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Drucksache - DS/2013/III
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung:
BezStR Herr Mildner-Spindler Einleitung lassen
Sie mich eingehe, aufgrund der von ihnen gewählte Überschrift, eine kurze
Verstellung treffen. Es gibt im Jahr 2011 keine drastischen Einsparungen durch
das Jobcenter bei der Forderung" Eingliederung in Arbeit". Ich
betone, durch das Jobcenter: es liegt nicht in der Verantwortung der ArGen und
der Jobcenter vor Ort, mit welchen drastischen Einschränkungen (die gleich
schildern werde) wir im nächsten Jahr im Bereich der aktiven
Arbeitsmarktpolitik zu rechnen haben. Die
Auswirkungen, die zu beschreiben sind, sind Erscheinungen des hemmungslosen
Sozialabbaus, denen die schwarz-gelbe Bundesregierung hier im Hinblick auf
aktive Arbeitsmarktpolitik derzeit (und das war ja angekündigt seit der
Bundestagswahl) praktiziert. Es wird, von Seiten der Bundespolitik ziemlich
einseitig, aufgrund von der Zeit im Moment nachwachsender Nachfrage auf dem
ersten Arbeitsmarkt, gesetzt auf den Fetisch erster Arbeitsmarkt, den Blick
getrübt, die Sinne nicht scharf genug im Hinblick darauf was man da Abfeiert
und welche Konsequenzen man daraus zieht. Ich will nur daran erinnern,
Bekanntgabe der Arbeitsmarktzahlen Ende letzten Monats, wo sich der Herr
Brüderle auf der Schnellstraße hin auf Vollbeschäftigung wähnte und der alt für
die Bundesagentur für Arbeit sagen musste, wenn der Minister sich auf der
Schnellstraße wähnt, dann kann ich nur zu vorsichtigem Verfahren raten. Und darauf
aufmerksam machte, dass die Agentur für Arbeit nicht so sehr die knappe
Unterschreitung der 3 Millionen Arbeitslosenzahlen feiern könne, angesichts
dessen, dass im Rechtskreis des SGB II wie SGB III die Agentur zugleich die
Verantwortung trage für 1,5 Millionen Beschäftigte, die sich derzeit in
Maßnahmen der Qualifizierung oder der Beschäftigung befinden. Im Vergleich
dazu, dass man die Augen verschließend vor einem Drittel
Langzeitarbeitslosigkeit die kommende Vollzeitbeschäftigung feiert, kann man das
was eine aktiver Arbeitsmarktpolitik derzeit vorbereitet und durchgeführt wird
nur als Geisterfahrerei bezeichnen. Wenn man bei dem Bild der Schnellstraße
bleibt. Frage
1 Ja, es
wird drastische Einschränkungen geben. Im Land Berlin insgesamt werden in 2011
200 Mio € weniger im Bereich der Eingliederung für Arbeit zur Verfügung stehen.
Für Friedrichshain-Kreuzberg bedeutet das, dass wir, so wie ich das schon in
der Ausschusssitzung vergangene Woche dargestellt habe, mit circa 20 Mio €
weniger im Bereich der Beschäftigungsförderung auskommen müssen. 20 Mio €
weniger bedeutet, statt 34 Mio € im Haushalt 2010 14 Millionen im Haushalt
2011. Und das vor dem Hintergrund, dass wir im Rechtskreis SGB II mit einer
Arbeitslosenquote von nach wie vor 15 % gebeutelt sind; in
Friedrichshain-Kreuzberg. 20 Mio € weniger (nur noch 14 Mio €) in der
Beschäftigungsförderung, bedeutet, dass wir im nächsten Jahr werden circa 1600
Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsentschädigung organisieren können. Im Bereich der Arbeitsgelegenheit in
Entgeltvariante ganze 200 Plätze und im Bereich der Vergabearbeitsgelegenheiten
noch 60 Plätze. Das sind keine 2000 Plätze im Kalenderjahr 2011 / Neubeginner.
