Drucksache - DS/2002/III  

 
 
Betreff: Immer neue Fragen zu Straßenausbaubeiträgen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann erhält die BVV vom BA die gem. § 3 Abs. 3 Satz 7 Straßenausbaubeitragsgesetz erforderliche Vorlage zur Beschlussfassung über die Straßenausbaumaßnahmen in der

- Karl-Marx-Allee zwischen Strausberger Platz und Lebuser Straße

- Wilhelmstraße

- Helsingforserstraße

(vgl. Antwort auf Frage 1 der DS/1780/III)?

 

  1. Warum ist das BA der Ansicht auf die Zustimmung der BVV gem. § 3 Abs. 3 Satz 7 Straßenausbaubeitragsgesetz in einzelnen Fällen verzichten zu können, obwohl es sich hierbei um eine sogenannte „Muss-Vorschrift“ handelt (vgl. Antwort auf Frage 2 der DS/1957/III)?

 

  1. Welche rechtlichen Folgen hat der Verzicht auf die Zustimmung der BVV auf die spätere Erhebung von Straßenausbaubeiträgen?

 

 

Zusatzfragen:



  1. Für welche der in der DS/1780/III genannten 22 Bauvorhaben ist zwischenzeitlich das in § 3 Abs. 3 StrABG zwingend vorgesehen Anhörungs- und Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt worden?

  2. Welche der in der DS/1780/III genannten 22 Bauvorhaben sind zwischenzeitlich begonnen bzw. bereits abgeschlossen worden?

 

 

 

Beantwortung: BezStR’in Frau Kalepky

 

Frage 1

Die Karl-Marx-Allee gehört zum Straßenhauptnetz. Und die geplante Umbaumaßnahme des nördlichen Gehwegs zwischen Straußberger Platz und Lebuser Platz wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung finanziert. Das Tiefbauamt für die Maßnahme in Amtshilfe für den Senat durch. Allerdings verbleiben die Haushaltsangelegenheiten bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Daher muss die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Vorlage für das Abgeordnetenhaus nach der durch das Tiefbauamt durchgeführten Anliegerbeteiligung erstellen und einbringen.

Die Wilhelmstraße ist entgegen der ersten grundhaft geplanten Ausbauvariante jetzt als Unterhaltungsmaßnahme ‚nur’ durchgeführt worden und unterliegt daher nicht der Straßenausbaubeitragsgesetzgebung. Daher können keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden.

Umgebaut, Sie hatten Helsingforser Straße angeführt, wird diese nicht, sondern der Helsingforser Platz. Hier ist die Anliegerinformation durch das Tiefbauamt in Vorbereitung. Nach Auswertung der eventuellen Rückläufe aus diesem Sachverhalt erfolgt die Erarbeitung einer BVV-Vorlage frühestens Ende Januar 2011.

 

Frage 2

Das Bezirksamt ist nicht der Ansicht, auf die Zustimmung der BVV verzichten zu können. Die in der Drucksache 1957 aufgeführten Baumaßnahmen waren bereits in der Ausführung. Im Falle der Rigaer Straße war die Baumaßnahme vor Inkrafttreten des Straßenausbaubeitrags-gesetzes bereits sogar abgeschlossen.

 

Frage 3

Die gängige Rechtsumfassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aber auch der Fachjuristen hierzu ist: (Zitat) „Wenn eine im Sinne des § 2 Straßenausbaubeitragsgesetzes beitragspflichtige Ausbaumaßnahme durchgeführt worden ist, vermittelt allein der durch sie geschaffene Zustand dem Grundstückeigentümer Vorteile im beitragspflichtigen Sinn. So dass es angezeigt ist, zum Ausgleich dieser Vorteile Beiträge in der Höhe zu erheben, wie sie auf der Grundlage der Vorschriften des Straßenausbaubeitragsgesetzes entstanden sind.“ Kurzum, § 3 Straßenausbaubeitragsgesetz begründet: „zwar eine die jeweils zuständige Stelle bindende Informations- und Beteiligungspflicht“. Die unter beitrags-rechtlichen Blickwinkel indes als sanktionslose Obliegenheit zu qualifizieren ist. Daher bleibt die Beitragspflicht unberührt. Und im Falle der Pettenkofer Straße sind die Beiträge erfolgreich erhoben und eingenommen worden. Sie mögen sich daran erinnern, dass hatte ich Ihnen gegenüber schon ein mal erwähnt).

