Drucksache - DS/2304/III  

 
 
Betreff: Anschutz-Areal - Seriöse Politik oder Populismus im Wahlkampf?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. In welchem Zeitraum könnte das BA eine B-Plan-Änderung vollziehen und den veränderten B-Plan festsetzen, sollte die BVV am 22.06.2011 einen entsprechenden Beschluss fassen?

 

2. Wäre für eine derartige B-Plan-Änderung eine erneute Bürgerbeteiligung erforderlich und wenn ja, in welchem Umfang?

 

3. Wann und wofür genau wurde ein Bauantrag bezüglich des Daimler-Vertriebszentrums oder einzelner Elemente gestellt?

 

1. Nachfrage:

Wenn ja, innerhalb welcher Fristen ist dies zu prüfen und ggf. zu genehmigen?

 

2. Nachfrage:

Wird das BA einen etwaigen BVV-Beschluss zur B-Plan-Änderung tatsächlich umsetzen oder wird es einem solchen Ersuchen nicht nachkommen, um Schaden vom Bezirk abzuwenden?

 

Beantwortung: Herr Dr. Schulz

 

Zu Frage 1: Nach einer möglichen Beschlussfassung der BVV heute zur Planänderung müsste vom Fachbereich Stadtplanung, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entsprechend dem AGBauGB ein Anzeigeverfahren starten und über die geänderte Planungsabsicht informieren. Das könnte etwa am 29.06. gestartet werden. Nach dem AGBauGB hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einen Monat Zeit, darauf zu reagieren, damit wären wir Ende Juli 2011. Sollten keine Bedenken geäußert werden gegen die Planänderung, dann würde das Bezirksamt in der ersten Augusthälfte ein Aufstellungsbeschluss fassen können. Mit Aufstellungsbeschluss und damit greife ich der nächsten mündlichen Anfrage vor, weil in der Tat nicht klar ist, ob Sie noch heute drankommt. Mit Aufstellungsbeschluss und dann anschließenden Veröffentlichung im Amtsblatt würde eine Zurückstellung gemäß § 15 BauGB für 12 Monate möglich sein, des Bauantrages.

So, nun haben wir die Situation, wenn ein Aufstellungsbeschluss des Bezirksamts gefällt ist, dann wird nach Kreuzberger Landrecht eine Vorlage an die BVV zur Kenntnisnahme gemacht. Nein, das entspricht ja nicht dem AGBauGB, aber das ist selbstverständlich so, dass wir das tun. Das heißt, Sie hätten dann im Anschluss eine Vorlage zur Kenntnisnahme mit dem Aufstellungsbeschluss und damit erneut natürlich noch mal die Möglichkeit, inhaltlich die Planungsänderung zu erörtern. Und jetzt springe ich mal insgesamt noch mal auf das Verfahren. Ein B-Plan-Änderungsverfahren durchläuft alle die Phasen, die normales qualifiziertes Bebauungsplanverfahren auch zu durchlaufen hat. Also frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, die Trägerbeteiligung der öffentlichen Belange, dann erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und damit dann der Feststellungsbeschluss einschließlich dann natürlich auch mit der Bürgerbeteiligung, wo wir auch über die jetzt normierte nach BauGB normierte Beteiligung selbstverständlich dann auch immer wieder hinausgehen, so dass wir insgesamt einen Zeitraum bis zum Festsetzungsbeschluss der BVV etwa einen Zeitraum von 1 ½ Jahren etwa. Es schwankt ein bisschen, weil es abhängt, wie das gerade reinfällt in die Ferienzeiten, wo sie ja bekanntliche Weise sich dann nicht mit Bebauungspläne beschäftigen.

 

Zu Frage 2: Das habe ich jetzt schon mitbeantwortet. Das Änderungsverfahren würde gemäß BauGB wie ein ganz konventionelles Bebauungsplanverfahren geführt werden mit allen vorgeschriebenen Phasen und Bürgerbeteiligung und der bei uns darüber hinausgehenden.

 

Zu Frage 3: Am 27.05., ich hatte das schon erwähnt, ist der Bauantrag gestellt worden. Vervollständigt am 14.06. und ist damit sozusagen vollständig und prüffähig und umfasst einen Antrag zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Showroom an der Mühlenstraße und Café. Es gibt einen Befreiungsantrag hinsichtlich der Überschreitung der in dem Bebauungsplan festgelegten Gebäudehöhe. Dort soll eine Ummantelung der Technikaufbauten vorgesehen werden, wobei dann diese Ummantelung letztendlich auch mit einer Decke geschlossen wird und damit ist natürlich dann auch die Gebäudehöhe, das als Gebäudehöhe zu rechnen und führt dann zu einer Überschreitung. Das ist mit auch eine Betrachtung, die in der Diskussion Baukollegium eine Rolle spielt. Da gibt es ja demnächst eine weitere, eine zweite Diskussionsrunde zur Fassade und als Beispiel natürlich dann jetzt der gestalterische Vorschlag, die Attika nach oben zu ziehen und die Technikaufbauten damit sozusagen gestalterisch zu überformen, auch eine Rolle.

