Drucksache - DS/2316/III  

 
 
Betreff: Konkretisierung von Entwicklungsziele für Liegenschaften um die ehemalige Blumengroßmarkthalle in Kreuzberg, auf Basis des dialogischen Planungsverfahren zum Kunst- und Kreativquartier
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteher
Verfasser:Schärdel, FlorianBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.09.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Ergebnisse des „Dialogischen Planungsverfahrens zum Kunst- und Kreativquartier am ehemaligen Blumengroßmarkt“ als Konkretisierung der Sanierungszeile und damit Beurteilungsgrundlage für die Genehmigung nach § 144/§ 145 zu beschließen.

Begründung:

 

Am 15. März 2011 hat der Senat von Berlin die 12. RV zur förmlichen Festlegung von Sanierungsgebieten beschlossen. Auch das bisherige Untersuchungsgebiet rund um den Mehringplatz wurde als Sanierungsgebiet "südliche Friedrichstadt" mit beschlossen.

 

Räumlicher Bestandteil des neuen Sanierungsgebietes sind die Blöcke rund um den ehemaligen Blumengroßmarkt zwischen Enckestraße und Lindenstraße.

 

Im Rahmen der Beschreibung der Maßnahmenräume wurden allgemeine Sanierungsziele beschlossen, in deren Mittelpunkt das Ziel steht: "Kultur und Wirtschaft stärken". Weitere Ziele sind u.a.: kulturelle Nutzung der ehemaligen Blumengroßmarkthalle, Aufwertung von Durchwegungen, städtebauliche Ergänzungen, Aufwertung Besselpark, Verbesserung der Rahmenbedingungen für lokale Medien- und Kulturwirtschaft.

 

Um im Zuge des Stadterneuerungsprozesses ausreichend genaue Kriterien für die Beurteilung von genehmigungspflichtigen Vorhaben und Rechtsvorgängen gemäß § 144 BauGB  zu haben, ist es notwendig, die beschlossenen Sanierungsziele zu konkretisieren bzw. fortzuschreiben.

 

Im Frühsommer 2011 fand hierzu im Auftrag des Bezirksamtes ein dialogische Planungsverfahren zur Präzisierung des Konzeptes für ein Kunst- und Kreativquartier (KuKQ-Konzept) statt. In einem Verfahren unter breiter fachlicher und lokaler Akteure wurden für den Block zwischen Friedrichstraße, Besselstraße, Markgrafenstraße, Lindenstraße und E.T.A.Hoffmann-Promenade umfangreiche Ziele formuliert, die insbesondere umfassen:

 

- ein städtebauliches Leitbild mit Vorschlägen zu Baufeldern, Parzellen, Art und Maß der baulichen Nutzung, Vorschlägen zum öffentlichen Raum,

- Vergabekriterien für den Verkauf von Grundstücken des Liegenschaftsfonds und der Blumengroßmarkthallen AG,

-  Vorschlag für Entwicklungsinstrumente zur Umsetzung der formulierten Ziele.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Ergebnisse des „Dialogischen Planungsverfahrens zum Kunst- und Kreativquartier am ehemaligen Blumengroßmarkt“ als Konkretisierung der Sanierungszeile und damit Beurteilungsgrundlage für die Genehmigung nach § 144/§ 145 zu beschließen.

 

 
 

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