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Drucksache - DS/0496/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Anstrengungen hat das Bezirksamt unternommen, um das vom Senat und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften geschlossene „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ konkret zu unterstützen? 2. Welche Gespräche führte das Bezirksamt mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften hinsichtlich der im Bezirk befindlichen Wohnungsbestände mit welchem Inhalt und konkreten Ergebnis für die Mieter?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 05.12.12Abt. Soziale, Beschäftigung und Bürgerdienste -2644 SozBeschBüDDez
Sehr geehrter Herr Schill,
anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.
1. Welche Anstrengungen hat das Bezirksamt unternommen, um das vom Senat und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften geschlossene „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ konkret zu unterstützen?
Das Amt für Bürgerdienste, Bereich Wohnungswesen ist ständig im Gespräch mit den Wohnungsunternehmen, um die Abstimmungsprozesse rationell und weitgehend unbürokratisch zu gestalten.
Weiter werden alle Anträge der Unternehmen auf Freistellung von Teilen der Bindungen, sofort bearbeitet. In vielen Fällen wird die Prüfung sofort vorgenommen und per mail zugesichert. Der Verwaltungsakt ( Bescheid) erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt, entsprechend der vorhandenen Kapazitäten. Damit werden Leerstände ausgeschlossen. Freigestellt werden muss: - vom Besetzungsrecht, wenn keine WBS – Inhaber mit besonderem Wohnbedarf als Bewerber in Frage kommen. - wenn die Mieten im Sozialen Wohnungsbau auf Grund des Subventionsabbaus für den vorgesehenen Personenkreis nicht mehr finanzierbar sind.
Vor dem Hintergrund der Aufgabe der Organisation der Kosten der Unterkunft nach dem SGB XII bzw. SGB II werden von Seiten des Sozialamtes die beiden vorrangig im Bezirk vertretenen städtischen Wohnungsbaugesellschaften – WBM und GEWOBAG – angeschrieben und hinsichtlich ihrer Handhabung des Bündnisses befragt.
Das Sozialamt versteht das Bündnis so, dass bei einem Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII bzw. SGB II die Miete nicht über den angemessenen Richtwert steigen soll bzw. bei bestehenden Mietverträgen, bei denen die Miete jetzt bereits den Richtwert überschreitet und die Wohnraumgröße aber angemessen ist, ein Anspruch auf Mietsenkung besteht.
Ziel des Sozialamts ist es, mit den Wohnungsunternehmen ein abgestimmtes und verbindliches Vorgehen zu finden, so dass für Leistungsberechtigte, deren bestehende Mietverträge mit einem durch WBS nachgewiesenen angemessenen Wohnraum die Regelungen der WAV übersteigen statt eines ggf. einzuleitenden Kostensenkungsverfahrens der Weg zu einer Mietsenkung auf den im Einzelfall angemessenen Richtwert durch das jeweilige Wohnungsunternehmen gewiesen werden kann.
Im Rahmen des alljährlichen Runden Tisch zur Wohnraumversorgung für ALG II Empfänger mit der BBU fand in diesem Jahr ein Austausch zu den Wirkungen von WAV und Mietenbündnis statt.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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