Drucksache - DS/1063/III  

 
 
Betreff: Schmutzige Geschäfte mit der Sauberkeit in unserem Bezirk?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Eggert, BjörnEggert, Björn
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.12.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 16.12.2008 PDF-Dokument
2. Version vom 15.01.2009 PDF-Dokument

Betr

Betr.: Schmutzige Geschäfte mit der Sauberkeit in unserem Bezirk ?

Hinweis!

Aufgrund technischer Probleme bei der Aufzeichnung liegt die Beantwortung o.g. Drucksache in schriftlicher Form vor:

 

zu 1.:

Sind dem Bezirksamt Probleme mit den Reinigungsfirmen, die den Auftrag haben die Bezirksliegenschaften wie das Rathaus Kreuzberg zu reinigen, bekannt wenn ja welche?

Ja, dem Bezirksamt sind akute Probleme im Zusammenhang mit der Reinigung sowie der beauftragten Reinigungsfirma in den Reinigungsobjekten Yorckstraße 4-11 und Frankfurter Allee 35-37 bekannt. In der letzten Tagen musste durch den Immobilienservice eine merkliche Verschlechterung bei der Erbringung der Reinigungsleistung in den vorgenannten Objekten registriert werden, die sogar in dem Fernbleiben der eingesetzten Reinigungskräfte deutlich wurde. Einhergehend mit den Mängeln wurden durch die Hausverwaltung über Gespräche mit den Reinigungskräften festgestellt, dass diese über einen längeren Zeitraum keinen oder nicht den vertraglich vereinbarten Lohn erhalten haben. Daraufhin sind durch den Immobilienservice unverzügliche Nachfragen bei der Krankenversicherung der Beschäftigten erfolgt, wonach auch hier bestätigt wurde, dass die Beiträge seit Juli 2008 durch die Reinigungsfirma nicht mehr geleistet wurden. Zudem ist dem Immobilienservice in diesem Zusammenhang bekannt geworden, dass gegen die beauftragte Reinigungsfirma ein Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit anhängig ist.

Derartige Probleme mit den beauftragten Reinigungsfirmen in den anderen Bezirksliegenschaften sind nicht bekannt.

 

zu 2.:

Wie prüft das Bezirksamt die Seriosität/Liquidität/wirtschaftliche Lage der Firmen und die in § 1 Abs. 1 Satz 2 des Vergabegesetztes Berlin verankerte Tariftreue im Zuge der Auftragsvergabe und im Zuge der Auftragserfüllung?

Die beauftragten Reinigungsfirmen werden im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt. Für die meisten Reinigungsobjekte liegt der Auftragswert über den Schwellenwerten, so dass hier eine Ausschreibung im Offenen Verfahren, d.h. europaweit, zu erfolgen hat. Bei der Vergabe findet die Vergabeverordnung für Leistungen/Teil A (VOL/A) Anwendung. In dieser ist geregelt, dass die Bewerber ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§§ 7,7a und 7b VOL/A) nachweisen müssen, um am Wettbewerb teilnehmen zu können. Hierzu werden durch die ausschreibende Stelle eine Vielzahl von Nachweisen (z.B. Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, IHK-Zuge­hörig­keits­be­schei­nig­ung, Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen sowie der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung, Bonitätsauskunft etc.) gefordert. Liegen geforderte Nachweise nicht vor, so regeln die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen den Ausschluss vom Wettbewerb.

Während der laufenden Vertragsausführung erfolgen diesbezüglich keine Routineüberprüfungen, sofern nicht - wie im Fall unter Nr. 1 beschrieben - aktuelle Fakten bekannt werden, die Zweifel an der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aufkommen lassen.

Das Berliner Vergabegesetz vom 09. Juli 1999 ist durch das Erste Gesetz zur Änderung des Berliner Vergabegesetzes vom 19. März 2008 geändert worden. Die Neuregelungen sind seit dem 30. März 2008 in Kraft. Die hierin enthalten Regelung zur Tariftreue ist jedoch mit Entscheidung des Senats von Berlin in seiner Sitzung am 15.04.2008 ausgesetzt worden, da die Regelungen in § 1 Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Berliner Vergabegesetzes nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C – 346/06 vom 03. April 2008 dem Gemeinschaftsrecht entgegensteht, so dass eine Anwendung dieser Regelung in Vergabeverfahren nicht mehr in Betracht kommt. Für bereits abgeschlossene Vergabeverfahren kommt somit die Durchsetzung (und somit auch Überwachung) der vereinbarten Tariftreueregelungen nicht mehr in Betracht (siehe hierzu auch „Gemeinsames Rundschreiben SenWiTechFrau/SenStadt Nr. 1/2008“).

