Drucksache - DS/0739/IV  

 
 
Betreff: Einsatz von Kompensationsmitteln des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.05.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Für welche Maßnahmen hat das Bezirksamt Kompensationsmittel des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz beantragt?

 

Das Entflechtungsgesetz ist der Nachfolger des GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) über das der Bund zweckgebundene Baumittel für Verkehrsvorhaben an die Kommunen vergeben hat. Diese Mittel werden aber durch den Senat verwaltet und vergeben, unter anderem werden hieraus auch teilweise die Radfahrtitel bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt finanziert (72016 Mittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur = Investitionstitel und 52108 Unterhaltung von vorhandene Radverkehrsanlagen). Die Mittel aus den Titeln 72016 gibt es bereits seit 2000, der 52108 ist seit 2008 neu eröffnet worden. Aus 72016 soll die Maßnahme Radverkehrsanlage Gitschiner Straße von Kottbusser Tor bis Lindenstraße, Warschauer Straße sowie Umbau Knotenpunkt Zossener -/Blücherstraße finanziert werden bzw. wurden bereits Planungsleistungen finanziert. Aus dem Titel 52108 soll die Instandsetzung der Radwege Prinzenstraße finanziert werden, wobei der erste Abschnitt von Carl-Herz-Ufer bis Gitschiner Straße in 2013 angemeldet ist.

 

2. Wenn Keine, warum nicht?

 

Siehe 1.

 

3. Wird das Bezirksamt schnellstens Mittel hieraus für die Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs beantragen um diese noch bis Ende 2013 zu sichern?

 

Wie bereits Eingangs gesagt, wurden die Mittel beim Senat verteilt. Über Jahre wurden sie ausschließlich für die Finanzierung des Tiergartentunnels verwendet. Jetzt fließen anteilig Mittel in den Radverkehr in Abstellanlagen an ÖPNV-Haltepunkten der S-, U- und Straßenbahn. Hierüber kann aber nur die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt umfänglich Auskunft geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Panhoff 

Dez UVGI

 

 

 
 

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