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Drucksache - DS/1121/III
Sehr geehrter Herr Lüdecke, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt. zu 1. Wie wirkt sich die zum Jahresbeginn wirksam gewordene Erhöhung der Mehrwertsteuer von sieben auf 19 Prozent für Herstellung und Lieferung des Schulessens aus - auf die Preise -
auf die Anzahl der Kinder, die nicht am Essen
teilnehmen können ? Durch die Erhöhung der MwSt. von sieben
auf 19 Prozent wird sich der Portionspreis des Schulessens (bisher
durchschnittlich 2 €) um bis zu 0,18 € erhöhen. Mit einzelnen Essenfirmen („Bärenmenü“,
„Sodexo“) konnten wir uns auf den Abschluß zweier getrennter Verträge für die
Bietergemeinschaft (1 x Herstellung & Lieferung und 1x Service) ab
01.01.2009 einigen. Die Firmen würden dann weiterhin mit sieben bzw. 19 %
besteuern, so dass es vorerst nicht zu einer Erhöhung des Portionspreises
kommt. Dieses geänderte Verfahren muss allerdings erst vom Bundesministerium
für Finanzen bestätigt werden und ist dort von einer Essenfirma bereits
angefragt. Sollte das Bundesministerium dem
geänderten Verfahren nicht zustimmen, käme es auch hier zu den Mehrkosten beim
Portionspreis. Den anderen Essenfirmen wurde dieser
Verfahrensvorschlag ebenfalls unterbreitet und leider abgelehnt. Die Prognose der Mehrkosten (auf Basis
der Portionszahlen für das Jahr 2008) für die Schulen (öffentlich-rechtliche
Verträge), bei denen das Schulamt die Kosten für die Essenversorgung der
Schüler/innen (über die 23,- € mtl. Elternbeteiligung hinaus) übernimmt,
belaufen sich auf ca. 100.000 € pro Jahr, wenn das
Bundesministerium für Finanzen der neuen 'getrennten' Vertragsgestaltung nicht
zustimmt (bei Zustimmung BdF wären die Mehrkosten bei ca. 56.000 € pro Jahr). Nicht von der Essenpreiserhöhung betroffen sind die Kinder, die einen
Hortvertrag haben bzw. an der Essensubventionierung an gebundenen
Ganztagsschulen teilnehmen, da hier die Kostenbeteiligung der Eltern am Essen
monatlich 23 € beträgt. Zu der Anzahl der Kinder, die durch die Erhöhung des Essenpreises nicht
am Essen teilnehmen können, liegen uns keine Angaben aus den Schulen vor. Für
die Eltern dieser Kinder besteht die Möglichkeit im Rahmen des „Härtefallfonds
Mittagessen“ (Prüfung in der entsprechenden Schule) die Übernahme der Kosten
für das Essen durch das Schulamt zu beantragen. zu 2. Wird der Bezirk, nachdem es Mitte 2007 nicht einmal in der Lage gewesen sein will, auch nur diejenigen Kinder an den bezirklichen Grundschulen, deren Eltern auf ALG II angewiesen sind, täglich mit ¼ Liter Milch zu versorgen, weil sonst die Kosten, je Kind und Schultag nach Verrechnung der dafür vorgesehenen EU-Zuschusses von noch rund 10,5 Cent angeblich den Bezirkshaushalt gesprengt hätten, jetzt die Mehrkosten für das Schulessen übernehmen ? Da es sich bei der Bereitstellung eines Mittagessens an den
Grundschulen in gebundener und offener Form um eine Pflichtaufgabe des Bezirkes
handelt, müssen die Mehr-kosten im Rahmen des Haushaltes 2009 zusätzlich
abgesichert werden. Die dadurch bedingten Mehrausgaben werden durch den bezirklichen
Finanzservice für die Basiskorrektur 2010 angemeldet. Mit freundlichen Grüßen Monika Herrmann Bezirksstadträtin |
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