 

zu 3.:

Welche Maßnahme hat das Bezirksamt ergriffen um dies zu gewährleisten bzw. wie sanktioniert das BA die Nichtbefolgung?

Mit Bekanntwerden der Situation der Reinigungsfirma, die in den Objekten Yorckstraße 4-11 und Frankfurter Allee 35-37 tätig ist, wurden mit der Geschäftsleitung der Reinigungsfirma unverzüglich Gespräche durch den Immobilienservice geführt. Eine Entkräftigung der Vorwürfe konnte hier nicht deutlich gemacht sowie die ordnungsgemäße Vertragsausführung zugesichert werden. Eine gesetzte Nachfrist zur Mängelbeseitigung sowie Erklärung über die Situation der Firma verstrich erfolglos. Daraufhin ist der Firma am 16.12.2008 die Kündigung des Reinigungsvertrages mit sofortiger Wirkung ausgesprochen worden.

Ab dem 17.12.2008 werden bekannte und verlässliche Reinigungsfirmen für die Reinigung dieser Gebäude eingesetzt.

 

1. Nachfrage:

Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt in dem die Liegenschaften des Bezirks nicht gereinigt wurden und wenn ja wann?

Eine komplette Nichtreinigung von Liegenschaften des Bezirks, insbesondere der Bürodienstgebäude, ist nicht bekannt geworden. Für die unter Nr. 1 genannten Bürodienstgebäude war eine tlw. sehr mangelhafte und unvollständige Reinigung im Dezember 2008 aus den bereits erläuterten Gründen zu verzeichnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 

Nachfragen:

 

Frau Sommer-Wetter:

Zur Reinigung in den Schulen - und zwar zum einen, gibt es aus Sicht des BA  Probleme auch bei der Reinigung von Schulgebäuden und 2. wie gedenkt das BA mit diesem Problemen umzugehen.

 

Frau Herrmann:

Wir haben da, wie soll ich sagen, interessantes Phänomen. Ich höre von den Eltern sowohl in Schulen als auch in Einzelgesprächen, dass sie es nicht optimal finden, wie die Schulen gereinigt werden, also ein gängiges und ständiges Thema. Wir sind auch der Aufforderung des Schulausschusses nachgegangen, dass diese Reinigungslisten in den Schulen ausgehängt werden. Wir haben weiterhin trotz mehrmaligem Nachfragens und Aufforderung von den Schulleitungen keinerlei Beschwerden vom Schulamt vorzuliegen. Das ist jetzt, sagen wir mal die offizielle Variante dazu, trotzdem denke ich, ist der Eindruck von Eltern und von Kindern nicht immer nur ein gefühlter, sondern ein sicherlich auch stückweit realistischer. Wir haben den Reinigungsvertrag für Schulen, der wird gerade wieder neu aufgestellt, weil die 3 Jahre vorbei sind. Wir können da keine Steigerung letztendlich, großartiger Weise des Leistungsangebotes machen, weil der Etat dergleiche geblieben ist. Nichts desto trotz werden wir, soweit ich an die beiden Punkte, an die ich mich erinnern kann, die Frau Belicke heute mitgeteilt hat, die Hortreinigung erhöhen und wir werden die Gustav-Meier-Schule noch mal stärker frequentieren, weil behinderte Kinder auch viel sich auf dem Boden aufhalten und dort auch eine höhere Frequenz der Reinigungsleistung zu erfolgen hat. Detaillierter kann man das im Schulausschuss besprechen, aber das sind die beiden Punkte, die wir auf alle Fälle erhöhen und wie gesagt, die Schulleitungen melden uns nichts und das ist das Problem auch dann mit den Reinigungsfirmen letztendlich...zu gehen und das finde ich auch sehr bedauerlich.        

 
 

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