Drucksache - DS/0774/IV  

 
 
Betreff: 180.000 Menschen weniger in Berlin. Was bedeutet das für Friedrichshain-Kreuzberg?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Jaath, KristineJaath, Kristine
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.06.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Bewertet das Bezirksamt das Ergebnis der aktuellen Volkszählung, nach der 180.000 Menschen weniger in Berlin leben als bisher zugrunde gelegt als verlässlich, insbesondere was mögliche Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich, damit auf den Berliner Landeshaushalt und damit auf die Berliner Bezirkshaushalte betrifft?
     
  2. Auf welcher verlässlichen Datengrundlage operiert das Bezirksamt hinsichtlich seiner Planung für die gesetzlich zu erbringenden Leistungen (u.a. Kitas, Schulplätze, Pflege) bzw. wie stellt es eine verlässliche Datengrundlage für seine Planung her?
     
  3. Wie bewertet das Bezirksamt ein weiteres Ergebnis der Volkszählung, dass 15 Prozent aller Berliner Wohnungen ihren Bewohner*innen gehören, wobei der Mietwohnungsbestand um fast 3000 Wohnungen kleiner ist als bisher angenommen?
     

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      14.06.2013

Bezirksbürgermeister

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

 

1. Bewertet das Bezirksamt das Ergebnis der aktuellen Volkszählung, nach der 180.000 Menschen weniger in Berlin leben als bisher zugrunde gelegt als verlässlich, insbesondere was mögliche Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich, damit auf den Berliner Landeshaushalt und damit auf die Berliner Bezirkshaushalte betrifft?

 

Der aktuelle Zensus ist keine "Volkszählung", sondern die Erhebung einer statistisch bestimmten Stichprobe sowie ihrer Hochrechnung aufgrund bestimmter statistischer Algorithmen auf die Gesamtbevölkerung. Nach Aussage der zuständigen Landesämter sollen diese Hochrechnungen sehr genau mit den tatsächlichen Zahlen der Bewohner/innen übereinstimmen. In welcher Größenordnung die statistisch immer vorhandene Fehlerquote liegt, kann vom Bezirksamt aufgrund fehlender Unterlagen über die benutzten Verfahren nicht beurteilt werden.

Im übrigen ist das Land Berlin einspruchsberechtigt und prüft zur Zeit diese Möglichkeit. Hinzuweisen ist jedoch, dass auch Berlin, wie die anderen Ländern auch, in der Vergangenheit diesem Verfahren zugestimmt hatte.

 

 

 

2. Auf welcher verlässlichen Datengrundlage operiert das Bezirksamt hinsichtlich seiner Planung für die gesetzlich zu erbringenden Leistungen (u.a. Kitas, Schulplätze, Pflege) bzw.

wie stellt es eine verlässliche Datengrundlage für seine Planung her?

 

 

Für die Prognose werden folgende Daten verwendet:

-          Daten "Melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung, Stand Dezember eines Jahres" (Amt für Statistik  Berlin-Brandenburg).

-          Daten der "Modellrechnung zur Schülerzahlenentwicklung"

(Statistikabteilung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft -Sen BJW-)

-          Daten der aktuellen "Bevölkerungsprognose - mittlere Wachstumsvariante" (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt)

-          ausgewählte Eckdaten der allgemeinbildenden Schulen

(Statistikabteilung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft -Sen BJW-)

 

Die Planung der Plätze in Tagesbetreuung wird nach Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie den bezirklichen Jugendämtern auf folgender Datenbasis erstellt:

  •  melderechtlich registrierte Einwohner am Ort des Hauptwohnsitzes, abgestimmter Datenpool; Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg
  •  Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2011 - 2030, amtliche Fortschreibung des Einwohnerregisters; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
  • Auswertungen des Fachverfahrens ISBJ Kita, und ISBJ Berichtsportal, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

 

 

 

 

3. Wie bewertet das Bezirksamt ein weiteres Ergebnis der Volkszählung, dass 15 Prozent aller Berliner Wohnungen ihren Bewohner*innen gehören, wobei der Mietwohnungsbestand

um fast 3000 Wohnungen kleiner ist als bisher angenommen?

 

Zu 3.

Dem Bezirksamt ist aus diversen Veröffentlichungen (z.B. Entwurf StEP Wohnen 2013) schon länger bekannt, dass die Quote der Eigentumswohnungen in Berlin bei ca. 15 % liegt.

Die Verringerung des Mietwohnungsbestand um die genannte Größenordnung liegt bezogen auf die Größenordnung des Berliner Mietwohnungsbestandes nur im 1-Prozentbereich. Eine signifikante Veränderung in der aktuellen Einschätzung zur Wohnungsnotlage auf dem Berliner Wohnungsmarkt lässt sich dadurch nicht begründen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Franz Schulz , Bezirksbürgermeister

 

 
 

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