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Drucksache - DS/0727/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Beantwortung: Herr Dr. Beckers
Zu Frage 1: Die gesetzlichen Grundlagen sind im Schulgesetz, § 15 Abs. 1 geregelt und hier ist es eindeutig, dass Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache mit allen Schülerinnen und Schülern gemeinsam unterrichtet werden. Das Bezirksamt hat sich insbesondere im vergangenen Jahr durch eine Reihe von Gesprächen mit der Schulaufsicht zu diesem Thema geäußert. Wir haben darauf gedrungen, dass eben gerade, das habe ich aber auch schon in der Drucksache so beantwortet, wir hier darauf achten, dass eben keine, wie Sie es nennen, ethnisch homogenisierten Klassen entstehen. Und das war jedes Mal Ziel der Gespräche und ich hatte auch niemals den Eindruck, dass die Schulaufsicht da eine andere Auffassung vertritt.
Zu Frage 2: Die Drucksache wurde der Schulaufsicht mit der Bitte um Weiterleitung an die Schulen übersandt und im Internet veröffentlicht.
Zu Frage 3: Aktuell sind die Grundschulen mit der Einrichtung der ersten Klasse für das neue Schuljahr beschäftigt. Bislang sind dem Schul- und Sportamt keine Schulanfangsklasse bekannt, die die Voraussetzung einer, wie von Ihnen genannt, ethnisch homogenisierten Klasse erfüllen können. Sollte derartiges bekannt werden, bitte ich auch alle, die hier zuhören, um sofortige Information. Ich gehe davon aber aus, dass so etwas wie im vergangenen Jahr nicht wieder erfolgen wird.
Zu Nachfrage 1: Für das Schulamt, für das Schuljahr 2013/2014 ist dem zuständigen Schul- und Sportamt nur für die neu einzurichtende erste Klasse der Carl-von-Ossietzky-Gemeinschaftsschule die Anmeldung einer Kita-Gruppe bisher bekannt, so muss man es ja sagen. Aber auch hier wird darauf geachtet, dass der § 15 Abs. 1 Schulgesetz eingehalten wird.
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