 

Zu Nachfrage 1: Nach der Bauordnung Berlin beginnt die Bauaufsicht nach vollständigen Eingang der Unterlagen mit dem Stellungnahmeverfahren, also hier hauptsächlich Stadtplanungsamt und sozusagen die städtebauliche Stellungnahme von dort. Die beteiligten Ämter haben dann vier Wochen Zeit nach Bauordnung zur Bearbeitung. Für den Zeitraum der Nachreichung, das gilt ganz generell, von nachgeforderten Unterlagen wird dann diese Frist ausgesetzt. Nach vollständigen Rücklauf der Stellungnahmen der beteiligten Ämter hat dann das Bauaufsichtsamt als eigentliche Baugenehmigungsbehörde noch einmal einen Monat Zeit zur Bearbeitung des Bauantrags. Vielleicht auch hier noch mal eine Frage der nächsten Drucksache zu diesem Thema vorgreifend: Das Verfahren wird nicht nach 64 Bauordnung Berlin geführt, sondern nach § 65 Bauordnung Berlin und deshalb gibt es auch keine Genehmigungsfiktion. Das war auch noch eine Frage, die Sie gestellt haben.

 

Zu Nachfrage 2: Als glühende und leidenschaftliche Kämpfer für die Rechte der BVV ist das schon eine etwas seltsame Frage. Also die BVV hat, wenn man es genau betrachtet, eigentlich nur ein großes Recht. Das ist das Satzungsrecht bei der verbindlichen Bauleitplanung. Und Sie wollen sozusagen bei dieser Stelle, sozusagen dieses Satzungsrecht aufgeben und an das Bezirksamt delegieren. Das finde ich befremdlich. Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass die Bezirksverordneten klug, mit Augenmaß und mit guten Argumenten sich entscheiden, was sie mit der verbindlichen Bauleitplanung machen wollen. Das ist ihre Verantwortung. Und wenn die BVV sich dafür verständigt hat, dann das zu tun, dann sehe ich mich als Bezirksamt daran gebunden. Und das ist etwas, was in jeder Wahlperiode vom Bezirksamt eingefordert haben. Vielen Dank.

 

Herr Salonek: Herr Vorsteher, selbstverständlich nur eine einzige Nachfrage in einer kleineren Schachtelform. Da derartige Bauvorhaben wie das da geplant ja überaus komplexe Antragsstellungen sind, beispielsweise der Bauantrag Daimler Potsdamer Platz immerhin 24 Umzugskartons gefüllt hat, ist es letztlich nicht denkbar, dass die erst am 27. Mai davon überhaupt erfahren haben. Deshalb wüsste ich gerne, wann ist denn der Bauherr das erste Mal konkret wegen der Erarbeitung dieses Bauantrags mit dem Bezirksamt in Kontakt getreten? Oder anders formuliert: Wie lange sind Sie denn mit der Firma gemeinsam schon am Planen bzgl. des Bauantrages?

 

Zu Nachfrage 3: Sie wissen, dass aus einem sehr Top-Secret gehaltenen Bewerbungsverfahren Anschutz und die Vivico sich beworben hatte mit diesem Projekt auf diesem Standort. Wir sind informiert worden darüber. Es wurden auf dem Tisch auch Projektunterlagen hingelegt und anschließend sofort wieder einkassiert und mitgenommen worden. Es hat etwa vier Wochen, drei bis vier Wochen vor Einreichung des Bauantrags auch eine Besprechung, eine Vorbesprechung bei der Fachbereich Stadtplanung gegeben. Dort wurden die gleichen Unterlagen, die etwas, PowerPoint präsentationsmäßiges hatten, die dienten ja auch dazu, Stuttgart zu überzeugen dort zu bauen und  da ging es nicht um die Genehmigung, aber auch diese Unterlagen wurden dann gleich wieder sozusagen eingesackt und mit nach Hause genommen. Das heißt die eigentlichen Unterlagen und das, was dort im Detail geplant wird von der Funktionalität her, von dem, was dann auch Prüfgegenstände nach 65 Bauordnung Berlin sein wird, das haben wir dann erst gesehen mit Einreichung des Bauantrags.

 

Herr Dahl: Ich habe eine Frage zum geplanten Stern auf dem Dach des Geländes des Hochhauses und zwar wurde da ein Extraantrag dafür gestellt und wie ist mit dem umgegangen worden?

 

Zu Nachfrage 4: Es gab dazu eine Bauvorbescheidsanfrage, die nachdem, was dort an Größenordnung abgefragt wurde für den Stern, im Rahmen des Ermessens positiv beschieden werden musste, wegen der Geringfügigkeit der Überschreitung.

 

 
 

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