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Drucksache - DS/2002/III
Ich frage das Bezirksamt:
-
Karl-Marx-Allee zwischen Strausberger Platz und Lebuser Straße -
Wilhelmstraße -
Helsingforserstraße (vgl.
Antwort auf Frage 1 der DS/1780/III)?
Zusatzfragen:
Beantwortung: BezStR’in Frau Kalepky Frage 1 Die
Karl-Marx-Allee gehört zum Straßenhauptnetz. Und die geplante Umbaumaßnahme des
nördlichen Gehwegs zwischen Straußberger Platz und Lebuser Platz wird aus
Mitteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung finanziert. Das Tiefbauamt
für die Maßnahme in Amtshilfe für den Senat durch. Allerdings verbleiben die
Haushaltsangelegenheiten bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Daher
muss die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Vorlage für das
Abgeordnetenhaus nach der durch das Tiefbauamt durchgeführten
Anliegerbeteiligung erstellen und einbringen. Die
Wilhelmstraße ist entgegen der ersten grundhaft geplanten Ausbauvariante jetzt
als Unterhaltungsmaßnahme ‚nur’ durchgeführt worden und unterliegt daher nicht
der Straßenausbaubeitragsgesetzgebung. Daher können keine Straßenausbaubeiträge
erhoben werden. Umgebaut,
Sie hatten Helsingforser Straße angeführt, wird diese nicht, sondern der
Helsingforser Platz. Hier ist die Anliegerinformation durch das Tiefbauamt in
Vorbereitung. Nach Auswertung der eventuellen Rückläufe aus diesem Sachverhalt
erfolgt die Erarbeitung einer BVV-Vorlage frühestens Ende Januar 2011. Frage 2 Das
Bezirksamt ist nicht der Ansicht, auf die Zustimmung der BVV verzichten zu
können. Die in der Drucksache 1957 aufgeführten Baumaßnahmen waren bereits in
der Ausführung. Im Falle der Rigaer Straße war die Baumaßnahme vor
Inkrafttreten des Straßenausbaubeitrags-gesetzes bereits sogar abgeschlossen. Frage 3 Die gängige
Rechtsumfassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aber auch der
Fachjuristen hierzu ist: (Zitat) „Wenn eine im Sinne des § 2
Straßenausbaubeitragsgesetzes beitragspflichtige Ausbaumaßnahme durchgeführt
worden ist, vermittelt allein der durch sie geschaffene Zustand dem
Grundstückeigentümer Vorteile im beitragspflichtigen Sinn. So dass es angezeigt
ist, zum Ausgleich dieser Vorteile Beiträge in der Höhe zu erheben, wie sie auf
der Grundlage der Vorschriften des Straßenausbaubeitragsgesetzes entstanden
sind.“ Kurzum, § 3 Straßenausbaubeitragsgesetz begründet: „zwar eine die
jeweils zuständige Stelle bindende Informations- und Beteiligungspflicht“. Die
unter beitrags-rechtlichen Blickwinkel indes als sanktionslose Obliegenheit zu
qualifizieren ist. Daher bleibt die Beitragspflicht unberührt. Und im Falle der
Pettenkofer Straße sind die Beiträge erfolgreich erhoben und eingenommen
worden. Sie mögen sich daran erinnern, dass hatte ich Ihnen gegenüber schon ein
mal erwähnt). Nachfrage 1 Für
folgende 22 Baumaßnahmen die in der Drucksache 1780 aufgeführt wurden ist die
Beteiligung der Beitragspflichtigen lt. § 3 Straßenausbaubeitragsgesetz
zwischenzeitlich erfolgt. Das sind die Ø
Pettenkofer
Str. von der Rigaer Str. bis Frankfurter Allee Ø
Holteistrasse Ø
Karl-Marx-Allee
von Straußberger Platz bis Lebuser Str. Ø
Rigaer
Str. von Proskauer Str. bis Waldeyer Str. Ø
Auswertung
westliche Wrangelstr. Ø
Schlesische
Str. (unterliegt den Berliner Wasserbetrieben, die dort eine Maßnahme
vornehmen, genauso wie) Ø
Taborstr. Ø
Marchlewskistr.
