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Drucksache - DS/1125/III
Ich frage
das Bezirksamt:
Nachfrage:
Frau
Klebba: Zu 1: Bei
der Fredersdorfer Straße 28 handelt es sich um eine Schulsporthalle, die von
der Sportförderung im Rahmen der Sportanlagennutzungsverordnung – SPAN genannt
– vergeben wird und deshalb koordiniert die Sportförderung die Nutzungszeiten
außerhalb des Schulunterrichtes. Für eine Wochenendnutzung lagen bisher für
diese halle keine Anträge vor. Im Zuge nun aber der Malaktion und der sozusagen
Grafytibeseitigung an der Fredersdorfer Straße sind wir ja mit dem
Bürgerkomitee dort sehr intensiv ins Gespräch gekommen und diese Anlage und
insb. die Freifläche wird am Wochenende natürlich auch, wie viele andere
Sportanlagen auch nicht per Vertrag, sondern eigenmächtig genutzt, so will ich
es mal sagen und da ist eben auch die Frage, wie man solche Sportanlagen, wenn
es denn keine Vereinsnutzung dort gibt, dann solchen Initiativen zuführen kann
und oder ermöglichen kann da drauf zu spielen. Allerdings sind da bestimmte
Bedingungen der SPAN notwendig und das heißt eben, es muss eine
Sportförderungswürdige Organisation sein, die unsere Sportanlagen nutzt und
genau darüber sind wir im Gespräch und da komme ich auch gleich zu ihrer Frage
2: Selbstverständlich trifft es nicht zu, dass die zuständige Sportstadträtin
den Zugang zur Sportanlage verwehrt, im Gegenteil, wir haben mit einem
Vertreter des Bürgerkomitees und einem Vertreter der Sportinteressierten, die
sich in einem Verein in Gründung befinden die Modalitäten erörtert, unter welchen
Bedingungen es möglich sein könnte, d.h. eben auch ein verein zu werden und für
Verein muss auch bestimmte
Bedingungen erfüllen, auch in der Frage Erhebung von Nutzungsentgelten etc.,
also all diese Problematiken, die sagen wir mal eine völlig freie Nutzung
natürlich auch an vielen Stellen auch entgegen stehen und diesem Spannungsfeld
bewegen wir uns, wenn es denn zu einer Wochenendnutzung kommen wird. Wir sind
derzeit mit dem Schulamt in Abstimmung, weil dann die entspr. Zustimmung auch
noch folgen muss, damit entweder ein Schlüsselvertrag abgeschlossen werden kann
mit einem Verein oder eben dort ein Hausmeister für die Wochenendnutzung zur
Verfügung steht. Zu 3: Ich meine, das ist keine Frage. Das ist die originäre
Aufgabe der Sportförderung, Vereine und Projekte darin zu unterstützen und
selbstverständlich tun wir das, natürlich im Rahmen der gegebenen Bedingungen
und Vorschriften und das ist in diesem Falle eben nicht, wie schon ausgeführt
die SPAN. Zur Nachfrage: Bisher haben wir nicht von einem Sponsor gestifteten
Magnettafel gesprochen, sondern wir haben über die Errichtung einer oder
Anbringung einer Schautafel gesprochen, in der sich die dort nutzenden Vereine
präsentieren sollten und damit praktisch angeregt wird, weitere Teilnehmer zu
finden. Bisher, sagen wir mal aus den Vereinen Nach
Abfrage der Rückmeldungen gekommen, dass sie dort keinesfalls also mit
Telefonnummer und anderen Kontaktdaten versehende Veröffentlichungen haben
sollen, aber selbstverständlich ist im Rahmen einer solch gestifteten
Magnettafel möglich, darzustellen, welche vereine das sind, welche Sportarten,
also in dieser Halle wird überwiegend von Volleyball, Gymnastik und Turnen
betreiben, weil das eben ansonsten für Ballsportarten nicht die geeignete Halle
ist und das dann eben auch die Kontakte zur Sportförderung, zum Schulamt, also
