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Drucksache - DS/1614/III
Sehr
geehrte Frau Kapek, Ihre o. g.
Anfrage beantworte ich wie folgt: 1.
Wie
ist die Antwort des Senats auf die
Anfrage zum Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung, die Pläne zum
Weiterbau der A100 auch in Friedrichshain auszulegen? Zur
öffentlichen Auslegung (9.März – 9.April 2009) der Planfestellungsunterlage 16. BA der
A 100 wurde, auch vor dem Hintergrund der DS/0666/III der BVV, die Senatorin
für Stadtentwicklung vom Bezirksamt angeschrieben, dringend eine Auslegung in
Kreuzberg zu ermöglichen. In der
Antwort der StS Frau Krautzberger vom 26.02.2009 wurde dem Bezirksamt lapidar
mitgeteilt, dass „die Auslegungsstellen (gemeint sind hier die Auslegungsorte
in Neukölln und Treptow) auch für Bürger aus Friedrichshain-Kreuzberg in
zumutbarer Entfernung erreichbar sind“ und deshalb nicht die Notwendigkeit für
eine weitere Auslegungsstelle gesehen wird. Hinsichtlich
einer Neuauslegung der o. g. Planfeststellungsunterlage wurde vor dem
Hintergrund der DS/1526/III erneut die zuständige Senatorin Anfang Januar 2010
vom Bezirksamt angeschrieben. Eine
Antwort steht zurzeit noch aus. 2.
Wie
plant das Bezirksamt die betroffene Bevölkerung über die neu bekannt
gewordenen Belastungen durch den Autobahnbau zu informieren? Das
Bezirksamt kooperiert in seiner Öffentlichkeitsarbeit mit Gebietsakteuren und
der dortigen Bürgerinitiative. Eine öffentliche Veranstaltung zu diesem Thema
fand schon am 25.01.2010 statt, eine weitere wird am 10.02.2010 erfolgen. 3. Wie bewertet das Bezirksamt
seine Klagemöglichkeiten gegen das Autobahnprojekt durch die Ergebnisse des
neuen Gutachtens? Das neue,
durch das Bezirksamt in Auftrag gegebene Gutachten, unterstützt fachlich die
bisherigen Annahmen des Bezirksamtes bzgl. der verkehrlichen und ökologischen
Negativfolgen für die einzelnen Wohnquartiere insbesondere in Friedrichshain.
Insoweit verbessern sich auch die Begründungen für eine mögliche Klage des Bezirksamtes
gegen einen Planfeststellungsbeschluss. Mit
freundlichen Grüßen Dr. Franz
Schulz
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