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Drucksache - DS/2211/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, umgehend eine Vertretung für die seit Wochen krankheitshalber ausgefallene Schulsekretärin an o. g. Schule zu organisieren. Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, in allen anderen Fällen (krankheitsbedingt ausgefallener Schulsekretäre) gleichermaßen zu verfahren, damit Eltern, Schüler/innen und Lehrer/innen fristgerecht Anträge auf Leistungen des „Teilhabe- und Bildungspakets“ stellen können. Die Arbeitsfähigkeit von Schulsekretariaten ist im Interesse der Umsetzung des „Teilhabe- und Bildungspakets“ unverzüglich sicherzustellen.
Begründung: Die am 8. April 2011 stattgefundene Veranstaltung zum Bürgerhaushalt brachte u. a. zur Sprache, dass das Schulsekretariat wegen Krankheit seit Wochen nicht besetzt ist. Nur bis zum 30. April ist es möglich, Anträge rückwirkend zum 1. Januar 2011 auf Leistungen zur Teilnahme am Teilhabe- und Bildungspaket zu stellen. Über 90 % der Schüler/innen leben in Bedarfsgemeinschaften, die Transferleistungen beziehen und darauf einen Anspruch haben. Um diesen Anspruch realisieren und entsprechende Anträge stellen zu können, sind die Eltern auf Hilfe aus der Schule angewiesen. Das ist nur mit einem arbeitsfähigen Sekretariat leistbar. Die Antrag stellende Fraktion geht davon aus, dass dies kein Einzelfall ist, der ihr eher zufällig bekannt wurde.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, umgehend eine Vertretung für die seit Wochen krankheitshalber ausgefallene Schulsekretärin an o. g. Schule zu organisieren. Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, in allen anderen Fällen (krankheitsbedingt ausgefallener Schulsekretäre) gleichermaßen zu verfahren, damit Eltern, Schüler/innen und Lehrer/innen fristgerecht Anträge auf Leistungen des „Teilhabe- und Bildungspakets“ stellen können. Die Arbeitsfähigkeit von Schulsekretariaten ist im Interesse der Umsetzung des „Teilhabe- und Bildungspakets“ unverzüglich sicherzustellen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Schule 01.09.2011
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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