Drucksache - DS/2197/III  

 
 
Betreff: Naturerfahrungsraum im Projekt "Gärten im Garten"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Seid, BarbaraBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.04.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
14.06.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.09.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS DS 2197 III - Naturerfahrungsraum im Projekt Gärten im Garten 230811  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass der Naturerfahrungsraum im Projekt "Gärten im Garten" auf dem westlichen Gleisdreieck um ca. die Hälfte des vorgesehenen Marktplatzes vergrößert wird.

 

Begründung:

Naturerfahrungsräume sind Orte, in denen die Kinder elementare Fähigkeiten erlernen und sind in der heutigen Spielplatzpädagogik ein anerkanntes und förderungswürdiges Projekt. Nicht umsonst sucht momentan der Senat in Zusammenarbeit mit der Stiftung Naturschutz Flächen, um dieses Projekt innerstädtisch umzusetzen.

Naturerfahrungsräume benötigen eine gewisse Größe, um ihrem Anspruch, - dass dort Kinder eigenständig Erfahrungen mit Natur und Naturmaterialien machen - gerecht zu werden.

Der bisher in den Planungen von Atelier Loidl eingezeichnete Naturerfahrungsraum entspricht diesen notwendigen Kriterien nicht und schon gar nicht, wenn noch, wie bis dato noch von Atelier Loidl geplant, eine Umwegung des Areals durchgeführt wird.

Zudem wird durch die bisher geplante Größe des Marktplatzes - nämlich die gesamte Breite des Geländes - der Naturerfahrungsraum noch von dem angrenzenden Birkenwäldchen abgeschnitten, obwohl das Birkenwäldchen von allen Beteiligten als Ort der Erkundung für Kinder oder auch Erwachsene gewünscht wird und auch als Teil des Naturerfahrungsraums gesehen wird.

Das bestehende Konzept des Marktplatzes benötigt keine 600 qm große gepflasterte Fläche und bei einem Vorort-Termin wurde auch deutlich, dass inzwischen die Planungen - zumindest zum Zeitpunkt der Antragstellung informell - eine maximale Bepflasterung von ca. 1/3 des Platzes vorsehen - der Rest soll naturbelassen bleiben.

Die Erweiterung des Naturerfahrungsraums ginge damit nicht direkt zu Lasten der Nutzbarkeit des Marktplatzes. Durch die Möglichkeit, vom Marktplatz auch auf den Naturerfahrungsraum zu erlangen, öffnet sich der Marktplatz zusätzlich zum Naturerfahrungsraum hin. Eltern können sich dort aufhalten und die Kinder können dort, oder auch im angrenzenden Wäldchen, spielen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass der vorgesehene Marktplatz zu Gunsten des Naturerfahrungsraumes im Projekt "Gärten im Garten" auf dem westlichen Gleisdreieck verkleinert wird um eine Erschließung des angrenzenden Birkenwäldchens zu erreichen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Das Bezirksamt wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass der vorgesehene Marktplatz zu Gunsten des Naturerfahrungsraumes im Projekt "Gärten im Garten" auf dem westlichen Gleisdreieck verkleinert wird um eine Erschließung des angrenzenden Birkenwäldchens zu erreichen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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