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Drucksache - DS/2093/III
Ich frage das Bezirksamt:
1. Trifft es zu, dass es der RAW Tempel e.V. und die R.E.D. Holding einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben? 2. Wenn ja, was beinhaltet dieser Vertrag (Mietlänge, Gebäude, etc.)? 3. Wie gedenkt das Bezirksamt das Verfahren nun fortzuführen? Nachfragen:
4. Gibt es bereits Gespräche über einen städtebaulichen Nutzungsvertrag?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 27.01.2011 Bezirksbürgermeister
Ihre o. g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
(1) Trifft es zu, dass es der RAW Tempel e.V. und die R.E.D. Holding einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben?
Ja.
(2) Wenn ja, was beinhaltet dieser Vertrag (Mietlänge, Gebäude, etc.) ?
Der Nutzungsvertrag ist auf 10 Jahre für das Beamtenwohnhaus, Verwaltungsgebäude und das SGL abgeschlossen worden. Für das Ambulatorium verhandelt zur Zeit der RAW Tempel mit der RED.
(3) Wie gedenkt das Bezirksamt das Verfahren nun fortzuführen?
Die Fortsetzung der verbindlichen Bauleitplanung setzt voraus, dass sich das Bezirksamt und die RED über die Grundzüge der städtebaulichen Neuordnung einig sind. Zur Zeit bestehen jedoch erhebliche Differenzen bezüglich Größenordnung einer zukünftigen Einzelhandelsfläche sowie städtebauliche Struktur und Dichte der geplanten Bebauung. Das Bezirksamt wird deshalb als ersten Schritt das Ergebnis des Einzelhandelsgutachten abwarten und auf dessen Grundlage die Gespräche mit der RED weiterführen.
Nachfragen:
(4) Gibt es bereits Gespräche über einen städtebaulichen Nutzungsvertrag?
Soweit hier mit „städtebaulichen Nutzungsvertrag“ ein städtebaulicher Vertrag nach BauGB gemeint ist, kann und wird das BA diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag erst dann mit der RED verhandeln, wenn die Grundzüge der städtebaulichen Neuordnung bezüglich Art und Maß der Nutzung einvernehmlich zwischen Bezirksamt, Planungsausschuss und RED verabredet worden sind.
Franz Schulz
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