Drucksache - DS/0981/IV  

 
 
Betreff: Flüchtlingskinder mit Behinderungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Lenk, Dr. WolfgangLenk, Wolfgang
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.11.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Leben in den Wohnheimen oder Wohnungen unseres Bezirks Kinder und Jugendliche von Flüchtlingen mit Beeinträchtigungen und wenn ja wie viele sind es?

 

  1. Werden die Hilfsmittel, die diese Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen benötigen (Pflegebuggy, Transporthilfen, Flüssignahrung u. a.) vom LaGeSo zur Verfügung gestellt?

 

  1. Gibt es Fälle im Bezirk, wo diese Hilfsmittel nicht zur Verfügung gestellt werden und um welche verweigerten Hilfsmittel handelt es sich dabei?

 

Nachfrage:

 

  1. Was wird der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Bezirksamts unternehmen, um - gegebenenfalls gemeinsam mit dem Projekt Menschenkind - die berechtigten Ansprüche auf diese Hilfsmittel beim LaGeSo durchzusetzen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin            28.11.2013

Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste

SozBeschBüD Dez

 

 

Ich beantworte Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

 

1. Leben in den Wohnheimen oder Wohnungen unseres Bezirks Kinder und Jugendliche von

Flüchtlingen mit Beeinträchtigungen und wenn ja wie viele sind es?
 

Lt Information der Prisod Wohnheimbetriebs GmbH gibt es im Flüchtlingsheim Stallschreiberstraße keine Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen.

 

Zurzeit sind nach Kenntnis des Gesundheitsamts 85 Personen unter 18 Jahren in dem Wohnheim in der Stallschreiberstraße 12 gemeldet. Bei einem Besuch vor Ort hat sich der KJGD des Gesundheitsamts nach dem medizinischen Hilfebedarf dieser Kinder und Jugendlichen erkundigt. Da dieser Personenkreis als Asylbewerber krankenversichert ist, besteht die Möglichkeit, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aufzusuchen, die zur Verschreibung von Medikamenten und Hilfsmitteln zulasten der Versicherung berechtigt sind. Dies wird laut Auskunft der Heimleitung im Bedarfsfall auch wahrgenommen.

 

2. Werden die Hilfsmittel, die diese Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen benötigen (Pflegebuggy, Transporthilfen, Flüssignahrung u. a.) vom LaGeSo zur Verfügung gestellt?
 

entfällt

 

3. Gibt es Fälle im Bezirk, wo diese Hilfsmittel nicht zur Verfügung gestellt werden und um

welche verweigerten Hilfsmittel handelt es sich dabei?
 

entfällt

 

Nachfrage:

 

1. Was wird der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Bezirksamts unternehmen, um -

gegebenenfalls gemeinsam mit dem Projekt Menschenkind - die berechtigten Ansprüche

auf diese Hilfsmittel beim LaGeSo durchzusetzen?

 

Von entsprechenden Vorkommnissen hat der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamts keine Kenntnis. Falls ein solcher Fall eintreten sollte, könnte der KJGD allenfalls eine Vermittlerrolle spielen, da die Zuständigkeit diesbezüglich eindeutig beim LaGeSo liegt. Der KJGD hat keinerlei rechtliche Möglichkeiten, gegenüber dem LAGeSo Forderungen zu erheben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Knut Mildner-Spindler

 
 

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