Drucksache - DS/0343/IV  

 
 
Betreff: Besser Späti als nie!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteher
Verfasser:Brandt, RüdigerBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Vorberatung
22.11.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.11.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Kooperation mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt der BVV eine Anhörung zur wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Bedeutung von Spätverkaufsläden für den Bezirk durchzuführen.

Insbesondere soll erörtert werden, ob das Sonntagsverkaufsverbot der Internationalität Berlins und dem Einkaufsverhalten von Bewohner/innen und Besucher/innen der Stadt noch angemessen ist.

Die Anhörung soll die stadtpolitische Debatte zu diesem Thema befördern und in eine Initiative gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Senat münden.

 

Begründung:

 

Dem Antrag liegt die Vermutung zugrunde, dass das Sonntagsverkaufsverbot für kleine inhabergeführte Verkaufsstellen weder aus wirtschaftlichem Interesse des Bezirkes einen großen Sinn macht noch ordnungspraktisch durchzusetzen ist.

Es ist anzunehmen, dass der Umsatzerlös dieser kleinen Verkaufsstellen erheblich stärker wieder im Bezirk umgesetzt wird als bei großen Verkaufsstellen, so dass auch der bezirklich gewünschte Kaufkrafterhalt für die „Spätis“ spricht.

In Friedrichshain-Kreuzberg wurde das Sonntagsverkaufsverbot im Zuge und in der Folge der sicherheitsorientierten Durchführung der 1.Mai-Feste gegenüber einigen Verkaufsstellen durchgesetzt, was die „Tolerierung“ bis dahin, welche auch auf geringer Kontrolldichte beruhte, formal beendete. Insbesondere in den warmen Monaten wird aber dieses Verkaufsverbot von vielen Einzelverkaufsstellen aus offensichtlichen Umsatzgründen nicht eingehalten und kann auch kaum ordnungsrechtlich durchgesetzt werden. Vielleicht sollten hier stadtgesellschaftliche Praxis und Gesetzeswirklichkeit in Übereinstimmung gebracht werden.

Das ordnungspolitische Interesse bei der Durchführung großflächiger Straßenfeste sollte dann über Instrumente des Ordnungsrechtes (also des ASOG) umgesetzt werden als sachwidrig über das Ladenöffnungsgesetz.

Ungeachtet dessen sollten auf der Anhörung Pro- und Contrapositionen insbesondere von Gewerkschaften und wirtschaftlichen Verbänden eingeholt werden.

So müssen Arbeitnehmerschutzechte bei der Erörterung berücksichtigt werden, etwa indem zwischen familiengeführten Einzelverkaufsstellen und großflächigem Einzelhandel und Einzelhandelsketten unterschieden wird. Auch ein klares Trennungsgebot zwischen Einzel-/Spätverkaufsstellen und Gastronomie wäre einzuhalten (z.B. bei Außen-Ausschank und –Bestuhlung).

Die Anhörung dürfte stadtweites Interesse hervorrufen, sodass durchaus von einer landespolitischen Wirksamkeit auszugehen ist.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt

 

 

WiO, 22.11.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Kooperation mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt der BVV eine Anhörung zur wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Bedeutung von Spätverkaufsläden für den Bezirk durchzuführen.

Insbesondere soll erörtert werden, ob das Sonntagsverkaufsverbot der Internationalität Berlins und dem Einkaufsverhalten von Bewohner/innen und Besucher/innen der Stadt noch angemessen ist.

Die Anhörung soll die stadtpolitische Debatte zu diesem Thema befördern und in eine Initiative gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Senat münden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: