Drucksache - DS/0112/IV  

 
 
Betreff: Auswirkungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft 2012 Besetzung der Personalstellen im Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Kustak, SusanneKustak, Susanne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.02.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

1.       Welche Stellen sind gegenwärtig im Bezirksamt nicht besetzt und wie lange sind diese Stellen bereits nicht besetzt?

 

2.       Wie sichert das Bezirksamt, dass alle Pflichtaufgaben nach Gesetz im Bezirk erfüllt werden?

 

 

3.       Welche Auswirkungen haben dabei die vorläufige Haushaltswirtschaft sowie die vorgesehene Sperre der Personalmittel auf Angebote und Leistungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern?

 

 

Zusatzfragen:

 

 

1.       Für welche dieser Stellen hat das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung einen Antrag auf Außeneinstellung gestellt?

 

 

2.       In welchen Personalbereichen ist mit Einstellungen innerhalb des Personalkörpers des Landes Berlin (ohne Außeneinstellungen) zu rechnen?

 

 

Beantwortung:  Herr Dr. Schulz

 

Zu Frage 1: Gestatten Sie mir dabei eine kleine Vorbemerkung: Die Zahl der offenen Stellen unterliegt oder ganz unterschiedlichen Fluktuationen und Nachbesetzung und Ähnlichem, so dass die Aussage ich dann immer auf einen bestimmten Stichtag nur machen kann. Das sage ich nur vorsichtshalber vorweg, damit Sie mich nicht möglicherweise in sechs Wochen festnageln, weil die Zahl dann sich schon wieder geändert hat. Ja, wir haben im Zusammenhang mit der Aufstellung des Stellenplans 2012 / 2013 noch mal letztmalig eine Betrachtung zum Stichtag 01.01.2012 vorgenommen und danach haben wir für diesen Stichtag knapp 46 Stellen frei und davon sind etwas mehr als 18 Stellen bereits seit August 2011 frei. Wir gehen dabei aus, dass oder was wir jetzt sagen können ist, dass dabei noch 16 Stellen enthalten sind, die neu sind und noch nicht besetzt.  Soweit 16, 16 neue Stellen.

 

Zu Frage 2: Das ist jetzt eine Anforderung, die wir natürlich nicht nur während der vorläufigen Haushaltswirtschaft haben, sondern generell. Ich will jetzt auch nicht der Haushaltsdiskussion vorgreifen und damit den notwendigem Jammern über die Unterfinanzierung der Bezirke bei gleichzeitig fehlender Aufgabenkritik. Gleichwohl haben wir hinsichtlich Personal im Haushaltsjahr 2011 doch noch einmal deutliche Nachbesetzungen vorgenommen, so dass wir zwar im sehr engen Korsett sind, das ist auch etwas unterschiedlich dann von Fachbereich zu Fachbereich, von Organisationseinheit zu Organisationseinheit, aber wir nicht in einer Situation stehen, dass wir sagen, wir können nicht mehr Pflichtaufgaben erfüllen. Das ist eine Diskussion, die man glaube ich auch projizieren muss in einen Trend, wie er sich entwickelt im Zusammenhang mit dem Stellenabbau, den das Land Berlin betreibt und gleichzeitig sozusagen die Aufgaben konstant bleiben von dem Umfang der Aufgabenstellung und noch zusätzlicher Aufgaben dann in die Bezirke abgeschichtet werden oder neue entstehen, ohne dass dabei auch ausreichend und in Maßen Personal kommt.

 