zwischen Torellstr. und Revaler Str. Ø
Wrangelstr.
zwischen Mariannenplatz und Zeughofer Str. (ebenfalls eine Baumaßnahme der
Berliner Wasserbetriebe) Für
folgende Bauvorhaben liegt eine Bauplanungsunterlage vor bzw. ist in der
Fertigstellung und wird die Anliegerbeteiligung vorbereitet Ø
Frankfurter
Allee zwischen Frankfurter Tor und Niederbarnimstr. Ø
Rigaer
Str. zwischen Proskauer Str. und Bersarinplatz Ø
Helsingforser
Platz Ø
Warschauer
Str. Folgende
Bauvorhaben werden wegen fehlender Finanzierung nicht bzw. nicht mehr als
grundhafte Erneuerung realisiert und dementsprechend fallen sie nicht unter die
Straßenausbaubeitragsgesetzgebung Ø
Mainzer
Str. zwischen Scharnweberstr. und Boxhagener Str. Ø
Wilhelmstr.
von Stresemannstr. bis Zimmerstr. Für
folgende Bauvorhaben ist die Prüfung der Beitragspflicht noch nicht
abschließend geklärt Ø
Stralauer
Allee Ø
Dresdner
Str. Alle
weiteren in der Drucksache 1780 genannten Bauvorhaben sind mit der Planung noch
nicht begonnen. Nachfrage 2 Ich will
hier differenzieren nach a) begonnen Baumaßnahmen und b) nach baulich fertig
gestellten aber noch nicht schlussgerechneten Baumaßnahmen zu a) wegen der
bezirklichen Haushaltssperre bzw. nicht ausreichend Finanzierung der
Baumaßnahmen Karl-Marx-Allee, Frankfurter Allee bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung konnte in 2010 keine Bauvorhaben im baulichen Sinne neu
begonnen werden. Im Sinne des Straßenausbaubeitragsgesetzes sind wir in der
Vorbereitung bzw. Durchführung der Anliegerbeteiligung folgende Bauvorhaben
begonnen worden Ø
Alle
Bauvorhaben der Berliner Wasserbetriebe Ø
Helsingforser
Platz Ø
Marchlewskistr. Ø
Rigaer
Str. von Proskauer Str. bis Bersarinplatz zu b) Im Sinne
des Straßenausbaubeitragsgesetzes noch nicht abgeschlossene Maßnahmen Ø
Holteistr. Ø
Frankfurter
Alle von Frankfurter Tor bis Niederbarnimstr. Ø
Rigaer
Str. von Proskauer Str. bis Waldeyerstr. Ø
Aufwertung
westliche Wrangelstr. BV Wesener Mich würde
interessieren, ob es bei einem dieser Vorhaben zu massiven Anliegerprotesten
gekommen ist, wie das ja in anderen Bezirken (Hinweis Marzahn-Hellersdorf) ja
durchaus der Fall war. Mir ist das nicht bekannt. Aber wie gesagt die Frage,
gab es da solche Beschwerden oder massive Proteste? BezStR’in Frau Kalepky Nein,
meines Wissen nicht. BV Hehmke Ich beziehe
mich auf Ihre allerletzte Aussage. Meine Frage bezieht sich auf die
Fertigstellung der Baumaßnahmen Ø
Holteistr. Ø
Frankfurter
Alle von Frankfurter Tor bis Niederbarnimstr. Ø
Rigaer
Str. von Proskauer Str. bis Waldeyerstr. Hat die BVV
dort eine Vorlage zur Beschlussfassung für alle drei Maßnahmen bekommen und
werden dort Beiträge nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz vereinnahmt? BezStR’in Frau Kalepky (Wiederholt
die Fragestellung) Und Sie wollen wissen, ob da eine Beteiligung stattgefunden
hat? In unterschiedlicher Art und Weise. So weit ich weiß, nicht. |
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