Zum Vergleich und zur Einordnung dieser Zahl; wir haben aus diesem Jahr (sozusagen
in der Weiterführung) 4000 Plätze, die wir in laufenden Maßnahmen in das Jahr
2011 übernehmen. 4000 Plätze die im Verlauf von 2011 auslaufen. 4000 Plätzen
denen wir ganze 2000 Neubeginner gegenüber zusetzen haben. Das muss man sich
auf der Zunge zergehen lassen. Frage
2 Die
Konsequenzen hat der Berliner Verband Ausbildung und Arbeit BVAA rollt er in
einem offenen Brief noch mal deutlich allen vor Augen geführt. Wir werden circa
50 % weniger Beschäftigung für Langzeitarbeitslose haben. Wir werden diese Wenigerbeschäftigung
für Langzeitarbeitslose zu spüren haben überall dort, wo mithilfe dieser
Beschäftigungsförderung soziale und kulturelle Infrastruktur der Bezirke und
des Landes eine unverzichtbare Unterstützung erfahren haben. Und wir werden als
drittes im Bereich der Maßnahmeträger, in der Tat, uns vor die Situation
gesetzt sehen, dass nicht alle Maßnahmeträger in der Art und Weise wie in
diesem Jahr werden weiter arbeiten können. Es ist schon jetzt die Rede davon,
dass es Sozialpläne, Abwicklung, Beschäftigungsabbau in diesem Bereich geben
wird. Frage
3 Diese
existenzielle Gefährdung können wir angesichts der Zahlen die ich genannt habe
nicht ausschließen. Bei der Maßnahmeplanung stehen die ermittelten Bedarfe an
Hand der bestehenden Kundenstrukturen, und daraus resultiert Inhalt und
Qualität der Maßnahmen, im Vordergrund. Jeder Beschäftigungsträger trägt
letztendlich auch ein unternehmerisches Risiko. Das Jobcenter organisiert
Arbeitsgelegenheiten nicht im Hinblick auf die Abwendung
wirtschaftlicher Risiken, gegebenenfalls existenzieller Gefährdung von
Beschäftigungsträgern; dass ist auch vor dem Hintergrund der Zahlen nicht
möglich und ist auch nicht Auftrag des SGB II. Nachfrage
1 Entscheidung
über das kommunalpolitische Interesse treffen grundsätzlich die dafür
zuständigen Fachabteilungen. Dass Prozedere ist auch im zuständigen
Fachausschuss des Öfteren erläutert worden. Dabei sind unter Anderem nachstehende
Kriterien eine Entscheidungshilfe. Gibt es
bereits vergleichbare Angebote? Handelt es sich um ein Konzept? Bei einem
Konzept um eine Reaktion auf bestimmte Problemlagen und Bedarfe im Bezirk?
Handelt es sich um ergänzende und sinnvolle Angebote zu bestehenden Strukturen?