Zu Frage 3: Die enthält ja im Grunde zwei Aspekte. Einmal, was generell die vorläufige Haushaltswirtschaft als Auswegung hat. Sie hat natürlich, auch im Sachmittelbereich, die unmittelbare Folge, dass sie in der Tat nur unabdingbar und zeitlich nicht aufschiebbare Entscheidungen dort treffen können. Das betrifft auch insbesondere neue Projekte, die unter diesem Vorbehalt des Artikel 89 Verfassung von Berlin stehen. Das betrifft dann auch die Neubeginner im Rahmen der Investitionsplanung. Im Bereich des Personals werden durch den Artikel 89 und durch die vorläufige Haushaltswirtschaft keine Personalmittel gesperrt, sondern es wird wesentlich erschwert die Besetzung von Stellen und Beförderungen und Ähnliches. Also all die personalwirtschaftlichen Vorgänge, die am Ende dann einen wirtschaftlich zusätzlichen Effekt haben. Gleichzeitig, das muss man vielleicht auch deutlich machen, dass die vorläufige Haushaltswirtschaft zulässt, dass sie Zeitverträge mit einer Laufzeit < 1 Jahr abschließen können. Das ist auch eine Entscheidung, die da nicht der böse Finanzsenator zu treffen hat, sondern die Dienststelle Bezirksamt und zum anderen können sie auch Stellenbesetzungen durchführen. Wenn diese Stellenbesetzung eine unbefristete Stellenbesetzung darstellt hinsichtlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schon Beschäftigte des Landes Berlin sind, d. h. ausgeschlossen sind, jetzt mal vereinfacht, nur Außeneinstellungen. So und damit reduziert sich sozusagen die Restriktion der vorläufigen Haushaltswirtschaft doch deutlich. Wir haben eine viel schwierigere und radikalere Situation, wenn wir eine entsprechende Haushaltssperre verhängen würden. Dann wäre auch die Möglichkeit, die vorläufige Haushaltswirtschaft zulässt, dass im Land Berlin unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden können. Die würde auch dann wegfallen.

 

Zu Frage 4: Es sind bislang keine Antragstellungen bei der Senatsverwaltung und Finanzen gemacht worden hinsichtlich einer Ausnahmegenehmigung. Unser Eindruck ist, dass eher in die Richtung gegangen wird, diese auf ein Jahr befristete Zeitverträge zu machen, weil die auch schneller eingerichtet werden können und im Entscheidungsbereich des Bezirksamtes liegen und nicht sozusagen von einem Gnadenakt des Finanzsenators abhängt.

 

Zu Frage 5: Bezogen auf die gegenwärtige Situation erkennen wir noch nicht, dass Versetzungen stattfinden, also diese mögliche Stellenbesetzung, die der Art. 89 zulässt. Das könnte allerdings eintreten, wenn die Situation kommt, dass weitere Stelle zu denen, die ich eben genannt habe, im Laufe des Jahres frei werden. Dann kann es durchaus sein, dass sozusagen diese Versetzung von anderen Dienststellen des Landes Berlin hier in das Bezirksamt dann als Stellenbesetzung dann realisiert werden können, wobei man natürlich auch sehen muss, dass die formelle landesweit greifende vorläufige Haushaltswirtschaft ab 01.07. beendet ist und wenn Sie es schaffen, rechtzeitig den Haushalt zu beschließen, dann auch keine Verlängerung für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zustande kommen. Insoweit appelliere ich noch mal aus dem Interesse, das ich aus Ihrer mündlichen Anfrage herauslese, dass Sie vielleicht dann doch Ihre Kritik und Bedenken, die Sie am Anfang geäußert haben zu dem schnellen Haushaltsplandiskussionsverfahren zurückstellen können.

 

Frau Kustak: Wenn ich richtig zugehört habe, dann haben Sie gesagt, gegenwärtig können wir nichts sagen in unserem Bezirk, dass irgendwelche Pflichtaufgaben nicht erfüllt werden können. Ist das richtig? Das ist meine einzige Nachfrage, die zu dem habe.

 

Zu Nachfrage 1: Also ich gehe davon aus, mit einer ziemlichen Gewissheit, dass alle Pflichtaufgaben, die wir haben, erledigt werden. Es ist sicherlich eine andere Diskussion und in welcher Qualität und im welchen Umfang. Sie kennen die Diskussion, ich sage jetzt nur ein Beispiel, das ich herausgreife: Die Schuleingangsuntersuchung und etliche Dinge, dazu bräuchte man mehr Personal, um die gestellten Aufgaben, auch Pflichtaufgaben gut, qualitativ gut zu erfüllen. Das Personal haben wir nicht, aber das ist kein direkter Effekt jetzt der vorläufigen Haushaltswirtschaft, sondern des Austrocknens der Bezirke durch den Senat und Abgeordnetenhaus.

 

 
 

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