Drucksache - DS/0453/IV  

 
 
Betreff: PrinzessInnengärten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Riester, PaulaRiester, Paula
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.10.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die Senatsverwaltung für Finanzen dem Vorschlag des Staatssekretärs Ephraim Gothe, für das Gelände des Prinzessinnengarten am Moritzplatz anstatt eines Höchstpreisverfahrens ein Konzeptverfahren durchzuführen, zugestimmt hat?

 

2.      Welche Gruppen (Bezirk, Land, NutzerInnen, AnwohnerInnen…) würden an einem solchen Konzeptverfahren zur Erstellung eines Nutzungskonzepts beteiligt werden?

 

3.      Wer würde am Ende des Verfahrens über das Nutzungskonzept und entsprechende bauplanungsrechtliche Vorgaben entscheiden?

 

Nachfragen:

 

1.      Könnte sich ein solches Konzeptverfahren auch für weitere Grundstücke des Liegenschaftsfonds im Bezirk durchsetzen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      28.11.2012

Bezirksbürgermeister

 

 

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die Senatsverwaltung für Finanzen dem Vorschlag des

Staatssekretärs Ephraim Gothe, für das Gelände des Prinzessinnengarten am Moritzplatz

anstatt eines Höchstpreisverfahrens ein Konzeptverfahren durchzuführen, zugestimmt hat?

 

Zu 1.

Der Liegenschaftsfonds hat in einem aktuellen Schreiben dem Bezirksamt mitgeteilt, dass der Bezirk einen Antrag auf Rückübertragung des Grundstückes stellen kann. Dies wird das Bezirksamt umgehend tun.

Sollte diese Rückübertragung unter vom Bezirksamt leistbaren Bedingungen gelingen, wird der weitere Fortgang zum Umgang mit dem Grundstück und dem Nutzer sich an der Drucksache DS/0338/IV orientieren.

 

 

2. Welche Gruppen (Bezirk, Land, NutzerInnen, AnwohnerInnen…) würden an einem solchen Konzeptverfahren zur Erstellung eines Nutzungskonzepts beteiligt werden?

 

 

3. Wer würde am Ende des Verfahrens über das Nutzungskonzept und entsprechende bauplanungsrechtliche Vorgaben entscheiden?

 

Zu 2. und 3.

Das geplante Bürgerbeteiligungsverfahren ist zurzeit konzeptionell noch nicht entwickelt. Dazu sollen nach positiver Rückübertragung zusammen mit „Nomadisch Grün“ die entsprechenden Klärungen herbeigeführt werden. In jedem Falle wird das Beteiligungsverfahren die Anwohnerschaft, Nachbarn und die Bezirkspolitik einbeziehen. Die daraus entstehende Haltung zur zukünftigen Art und Maß der mittel- und langfristigen Nutzung auf dem Grundstück ist wahrscheinlich dann mit einer verbindlichen Bauleitplanung zu sichern.

 

 

Nachfragen:

1. Könnte sich ein solches Konzeptverfahren auch für weitere Grundstücke des Liegenschaftsfonds im Bezirk durchsetzen?

 

 

 

Zur 1. Nachfrage

Nach der nunmehr dem RdB vorliegenden Vorlage der Senatsverwaltung für Finanzen zur „Neuen Liegenschaftspolitik“ ist ein Konzeptverfahren nur als „Ausnahme“ vorgesehen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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