Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1613/III
Sehr
geehrter Herr Brandt, anbei
übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage. 1. Welche Veränderungen ergeben sich
für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durch die Kürzung der
Eingliederungsmittel für das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg (vorbehaltlich
der Bewilligung des Bundeshaushaltes)? Vorbehaltlich der endgültigen
Zuteilung ist keine wesentliche Veränderung des EGT zu erkennen. Neu ist
allerdings, dass die Mittel für den Beschäftigungszuschuss (BEZ) begrenzt
wurden (6.146.000 €). Eine Verstärkung der Mittel für den BEZ aus dem
„originären“ EGT ist nur noch bis zur nur bis zur Höhe der tatsächlichen
Bindungen per Jahresende 2009 zulässig (7.137.176 €), darüber hinaus ist
ausdrücklich keine weitere Verstärkung zugelassen. Für F-K bedeutet dies, dass
derzeit keine Neubewilligungen vorgenommen werden können. 2. In welchem Ausmaß ist durch die
Reduktion der Beschäftigungszuschuss-Mittel (§ 16e SGB II) die Zielsetzung für
die Einrichtung von Stellen des Öffentlichen Beschäftigungssektors (ÖBS) im
Bezirk gefährdet? Nach derzeitigem Stand wird es keine
"BEZ-Neufälle" in 2010 geben. Da der BEZ die Grundfinanzierung für
ÖBS darstellt, hat die Zuteilung entsprechende Auswirkungen auf die Umsetzung
des ÖBS in 2010. Die Ko-Finanzierung des Landes jedoch ist gesichert. Derzeit
befindet sich die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales in
Verhandlungen mit der RD BB, um für die bereits bestehenden Arbeitsplätze eine
Fortführung zu ermöglichen. Nach den bisher vorliegenden Informationen wird
kein Spielraum für Neueinrichtungen von ÖBS-Arbeitsplätzen in diesem Jahr
gesehen. 3. Lassen sich gefährdete
ÖBS-Projekte durch die Entgeltvariante der Arbeitsgelegenheiten (Agh Entgelt)
neu kombinieren bzw. ersetzen? Wir sind als Bezirksamt natürlich im
Gespräch sowohl mit dem JC für mögliche Alternativen als auch mit der
Senatsverwaltung, um die entsprechenden Stellen zu sichern. Allerdings bitte
ich um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen Auskünfte
möglich sind. Nachfragen: 1. Nach welcher Prioritätensetzung
wird eine Umsteuerung von BEZ auf Agh Entgelt vorgenommen? Wie bereits in Antwort zu Frage 3
erläutert, befindet sich die Frage der Alternativen noch in Erörterung und
diese ist natürlich auch nicht allein auf Bezirkebene zu lösen. Wir sind aber
optimistisch, dass wir zumindest für die eingerichteten Stellen eine annehmbare
Lösung auf Landesebene finden werden. Die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter in
dieser Hinsicht ist sehr eng und abgestimmt, so dass eine evtl. Umsteuerung in
enger Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt erfolgen wird. Grundsätzlich jedoch müssen
Alternativen immer im Einzelfall vom Jobcenter auf Zweckmäßigkeit und
Durchführbarkeit geprüft werden. 2. Wird der Senat die bisher für die
Ergänzung des BEZ vorgesehenen Mittel in gleichemUmfang auch weiterhin für
Friedrichshain-Kreuzberg einsetzen? Ich gehe davon aus, dass es so sein
wird. Solange aber die Modalitäten auf Landesebene nicht abschließend geklärt
sind, ist dazu keine verbindliche Auskunft möglich. Mit freundlichen Grüßen Mildner-Spindler |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin