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Drucksache - DS/1874/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Senioren- und Altenhilfeplanung bedarfsgerecht und zukunftsfähig mit allen Beteiligten auf Grundlage der Erkenntnisse der Studie 50plus unverzüglich zu diskutieren, Handlungsschwerpunkte zu erarbeiten und diese zeitnah umzusetzen. Das Bezirksamt soll diese Planung und Umsetzung als einen Schwerpunkt seiner Arbeit, ressortübergreifend, interdisziplinär und als Querschnittsaufgabe wahrnehmen. Der BVV ist bis Mai 2011 zu berichten.
Begründung:
Mit einiger Verspätung liegt nun endlich die Studie 50plus vor. Damit ist eine qualitativ gute Grundlage geschaffen, damit sich der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg den kommunalen Herausforderungen des demographischen Wandels stellen kann. Auf die Kommunen kommen in absehbaren Zeitdimensionen in diesem Bereich große Aufgaben und Herausforderungen zu. Um eine qualitativ gute Daseinsvorsorge und Teilhabe für die Bürger_innen des Bezirkes zu gewährleisten müssen schon jetzt die notwendigen Weichen gestellt werden. Es besteht akuter Handlungsbedarf. Viele andere Kommunen haben sich längst auf den Weg gemacht, es wird Zeit das sich auch in Friedrichshain-Kreuzberg etwas bewegt.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Senioren- und Altenhilfeplanung bedarfsgerecht und zukunftsfähig mit allen Beteiligten auf Grundlage der Erkenntnisse der Studie 50plus unverzüglich zu diskutieren, Handlungsschwerpunkte zu erarbeiten und diese zeitnah umzusetzen. Das Bezirksamt soll diese Planung und Umsetzung als einen Schwerpunkt seiner Arbeit, ressortübergreifend, interdisziplinär und als Querschnittsaufgabe wahrnehmen. Der BVV ist bis Mai 2011 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
SozGes 24.08.2011 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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