom Abgeordnetenhaus der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen für das Partizipations- und Integrationsprogramm zur Verfügung gestellten - erhöhten - Mittel für 2014 in Höhe von 1,5 Mio. ? sind von uns vollständig gebunden worden. Eine Information über die Auswahl finden Sie hier:

 

http://www.berlin.de/lb/intmig/presse/archiv/20140121.1000.393667.html

 

Da bereits mehrere Bezirke bei uns nachgefragt haben, möchte ich ergänzen, dass nach dem Allgemeinen Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) die Integration von ethnischen Minderheiten und Zuwanderern auf Landesebene Sache des Senats ist. Dies bedeutet, dass mit Ausnahme dieser gesamtstädtischen Aufgaben die Zuständigkeit für die Integrationsarbeit grundsätzlich auf bezirklicher Ebene in der Zuständigkeit der Bezirke liegt.

 

Wir halten es für das bewährte Verfahren, dass die Bezirke entsprechend der ihnen zur Verfügung gestellten Globalmittel ihre Verantwortung wahrnehmen und eigenständig Prioritäten setzen. Der Senat ist hierbei mit mehreren Instrumenten auch im Sozialraum koordinierend und unterstützend tätig, zum Beispiel über die Quartiersmanagements, die Stadtteilzentren und künftig durch unsere Verwaltung verstärkt auch für die Koordinierung von Integrationslotsen und die Einbeziehung ausländischer Roma."

 

Für das Bezirksamt ergibt sich aus den beigefügten Hinweisen, insbesondere bzgl. der Frage der Zuständigkeiten durchaus noch Gesprächsbedarf.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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