Drucksache - DS/0699/IV  

 
 
Betreff: Spielplatzpatenschaften
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Mollenhauer-Koch, TessaMollenhauer-Koch, Tessa
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Gibt es im Bezirk Patenschaften für Spielplätze?
  2. Wenn ja, wie viele und wie ist es möglich sich zu bewerben bzw. welche Kriterien werden bei der Auswahl berücksichtigt?
  3. Wenn nein, welche Gründe gibt es dies nicht zu unterstützen?

 

 

Abt. Umwelt, Verkehr, Grünflächen und Immobilienservice                            Berlin, den 24.04.13

Bezirksstadtrat                                                                                                  3260

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Gibt es im Bezirk Patenschaften für Spielplätze?

 

Im Bezirk gibt es eine Patenschaft für den Spielplatz Grünberger Straße 43-44, der im Blockinnenbereich liegt. Hier wurden die Paten schon während der Bauzeit des Spielplatzes aktiviert. Sie kümmern sich u.a. auch um die Beerensträucher.

Es gibt auch 2 "Schließpatenschaften" für den Spielplatz Ohlauer Str. und den Spielplatz Dresdener Str. 127. Hier werden die Spielplätze zur Vermeidung von Fehlnutzungen in den Nachtstunden von Bürgern abgeschlossen und morgen wieder geöffnet. Solch eine Schließpatenschaft wird auch für den Spielplatz in der Simplon- Ecke Simon-Dach-Str. angestrebt.

 

2. Wenn ja, wie viele und wie ist es möglich sich zu bewerben bzw. welche Kriterien werden bei der Auswahl berücksichtigt?

 

Derzeit gibt es 3 Patenschaften, die in unter 1. genannt wurden. Es ist natürlich möglich, sich um eine Patenschaft beim zuständigen Fachbereich Grünflächen zu bewerben, sowohl für ergänzende Pflege als auch für Schließpatenschaften. Im Laufe der Jahre gab es diese Schließpatenschaften schon für diverse bezirkliche Spielplätze, sie können jedoch auch wieder aufgegeben werden, z. B. aufgrund von Wegzug oder anderer Interessenlagen ( Kinder sind dem Spielplatzalter entwachsen).

Kriterium für die Zulassung von Paten/innen ist die ehrenamtliche Tätigkeit. Wichtig ist natürlich, dass der Spielplatz uneingeschränkt den Kindern und Betreuern von 8.00h bis 20.00h zur Verfügung steht und keine Privatisierung oder Kommerzialisierung stattfindet.

 

 

3. Wenn nein, welche Gründe gibt es dies nicht zu unterstützen?

 

Die Gründe, eine Patenschaft nicht zu unterstützen, sind unter 2. ausgeführt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff 

Dez UVGI

 

 
 

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