Und zwar die Durchführung vergleichbarer Projekte erfolgreich? Nachfrage
2 Mit
Verlaub, die Veröffentlichung des Bundesrechnungshofes, die wir vor kurzem zur
Kenntnis nehmen durften, angesichts dessen was ich eingangs gesagt habe,
erscheinen einem wie bestellt Aussagen. Die
pauschale Feststellung des Bundesrechnungshofes die hier zitiert wird, wird vom
Bezirksamt so nicht geteilt. Darüber hinaus wäre auch eine solche allgemeine
pauschale Bewertung "wir teilen das, wir teilen das nicht" keine
sachgerechte Bewertung dessen, was der Bundesrechnungshof dieses Jahr im Sommer
aufgeschrieben hat. Vielmehr sind die im Einzelnen aufgeführten Beanstandungen
einer Prüfung hinsichtlich vorliegender Relevanz auch für das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg
gegebenenfalls zu überprüfen. So richtete sich Kritik auch gegen die teilweise
mangelhafte Dokumentationen und Begründung getroffene Entscheidungen. Dieser
Mangel in verwaltungsmäßiger Abwicklung stellt die Rechtmäßigkeit einer
Forderung aber nicht infrage. Und schon gar nicht die Sinnhaftigkeit von
bestimmten Angeboten. Sowohl die Geschäftsführung des Jobcenters, als die
Agentur für Arbeit, als auch wir als Bezirksamt teilen die Einschätzung, dass
Arbeitsgelegenheiten insbesondere Kunden mit komplexen Profillagen zugute
kommen, die wegen mehrfacher individueller Defizite für eine Arbeitsaufnahme
oder Qualifizierung noch nicht die erforderliche Erfolgswahrscheinlichkeit
aufweisen. Der Anteil von Kunden mit komplexen Profillagen (wie das so schön im
Arbeitssprech der Agentur für Arbeit heißt) im SGB II-Bereich unseres Bezirkes
liegt bei 60 %. Die Förderung mittels Arbeitsgelegenheit ist daher ein
unverzichtbares Instrument im Portfolio der Arbeitsförderung. Vorrangig ist
hierbei eine Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie dient
insbesondere dazu, einerseits soziale Integration zu fördern, als andererseits
die Beschäftigungsfähigkeit aufrechtzuerhalten beziehungsweise
wiederherzustellen. Sie trägt auch dazu bei, die Qualität im Bereich sozialer
Dienstleistung zu steigern und durch bestehende gesellschaftliche Problemlagen
zu mindern. BV
Schmidt-Stanojevic Herr
Stadtrat, vielleicht können Sie mir die Frage beantworten: Wie viele Frauen
würden von diesen Sparmaßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik betroffen sein?
(Und wenn ja, können Sie mir dann eine Zahl nennen?) BezStR
Herr Mildner-Spindler Zu meinem
Bedauern kann ich derzeit keine Zahl nennen. BV
Kliesch Ist dem
Bezirksamt bekannt, wie unter dem zu erwartenden Mehraufwand an Beratungsaufgaben;
wie im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg zu gewährleisten sind, wo bundesweit
4000 Beschäftigte in den Jobcentern beziehungsweise in der Agentur für Arbeit
abgebaut werden sollen? BezStR
Herr Mildner-Spindler Ja, die
Arbeitssituation im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg ist dem Bezirksamt, ist
mir konkret bekannt, da wir allwöchentlich im Austausch mit der
Geschäftsführung stehen. Kurze Zahlen dazu genannt, orientiert an einem
Fallzahlenschlüssel der erreicht werden soll, fehlen im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg
derzeit 64 Beschäftigte. Trotz vorhandenen Haushalts, Beschäftigte
einzustellen, ist es der Geschäftsführung des Jobcenters
Friedrichshain-Kreuzberg derzeit aufgrund der Deckelung von
Beschäftigtenzahlen, Ausschluss von Neueinstellungen, nicht möglich, das Geld
in Anspruch zu nehmen was zur Verfügung stände. Sowohl das Jobcenter
Friedrichshain-Kreuzberg, als auch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
haben darüber hinaus momentan keine klare Vorstellung, wie aufgrund des
Kurzfristig kampagnenhaft und nicht geplanten Bildungs- und Teilhabepakets was
am 1. Januar 2011 umzusetzen ist, gerade im Leistungsbereich der zusätzliche
Verwaltungsaufwand gestemmt werden soll. Wir haben nach Überschlag 15.000
Kinder und Jugendliche die in den Genuss dieses Paketes und der Angebote kommen
dürften. Wenn alle Bedarfsgemeinschaften die davon betroffen sind nur dreimal
im Jahr einen Antrag stellen würden, für eine ein Tagesfahrt, für Schul Essen,
für Nachhilfeunterricht und Ähnliches, dann können Sie sich vorstellen, welcher
Verwaltungsaufwand damit verbunden ist. Wofür es keinerlei Personal gibt. |
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