Drucksache - DS/2338/III  

 
 
Betreff: Abschluss Sanierung des Punkthochhaus Andreasstraße 22 (II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:1. Richter, Claudia
2. Assatzk, Mirko
Richter, Claudia
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.09.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

1.       Bis wann wird das BA Fußwegeschäden an der Ecke Andreas-/Singerstraße, die möglicherweise bei der Luxussanierung des Punkthochhauses Andreasstraße 22 entstanden sind und deren schlampige Reparatur die Verkehrssicherungspflicht verletzt, ordnungsgemäß beseitigen lassen?

 

2.       Wie und wodurch gedenkt das BA , den östlich an das Hochhaus angrenzenden Parkplatz, der zum Bauabfall- und wilden Müllplatz verkommen ist, wieder seiner Bestimmung zuführen und eine dauerhafte Vermüllung zu vermeiden?

 

3.       Hat das BA bereits Maßnahmen ergriffen oder Absprachen mit den Bauherren Andreasstraße 22 getroffen, um die Fußgänger gefährdende Situation – Straßenschäden der Wurzeldurchbruch und ausufernde Verwilderung – an der Singerstraße zu beseitigen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      20.09.11

Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice                                                                      - 3260 –

Stadtraträtin

 

 

 

Sehr geehrte Frau Richter,

sehr geehrter Herr Assatzk,

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 09.08.2011 beantworte ich wie folgt:

 

1. Bis wann wird das BA Fußwegeschäden an der Ecke Andreas-/Singerstraße, die möglicherweise bei der Luxussanierung des Punkthochhauses Andreasstraße 22 entstanden sind und deren schlampige Reparatur die Verkehrssicherungspflicht verletzt, ordnungsgemäß beseitigen lassen?

 

Antwort:

Der optisch unbefriedigende Zustand des Gehweges an der Ecke Andreas-/Singerstraße ist nicht durch die Sanierung des Punkthochhauses Andreasstraße 22 entstanden. Dieser Zustand des Gehweges lässt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht erkennen. Die Asphaltdecke weist infolge der Reparaturen und Aufgrabungen von Leitungsbetrieben bedauerlicherweise mittlerweile zahlreiche Fugen auf, welche optisch keinen guten Eindruck hinterlassen. Die Reparaturen wurden jedoch stets ordnungsgemäß ausgeführt.

 

2. Wie und wodurch gedenkt das BA , den östlich an das Hochhaus angrenzenden Parkplatz, der zum Bauabfall- und wilden Müllplatz verkommen ist, wieder seiner Bestimmung zuführen und eine dauerhafte Vermüllung zu vermeiden?

 

Antwort:

Das Land Berlin ist nicht Eigentümer des östlich an das Hochhaus angrenzenden Parkplatzes. Das Bezirksamt kann und wird aus diesem Grund nicht die Beseitigung von Bauabfällen auf der privaten Fläche veranlassen bzw. die Fläche nicht wieder einer Benutzung als Parkplatz zuführen.

 

3. Hat das BA bereits Maßnahmen ergriffen oder Absprachen mit den Bauherren Andreasstraße 22 getroffen, um die Fußgänger gefährdende Situation – Straßenschäden der Wurzeldurchbruch und ausufernde Verwilderung – an der Singerstraße zu beseitigen?

 

Antwort:

Das Bezirksamt hat mit dem Bauherrn Andreasstraße 22 keine Absprachen getroffen, um Straßenschäden durch Wurzeln angrenzender Bäume an der Singerstraße zu beseitigen. Die laufend verursachten Schäden an der Gehwegbefestigung werden nicht nur durch Bäume des Grundstückes Andreasstraße 22 verursacht, sondern auch durch Bäume anderer Vorgärten. Die Bäume wurden sehr dicht und zu nah am Gehweg gepflanzt. Die Gehwegschäden werden ständig beseitigt, lassen jedoch teilweise nur den Einbau einer wassergebundenen Decke zu oder müssen gar unbefestigt bleiben. Eine grundlegende Erneuerung kann derzeit aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht ins Auge gefasst werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Hans Panhoff 

Dez BWI

 

 
 

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