 

Nachfrage 1

Für folgende 22 Baumaßnahmen die in der Drucksache 1780 aufgeführt wurden ist die Beteiligung der Beitragspflichtigen lt. § 3 Straßenausbaubeitragsgesetz zwischenzeitlich erfolgt. Das sind die

Ø      Pettenkofer Str. von der Rigaer Str. bis Frankfurter Allee

Ø      Holteistrasse

Ø      Karl-Marx-Allee von Straußberger Platz bis Lebuser Str.

Ø      Rigaer Str. von Proskauer Str. bis Waldeyer Str.

Ø      Auswertung westliche Wrangelstr.

Ø      Schlesische Str. (unterliegt den Berliner Wasserbetrieben, die dort eine Maßnahme vornehmen, genauso wie)

Ø      Taborstr.

Ø      Marchlewskistr. zwischen Torellstr. und Revaler Str.

Ø      Wrangelstr. zwischen Mariannenplatz und Zeughofer Str. (ebenfalls eine Baumaßnahme der Berliner Wasserbetriebe)

Für folgende Bauvorhaben liegt eine Bauplanungsunterlage vor bzw. ist in der Fertigstellung und wird die Anliegerbeteiligung vorbereitet

Ø      Frankfurter Allee zwischen Frankfurter Tor und Niederbarnimstr.

Ø      Rigaer Str. zwischen Proskauer Str. und Bersarinplatz

Ø      Helsingforser Platz

Ø      Warschauer Str.

 

Folgende Bauvorhaben werden wegen fehlender Finanzierung nicht bzw. nicht mehr als grundhafte Erneuerung realisiert und dementsprechend fallen sie nicht unter die Straßenausbaubeitragsgesetzgebung

 

Ø      Mainzer Str. zwischen Scharnweberstr. und Boxhagener Str.

Ø      Wilhelmstr. von Stresemannstr. bis Zimmerstr.

 

Für folgende Bauvorhaben ist die Prüfung der Beitragspflicht noch nicht abschließend geklärt

 

Ø      Stralauer Allee

Ø      Dresdner Str.

 

Alle weiteren in der Drucksache 1780 genannten Bauvorhaben sind mit der Planung noch nicht begonnen.

 

Nachfrage 2

Ich will hier differenzieren nach a) begonnen Baumaßnahmen und b) nach baulich fertig gestellten aber noch nicht schlussgerechneten Baumaßnahmen

 

zu a)

wegen der bezirklichen Haushaltssperre bzw. nicht ausreichend Finanzierung der Baumaßnahmen Karl-Marx-Allee, Frankfurter Allee bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung konnte in 2010 keine Bauvorhaben im baulichen Sinne neu begonnen werden. Im Sinne des Straßenausbaubeitragsgesetzes sind wir in der Vorbereitung bzw. Durchführung der Anliegerbeteiligung folgende Bauvorhaben begonnen worden

 

Ø      Alle Bauvorhaben der Berliner Wasserbetriebe

Ø      Helsingforser Platz

Ø      Marchlewskistr.

Ø      Rigaer Str. von Proskauer Str. bis Bersarinplatz

 

 

zu b)

Im Sinne des Straßenausbaubeitragsgesetzes noch nicht abgeschlossene Maßnahmen

 

Ø      Holteistr.

Ø      Frankfurter Alle von Frankfurter Tor bis Niederbarnimstr.

Ø      Rigaer Str. von Proskauer Str. bis Waldeyerstr.

Ø      Aufwertung westliche Wrangelstr.

 

 

BV Wesener

Mich würde interessieren, ob es bei einem dieser Vorhaben zu massiven Anliegerprotesten gekommen ist, wie das ja in anderen Bezirken (Hinweis Marzahn-Hellersdorf) ja durchaus der Fall war. Mir ist das nicht bekannt. Aber wie gesagt die Frage, gab es da solche Beschwerden oder massive Proteste?

 

BezStR’in Frau Kalepky

Nein, meines Wissen nicht.

 

BV Hehmke

Ich beziehe mich auf Ihre allerletzte Aussage. Meine Frage bezieht sich auf die Fertigstellung der Baumaßnahmen

 

Ø      Holteistr.

Ø      Frankfurter Alle von Frankfurter Tor bis Niederbarnimstr.

Ø      Rigaer Str. von Proskauer Str. bis Waldeyerstr.

 

Hat die BVV dort eine Vorlage zur Beschlussfassung für alle drei Maßnahmen bekommen und werden dort Beiträge nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz vereinnahmt?

 

BezStR’in Frau Kalepky

(Wiederholt die Fragestellung) Und Sie wollen wissen, ob da eine Beteiligung stattgefunden hat? In unterschiedlicher Art und Weise. So weit ich weiß, nicht.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: