Drucksache - DS/1095/III  

 
 
Betreff: Ausschreibung der Reinigungsverträge für Schulen im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Sommer-Wetter, RegineBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.01.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Schule Vorberatung
18.03.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Schule Vorberatung
16.09.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt vor der Ausschreibung der Reinigungsverträge für die Schulen

a) darzustellen, welche Firmen die Verträge zur Zufriedenheit der Schulen erfüllt haben

b) Betroffene ( insbesondere Elternvertreter ) darüber anzuhören, welche Vorstellungen diese über die Schulreinigung haben

c) Überlegungen anzustellen, wie im nächsten Doppelhaushalt für die Schulreinigung ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden können und auch die tarifliche Bezahlung der Reinigungskräfte zu sichern.

 

 

Begründung:

 

Die unbefriedigende Situation der Reinigung an unseren Schulen war im letzten Bezirkselternausschuss Schule ( 13.1.2009) erneut Thema. Die Eltern möchten vor einer Neuausschreibung ihre Erfahrungen und Vorstellungen in den Prozess einbringen. Es kann nicht angehen, dass zusätzliche Mittel zur Sanierung von Schulgebäuden zur Verfügung stehen und die vorhandene Substanz u. a. wegen ungenügender Reinigung Schaden nimmt. 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Schulausschuss überwiesen.

 

 

SchulAuss 18.03.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt vor der Ausschreibung der Reinigungsverträge für die Schulen

a) darzustellen, welche Firmen die Verträge zur Zufriedenheit der Schulen erfüllt haben

b) Überlegungen anzustellen, wie im nächsten Doppelhaushalt für die Schulreinigung ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden können und auch die tarifliche Bezahlung der Reinigungskräfte zu sichern.

 

 

 

BVV 25.03.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt vor der Ausschreibung der Reinigungsverträge für die Schulen

a) darzustellen, welche Firmen die Verträge zur Zufriedenheit der Schulen erfüllt haben

b) Überlegungen anzustellen, wie im nächsten Doppelhaushalt für die Schulreinigung ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden können und auch die tarifliche Bezahlung der Reinigungskräfte zu sichern.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit der Drucksache Nr. DS/1095/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt vor der Ausschreibung der Reinigungsverträge für die Schulen

 

a.) darzustellen, welche Firmen die Verträge zur Zufriedenheit der Schulen erfüllt haben

b.) Überlegungen anzustellen, wie im nächsten Doppelhaushalt für die Schulreinigung

ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden können und auch die tarifliche Bezahlung der Reinigungskräfte zu sichern.

 

Hierzu wird berichtet:

 

Zu a.)

Das Schulamt hat erstmals 2005 die Reinigungsleistungen für alle 64 Schulen im Bezirk im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltmittel (Titel 51701) i.H.v. 3.532.500 € ausgeschrieben. Grundlage bildeten damals neben der geltende DIN-Vorschrift ca. 40 bestehende Reinigungsverträge mit extrem langen Laufzeiten und unterschiedlichen Reinigungsleistungen.

In 2005 wurde erstmals ein einheitliches Leistungsverzeichnis für alle Schulen erstellt. Die damalige Ausschreibung lief über das Landesverwaltungsamt, ein Vertragsabschluss erfolgte zum 01.08.2005. Vertraglich sind im Schulamt des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg 5 Firmen gebunden.

 

G&S – Gebäude - und Sicherheitsservice GmbH

Kurt Heidel GmbH

GH Dienstleistungen - Günter Heise GmbH

GBR – Großbauten-Reinigung GmbH & Co. KG

SDK System- Dienstleistungen

 

Im Zuge der Reinigungsausführungen erfolgten später Leistungserweiterungen im Bereich der Hort-und Gruppenräume (tägl. Reinigung), der Sekretariate (2x wöchentl.) und der Eingangsbereiche (tägl.), die tägliche Müllentsorgung wurde eingeführt. Weitere Reinigungserweiterungen waren nicht finanzierbar.

 

Das Schulamt hat auf der Grundlage der bestehenden Leistungsverzeichnisse und einem derzeitigen

Haushaltansatz i.H.v. 3.202.900€ im Februar 2009 die Reinigungsleistungen für die Schulen neu ausgeschrieben.

