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Drucksache - DS/0970/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 5. Dezember 2013 Abt. Familie, Gesundheit und Personal
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Berlin ist seit 01.03.2003 ein Planungs- bzw. Versorgungsbereich, sodass seitdem von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin nur der Versorgungsgrad für Berlin gesamt ausgewiesen wird. Die Bezirkswerte sind deshalb keine offiziellen Daten. Es ist daher schwierig, eine objektive Einschätzung hinsichtlich der regionalen Versorgungsgrade zu geben.
Auf der Grundlage eines "Letter of Intent"[1] zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen als Trägerorganisationen der Bedarfsplanung wurde abweichend von der bisherigen Verfahrensweise die Versorgungssteuerung auf Ebene der 12 Berliner Verwaltungsbezirke im Rahmen der Bedarfsplanung auf Landesebene beschlossen. Wichtigstes Anliegen dabei ist es, eine gleichmäßigere Entwicklung zu gewährleisten und regionale Unterschiede zwischen den Verwaltungsbezirken anzugleichen.
Die von der KV in diesem Zusammenhang veröffentlichten Daten zur regionalen Versorgung auf Verwaltungsbezirksebene lassen derzeit jedoch keine erheblichen Defizite hinsichtlich der fachärztlichen Versorgung für Friedrichshain-Kreuzberg erkennen. Lediglich im Bereich der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (98,9 %) und der Orthopädie (95,6 %) liegt der Versorgungsgrad knapp unter 100 %. [2]
Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass aus der täglichen Praxis heraus seitens des Gesundheitsamts teilweise Versorgungsdefizite gesehen werden. So stellt sich die Situation in der psychiatrischen Versorgung im Bezirk aus Sicht des Gesundheitsamts als angespannt und unzureichend dar, was durch Wartezeiten für einen Termin beim Facharzt von 6-8 Wochen bestätigt wird. Das ist bei akuter bzw. Wiedererkrankung mit erheblichen Problemen verbunden.
Diese Defizite können aktuell nur mithilfe der Institutsambulanz im Klinikum Am Urban weitestgehend kompensiert werden, die die Betreuung akut behandlungsbedürftiger Patient_innen vorübergehend übernimmt. Auch hier gibt es inzwischen jedoch zeitweise Wartezeiten von 2-3 Wochen. Zusätzliche Belastungen ergeben sich dadurch auch für den Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts.
Dem Gesundheitsamt liegen keine substanziell belastbaren Informationen diesbezüglich vor.
Das Gesundheitsamt nimmt auf der Grundlage des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) überwiegend sozialkompensatorische und subsidiäre Aufgaben wahr. Es hat keinerlei Möglichkeit oder Mandat, Einfluss auf das vertragsärztliche System zu nehmen oder selbst entsprechende Leistungen anzubieten. Hinsichtlich der Zuständigkeit für die Bedarfsplanung im Land Berlin muss daher auf die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sowie das gemeinsame Landesgremium[3] verwiesen werden, in dem die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, die Kassenärztliche Vereinigung Berlin, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen als Trägerorganisationen der Bedarfsplanung vertreten sind. (Siehe auch unter 1.)
Monika Herrmann [1] Beschluss des gemeinsamen Landesgremiums nach Maßgabe des § 90 a SGB V vom 09.10.2013 [2] KV Berlin, 01.01.2013 [3] http://www.berlin.de/sen/gesundheit/gesundheitspolitik/landesgremium/index.html |
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