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Drucksache - DS/2334/III
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wieviele Fleisch-Proben waren seit Beginn der laufenden Legislaturperiode als 2. Um welche Produkte welcher Hersteller handelte es sich dabei? 3. In welcher Weise wurde hierüber die allgemeine Öffentlichkeit informiert?
Beantwortung: Herr Mildner-Spindler
Zu Frage 1: In der zurückliegenden Wahlperiode wurden im Bezirk 7.115 Lebensmittelproben entnommen. Davon sind 80% der Proben durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Marzahn-Hellersdorf zentralisierte Planprobenentnahme als Planproben gezogen worden. 20% wurden durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg als Verdachtsproben entnommen. Von den 80% gezogenen Planproben waren 12,6% zu beanstanden, 719 Proben. 81 Proben waren davon beanstandete Fleischproben. Da eine weitere Aufschlüsselung der Beanstandungsgründe im Erfassungssystem bei den Planproben nicht vorgesehen ist, können hier keine Angaben hinsichtlich einer Gesundheitsschädlichkeit bzw. Gesundheitsgefährdung gemacht werden. Die Beanstandungshäufigkeit bei den durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg gezogenen 1.423 Verdachtsproben stellt sich wie Folgt dar: 398 Proben wurden beanstandet, das sind 27,3%, davon 60 Fleischproben, das sind 15,4%. Bei den Fleischproben sind 16 Stück als gesundheitsgefährdend bzw. gesundheitsschädlich einzustufen gewesen.
Zu Frage 2: Die Produkte 16 setzten sich wie Folgt zusammen: Rindergehacktes zwei Mal, Gehacktes gemischt vier Mal, Geflügelfleisch acht Mal, weitere Fleischsorten zwei Mal. Die Beanstandungen wurden vorrangig bis auf zwei auswärtige, bei hiesigen türkischen Fleischereien und Döner-Herstellern ausgesprochen.
Zu Frage 3: Die Information der Öffentlichkeit nach Befundeingang durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg ist nur bei gravierenden Sachverhalten erforderlich, zum Beispiel durch Schnellwarnungen. Dieses war in den hier vorliegenden Sachverhalten nicht gegeben, da Hackfleisch und Geflügelfleisch in aller Regel durchgegart wird. Bei Beanstandungen von gesamtstädtischer Bedeutung wird die Veröffentlichung durch die Senatsverwaltung vorgenommen. Dankeschön.
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