Zur Zeit befinden wir uns in der Auswertungsphase. Ein neuer Vertragsabschluss ist zum 01.09.2009 geplant.

Die Zufriedenheit der Schulen bei der Ausführung der Reinigung wird an zwei Kriterien gemessen,

 

am Umfang der Reinigungsleistungen und

an der Qualität der Reinigung.

 

Beides ist vertraglich vereinbart, d.h. jede Reinigungsfirma muss diese Leistungen gegen ein Entgeld zur Zufriedenheit erfüllen.

Der Vertrag gilt als eingehalten, wenn die Schulen monatlich die Leistung der Firmen auf den Arbeitsscheinen ohne Beanstandungen bestätigen. Die Kontrolle der erbrachten Reinigungsleistungen liegt in der Verantwortung der Schulen und müsste dort verstärkter wahrgenommen werden.

Die Schulen sind in der Regel mit dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht zufrieden. Der vielfache Wunsch nach Leistungserweiterungen, kann aber auf Grund des bestehenden finanziellen Rahmens nicht erfüllt werden.

Die 5 vertraglich gebundenen Firmen haben die Reinigung im Durchschnitt zur Zufriedenheit der Schulen erfüllt.

Während eine Firma an einem Standort positiv arbeitet, bestehen bei der gleichen Firma am anderen Schulstandort Probleme. Ursachen sind häufig die unterschiedlichen örtlichen Bedingungen. Dazu gehören z.B. die Auswahl der Reinigungskräfte und der bauliche Zustand der Fußböden und der sanitären Anlagen.

Unzulänglichkeiten bei der Reinigung werden von den Schulen auf den Arbeitsscheinen vermerkt. Aktuelle Probleme bestehen derzeit an der Zille-GS (Boxhagener Str.45-46) und an der Lenau-GS

(Nostitzstr. 60). Das vereinbarte Entgeld mit der Firma musste hier entsprechend reduziert werden.

Nach intensiven Gesprächen mit den Firmen gehen wir von einer Verbesserung der Reinigungssituation aus.

Positive Rückmeldungen aus einzelnen Schulen liegen für die Firmen, G&S, Heidel und GBR vor.

 

Zu b.)

Ausreichender Mittelansatz Reinigung:

Bei einem Haushaltsansatz (Titel 51701) i.H.v. 3.202.900 € in 2009 und einer Preissteigerung um 3,48% auf Grund der Tariferhöhung gehen wir momentan davon aus, dass die finanziellen Mittel nicht auskömmlich sind.

Es wird eingeschätzt, dass bei einem neuen Vertragsabschluss zukünftig ca. 3.3 Mio. € jährlich benötigt werden.

 

Tarifliche Bezahlung der Reinigungskräfte

Die Entlohnung der Arbeitskräfte entsprechend des Lohn- und Rahmentarifvertrages ist im Reinigungsvertrag verankert.

Die Reinigungsfirmen (Auftragnehmer) müssen in einer sog. -Tariftreueerklärung für

Gebäudereinigungsarbeiten- rechtsverbindlich erklären, dass sie für ihre Arbeitnehmer die Tariflöhne nach dem geltenden Lohn- und Rahmentarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung – Geltungsbereich Berlin- in der jeweils gültigen Fassung zahlen und den sonstigen Verpflichtungen aus dem Rahmenvertrag nachkommen und dies auch von seinen Nachunternehmen verlangen.

Darüber hinaus prüfen wir im Rahmen der Ausschreibung auch die Machbarkeit der tariflichen Zahlung anhand der angebotenen Preise für die Reinigungsleistung. Die Verantwortlichkeit liegt aber bei den Firmen.

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

a) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

b) Haushaltswirtschaftliche Ausgaben:

Bezogen auf den Planungsansatz 2009, ist mit Mehrkosten von 1000.000 € beim Titel 517 01 zu rechnen.

 

Berlin, 09.06.2009

 

Dr. Franz Schulz                                                             Monika Herrmann

Bezirksbürgermeister                                              Bezirksstadträtin für Jugend,

Familie und Schule

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Schule überwiesen.

 

Schule 16.09.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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