Drucksache - DS/1039/IV  

 
 
Betreff: Bautätigkeit an der East Side Gallery
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Weeger, AndreasWeeger, Andreas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.01.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirk die angeblich gefundene Lösung bekannt, nach der nun Hochhaus und Riegel an der East Side Gallery über nur einen Mauerdurchbruch erschlossen werden können und was beinhaltet dieser Kompromiss?

 

  1. Wie wird in diesem Kompromiss das Problem der erforderlichen Feuerwehraufstellfläche gelöst?

 

  1. Ist es rechtssicher möglich, vertraglich festzulegen, dass das Hochhausgrundstück endgültig nur über das Nachbargrundstück erschlossen wird, wofür der Senat dem Eigentümer dieses Grundstückes die Erweiterung seines Baurechts um u.a. zwei weitere Stockwerke zugesagt hat?

 

Nachfragen:

 

  1. Hält das Bezirksamt die angekündigte Lösung, die das dauerhafte Befahren des Mauerfußes beinhaltet, für vereinbar mit dem Denkmalschutz?

 

 

Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien                                                        Berlin, den 29.01.14

Bezirksstadtrat                                                                                   

 

 

Ihre mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Ist dem Bezirk die angeblich gefundene Lösung bekannt, nach der nun Hochhaus und Riegel an der East Side Gallery über nur einen Mauerdurchbruch erschlossen werden können und was beinhaltet dieser Kompromiss?

 

Ja, die Lösung ist dem Bezirksamt v.a. aus den Medien bekannt. Die Termine dazu fanden ohne Beteiligung des Bezirks statt. Zur Realisierung dieser Lösung müsste die Zufahrt zum Grundstück Mühlenstraße 60 (Hochhaus) verlegt und mit der dazu erforderlichen Nachweis des Brandschutzes geführt werden. Für die Erschließung des Grundstücks gilt derzeit die Baugenehmigung aus dem Jahr 2008 mit der Öffnung der Mauer an der Brommystraße. Die Bearbeitung des Bauantrages für das Grundstück Mühlenstraße 61-63 (Riegel) erfolgt bei SenStadtUm im Widerspruchsverfahren, da der Bezirk eine Erhöhung der Baudichte, vom Regierenden Bürgermeister als Kompensation für die Umplanung gegenüber dem israelischen Investor zugesagt, abgelehnt hat.

 

  1. Wie wird in diesem Kompromiss das Problem der erforderlichen Feuerwehraufstellfläche gelöst?

 

Für die Feuerwehraufstellflächen Grundstück Mühlenstraße 60 (Hochhaus) sind bisher keine Änderungen gegenüber der bestehenden Baugenehmigung beantragt worden.

 

  1. Ist es rechtssicher möglich, vertraglich festzulegen, dass das Hochhausgrundstück endgültig nur über das Nachbargrundstück erschlossen wird, wofür der Senat dem Eigentümer dieses Grundstückes die Erweiterung seines Baurechts um u. a. zwei weitere Stockwerke zugesagt hat?

 

Dies ist nur möglich, wenn der Eigentümer des Hochhausgrundstücks eine entsprechende Änderung seiner Erschließung beantragt und dafür vom Nachbareigentümer des Riegelbaus eine Baulast erhält. Inwieweit dies erfolgt ist bzw. noch erfolgt, entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes, auch, ob und inwieweit dies Niederschlag findet in der Baugenehmigung für den Riegelbau durch SenStadtUm, die dazu im Widerspruchsverfahren entscheidet.

 

Nachfragen:

 

  1. Hält das Bezirksamt die angekündigte Lösung, die das dauerhafte Befahren des Mauerfußes beinhaltet, für vereinbar mit dem Denkmalschutz?

 

Nein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 
 

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