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Drucksache - DS/2239/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bebauungsplan V-13 dahingehend zu ändern, dass als weiteres Planungsziel ein im bezirklichen Eigentum stehender wettkampftauglicher Sportplatz aufgenommen wird. Hierfür ist eine entsprechende Fläche zu sichern und die Planungsinhalte sind soweit aufeinander abzustimmen, dass keine Nutzungskonflikte entstehen können. Gegebenenfalls ist hierfür eine Veränderungssperre zu erlassen.
Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, die Errichtung des vorgenannten Sportplatzes durch eine Aufnahme in die laufende Investitionsplanung sicherzustellen.
Begründung:
Bei der Diskussion über die Drucksache 2156/III - Sportplatz Kynaststraße durch Grundstückstausch dauerhaft sichern - erklärte der zuständige Dezernent Dr. Schulz in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 30.03.2011, es sei vielversprechender auf dem Gelände des Bebauungsplans V-13 einen Sportplatz neu zu errichten, als die Erhaltung des Sportplatzes Kynaststraße durch einen seiner Ansicht nach "windigen Grundstückstausch" zu versuchen. Da erwartbar ist, dass angesichts der genannten Äußerung des Dezernenten das Projekt des Grundstückstauschs nur mit mangelndem Enthusiasmus betrieben wird und so zu scheitern droht, ist alternativ die Errichtung eines Sportplatzes zwischen Glasbläserallee und Kynaststraße zu ermöglichen. Das BA hat dabei im Übrigen sicherzustellen, dass die zur Verfügung stehende Fläche für einen wettkampfgerechten Sportplatz ausreicht; hierfür sind die Vorgaben des Berliner Fußballverbandes maßgeblich. Es ist aber davon auszugehen, dass der zuständige Dezernent nicht einen solchen Vorschlag machen würde, wenn der dort zur Verfügung stehende Platz nicht auch für einen wettkampftauglichen Sportplatz ausreichen würde. Hierfür muss das BA unverzüglich sowohl die planerischen als auch finanziellen Voraussetzungen schaffen. Dass im Bezirk und insbesondere in der Bezirksregion 8 eine eklatante Unterversorgung an Sport- und Spielflächen besteht, ist im Übrigen spätestens seit der Diskussion um den Standort von "Laster & Hänger" zwischen allen Parteien unstreitig.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, Ausschuss für Sport, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ff.
StadtPlan
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich mit den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen, den Bebauungsplan V-13 dahingehend zu ändern, dass als weiteres Planungsziel ein im bezirklichen Eigentum stehender wettkampftauglicher Sportplatz aufgenommen wird. Hierfür ist eine entsprechende Fläche zu sichern und die Planungsinhalte sind soweit aufeinander abzustimmen, dass keine Nutzungskonflikte entstehen können. Gegebenenfalls ist hierfür eine Veränderungssperre zu erlassen.
Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, die Errichtung des vorgenannten Sportplatzes durch eine Aufnahme in die laufende Investitionsplanung sicherzustellen.
PHI 21.06.2011
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sofern sich der Sportplatz Kynaststr. Für den Bezirk nicht sichern lässt, im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Bebauungsplan V-13 dahingehend zu ändern, dass als weiteres Planungsziel ein im bezirklichen Eigentum stehender wettkampftauglicher Sportplatz aufgenommen wird. Hierfür ist eine entsprechende Fläche zu sichern und die Planungsinhalte sind soweit aufeinander abzustimmen, dass keine Nutzungskonflikte entstehen können. Gegebenenfalls ist hierfür eine Veränderungssperre zu erlassen.
Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, die Errichtung des vorgenannten Sportplatzes durch eine Aufnahme in die laufende Investitionsplanung sicherzustellen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sofern sich der Sportplatz Kynaststr. Für den Bezirk nicht sichern lässt, im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Bebauungsplan V-13 dahingehend zu ändern, dass als weiteres Planungsziel ein im bezirklichen Eigentum stehender wettkampftauglicher Sportplatz aufgenommen wird. Hierfür ist eine entsprechende Fläche zu sichern und die Planungsinhalte sind soweit aufeinander abzustimmen, dass keine Nutzungskonflikte entstehen können. Gegebenenfalls ist hierfür eine Veränderungssperre zu erlassen.
Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, die Errichtung des vorgenannten Sportplatzes durch eine Aufnahme in die laufende Investitionsplanung sicherzustellen.
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