wen kann man ansprechen, wenn man entweder sich sportlich betätigen möchte,
oder gerne üblicherweise an Wochenenden diese Sportanlage nutzen möchte. Frau
Schmidt-Stanojevic: Ich frage
sie, wie erklärt sich das BA , dass in der Bezirksregion, die worüber wir
sprechen ein Defizit aufgeführt wird, aber dennoch Sporthallen nicht ausgenutzt
sind, weil nicht nur eine einmalige Sache ist, sondern es gibt noch weitere
Sportanlagen, die nicht vollständig ausgenutzt sind, also wie erklärt sich das
BA diese Tatsache. Frau
Klebba: Diese
Tatsache erklärt sich so, dass viele Sportanlagen bei uns am Wochenende eben im
Rahmen des Punktspiele- und Wettkampfbetriebes genutzt werden und für eine
Wochenendnutzung muss es auch bestimmte Interessenten von Nutzern geben. Wenn
die nicht da sind und sozusagen nicht im Rahmen von Vereinsaktivitäten sagen,
wir möchten das am Wochenende tun, dann ist keine Grundlage vorhanden, die
diese Freianlage, die ja eine kleinere Fläche ist. Das ist ja für den
wettkampfgerechten Sport nicht die geeignete Sportanlage und wie gesagt, ich
hab ja Ausführungen dazu gemacht, was Bedingungen sind, um unsere Sportanlagen
zu nutzen und daraus erklärt sich das. Wir sind aber, wie gesagt mit dem
Bürgerkomitee und der Frage von Nutzungsmöglichkeiten auch im Rahmen von ja,
nicht voll vereinsgebundener Nutzung, wie kann man das ermöglichen und sich trotzdem im Rahmen
des Sparens bewegen. Herr
Wesener: Muss noch
mal nachfragen, weil ich die letzte Antwort nicht ganz verstanden habe. Gibt es
jetzt Interessenten für eine Wochenendnutzung oder keine, weil ich diese
Anfrage so verstanden habe, dass es Interessenten gibt, aber sie gerade eine
Antwort auf die Nachfrage von Frau Schmidt-Stanojevic sagten, dass ihnen keine
Interessenten bekannt sind. Frau
Klebba: Das habe
ich vorhin in der Beantwortung schon gesagt, dass es keine Anträge aus dem
Vereinsbereich gibt zu einer Wochenendnutzung. Was ich beschrieben habe ist,
dass es jetzt im Zuge sozusagen der Betreuung der gesamtem Sportanlage durch
die Bürger Vorort dort auch ein Augenmerk darauf gegeben hat, dass dieser Platz
am Wochenende von nichtvereinsgebundenen Sport und nicht mit der Zustimmung des
BA dort genutzt wurde und wie man das sozusagen in ein geordnetes verfahren
bringen kann und dazu sind wir mit dem Sportinteressierten der Bürger Vorort im
Gespräch, wie das möglich werden kann, dass sie entweder ein verein werden oder
sich einem Träger anschließen oder , also darin bewegen sich die Möglichkeiten,
wie man dann zu einem Abschluss einer Vereinbarung kommen kann. Herr
Assatzk: Meine
Frage bezieht sich auf die Antwort zur Frage 3: Wie optimistisch schätzt das BA
den Prozess ein, zu Nutzungsverträgen mit Vereinen zu kommen, um diesen Prozess
abzuschließen, denn einerseits mangelnde Auslastung und andererseits auch einer
gewissen Abnutzung von 1 Mio € Anlage, ist ja mit einer Nichtbeaufsichtigung
auch verbunden und dass zu vermeiden. Wie optimistisch ist das BA, diesen
Vorgang zu beenden. Frau
Klebba: Ich bin
grundsätzlich optimistisch. Wenn man im politischen Geschäft nicht optimistisch
ist, wird man auch nichts zustande bringen und insofern werden wir die
notwendigen Annäherungen dazu, die werde ich fördern und das heißt von beiden
Seiten eine wohlwollende Herangehensweise, damit auch dort, für die die
interessiert sind eine Wochenendnutzung möglich ist. |
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