Drucksache - DS/0068/IV  

 
 
Betreff: Bezirkszuständigkeit Cuvrystraße/Schlesische Straße "Neue Spreespeicher"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Hellmuth, SusanneHellmuth, Susanne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Welche Informationen hat das Bezirksamt – nach dem Verkauf des Grundstücks Cuvrystraße/Schlesische Straße (“Neue Spreespeicher”) – über Bauvorhaben des Käufers und geplante Nutzungen auf dem Grundstück?

 

2. Ist das Bauvorhaben auf dem Grundstück mit den Forderungen aus dem erfolgreichen Bürgerentscheid "Spreeufer für alle" bzw. mit den „Planungsleitlinien für das Kreuzberger Spreeufer“ vereinbar?

 

3. Was wird das Bezirksamt unternehmen, um die Zuständigkeit für die Bauplanung von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wieder zu erlangen?

 

Nachfrage:

 

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob ein ausreichend breiter, unbebauter und für die Öffentlichkeit nutzbarer Uferweg langfristig und nachhaltig durch das Vorhaben gesichert ist?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      26.01.2012

Bezirksbürgermeister

 

 

Mündliche Anfrage DS/0068/IV

 

Bezirkszuständigkeit Cuvrystraße/Schlesische Straße "Neue Spreespeicher"

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Welche Informationen hat das Bezirksamt – nach dem Verkauf des Grundstücks

Cuvrystraße/Schlesische Straße (“Neue Spreespeicher”) – über Bauvorhaben des Käufers und geplante Nutzungen auf dem Grundstück?

 

Nach Verkauf des Grundstücks hat der neue Eigentümer Gespräche mit dem Bezirksamt bzgl. Seiner Baukonzeption aufgenommen. Die Konzeption beruht im Wesentlichen auf Wohnungsneubau.

 

2. Ist das Bauvorhaben auf dem Grundstück mit den Forderungen aus dem erfolgreichen Bürgerentscheid "Spreeufer für alle" bzw. mit den „Planungsleitlinien für das Kreuzberger Spreeufer“ vereinbar?

 

Das Bezirksamt hat in den o.g. Gesprächen erreicht, dass die BGF insgesamt reduziert wurde (ebenfalls die Gebäudehöhe entlang der Cuvrystraße) und ein 30 Meter breiter Uferstreifen nicht überbaut werden soll. Dies entspricht den „Planungsleitlinien für das Kreuzberger Spreeufer“.

 

3. Was wird das Bezirksamt unternehmen, um die Zuständigkeit für die Bauplanung von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wieder zu erlangen?

 

Das Bezirksamt hat die Ablehnung seines Anliegens durch die Verwaltung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht akzeptiert und die Senatsbaudirektion um eine erneute Prüfung gebeten.

 

Nachfrage:

1.      Ist dem Bezirksamt bekannt, ob ein ausreichend breiter, unbebauter und für die Öffentlichkeit nutzbarer Uferweg langfristig und nachhaltig durch das Vorhaben gesichert ist?

 

Im Sinne der Planungsleitlinie wäre der Eigentümer bereit, den entsprechenden Uferstreifen für die Allgemeinheit rechtlich zu sichern.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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