Drucksache - DS/0001-38/IV  

 
 
Betreff: GO-BVV, § 65
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Jaath, KristineJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.06.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 65 „Ablauf der Wahlperiode, Umgang mit Drucksachen“ Abs. 1 wird geändert von:

 

Alle Vorlagen, Anträge, Anfragen und Eingaben gelten mit Ablauf der Wahlperiode, in der sie eingebracht sind, als erledigt, wenn nicht endgültig über sie entschieden ist.

 

in:

 

Alle Drucksachen gelten mit Ablauf der Wahlperiode, in der sie eingebracht sind, als erledigt, wenn nicht endgültig über sie entschieden ist.

 

 

Begründung:

§ 38 „Umgang des Bezirksamts mit Eingaben und Beschwerden“ Abs. 2 lautet: Eingaben und Beschwerden, die am Ende einer Wahlperiode noch nicht abschließend behandelt wurden, gelten auch innerhalb der darauf folgenden Wahlperiode als eingegangen, ohne dass es einer erneuten Eingabe der Einsenderin/des Einsenders bedarf.“ Indem aus § 65 Abs. 1 das Wort „Eingaben“ gestrichen wird, steht § 65 Abs. 1 nicht länger im Widerspruch zu § 38 Abs. 2.

Bürgerinnen und Bürgern sollten auch über das Ende einer Wahlperiode hinaus Anspruch darauf haben, dass ihre bereits eingereichte Eingabe behandelt wird. Eben so ist es in § 38 Abs. 2 formuliert. Die Änderung in § 65 Abs. 1 nimmt darauf Bezug.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

§ 65 „Ablauf der Wahlperiode, Umgang mit Drucksachen“ Abs. 1 wird geändert von:

 

Alle Vorlagen, Anträge, Anfragen und Eingaben gelten mit Ablauf der Wahlperiode, in der sie eingebracht sind, als erledigt, wenn nicht endgültig über sie entschieden ist.

 

in:

 

Alle Drucksachen gelten mit Ablauf der Wahlperiode, in der sie eingebracht sind, als erledigt, wenn nicht endgültig über sie entschieden ist.

 

 

Stammbaum:
DS/0001-38/IV   GO-BVV, § 65   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-39/IV   Änderung §27 der GO der BVV   PIRATEN   Beschluss
 
 

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