Drucksache - DS/1045/III  

 
 
Betreff: Langfristig planen, Handlungsspielräume erhalten - wie kann man geschlossene öffentliche Schulen ohne Haushaltsrisiken in der (mittelfristigen) Verfügungsgewalt des Bezirkes belassen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Hehmke, AndyBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:SPD
   DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.12.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 09.12.2008 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, Modelle zu prüfen und auf ihre jeweiligen Vor- und Nachteile hin zu untersuchen, die zum Ziel haben, geschlossene öffentliche Schulen nicht in den Liegenschaftsfonds des Landes Berlin zur Veräußerung zu übertragen und sie auch nicht im Rahmen von Erbbaurechtsverträgen mit einer Laufzeit von vielen Jahren an andere Träger zu vergeben, damit diese auch mittel- und langfristig bei eventuell wieder steigenden SchülerInnenzahlen als öffentliche Schulen wiedereröffnet werden können.

 

Diese Modelle sollen mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

 

-          Es wird eine Zwischennutzung von weniger als zehn Jahren angestrebt, die im bezirklichen Interesse liegt.

-          Die Art und Weise der Zwischennutzung ist so beschaffen, dass sie kostendeckend erfolgt.

-          Die Nutzungszwecke der Zwischennutzer stärken die Wirtschaftskraft des Bezirks bzw. seine kulturelle und/oder soziale Infrastruktur.

-          Die Liegenschaften befinden sich für den Zeitraum der Zwischennutzung nicht im Fachvermögen des Bezirksamtes und verursachen in dieser Zeit auch keine budgetunwirksamen Kosten.

-          Sie werden während der Zeit der Zwischennutzung baulich nur mit Zustimmung des Bezirksamtes verändert und nur in einer Weise, die eine kostengünstige Wiederherrichtung für schulische Zwecke ermöglicht.

-          Die Verwaltung der zur Zwischennutzung vorgesehenen Schulen sollte idealerweise durch Dritte erfolgen, um die Bezirksverwaltung zu entlasten.

-          Die Zwischennutzer werden im Einvernehmen mit dem Bezirksamt so ausgewählt, dass davon auszugehen ist, dass sie die Immobilie bei erneutem Bedarf des Bezirksamtes auch nach Vertragsende wieder verlassen.

 

Eine BA-Vorlage, die mögliche Modelle und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile aufzeigt, ist der BVV bis zu ihrer Sitzung im Mai 2009 zu überreichen.

 

Begründung:

 

Die erfreuliche Entwicklung der SchülerInnenzahlen im OT Friedrichshain und in verschärfter Form im OT Prenzlauer Berg zeigt auf, dass die vom Berliner Senat verfolgte Zuweisungssystematik von Finanzmitteln, die die Bezirke zwingt, sich von allen (auch von temporär nicht benötigten Immobilien) zu trennen und sie der Verwertung durch den Liegenschaftsfonds zuzuführen, eine langfristige und nachhaltige Schulentwicklungsplanung der Berliner Bezirke deutlich erschwert. Solange dies auf der Landesebene nicht geklärt werden kann, ist zu prüfen, ob es neben der Abgabe der betreffenden Schulgebäude an den Liegenschaftsfonds und der Überlassung an freie Träger in Form von sehr langfristigen Erbbaurechtsverträgen auch einen "Dritten Weg" gibt, der nicht zu Haushaltsrisiken (Stichwort: buw-Kosten) führt und den Bezirk in die Lage versetzt, über diese Schulgebäude in überschaubaren Zeiträumen erneut zu verfügen.

Während der langen Diskussion zum Bethanien ist der Vorschlag der Überlassung an einen Treuhänder auch erst nach sehr langer Zeit und relativ überraschend erfolgt. Der Antragsteller nimmt dies zum Anlass, in eine politische Diskussion über Alternativen zum derzeitigen Verfahren beim Umgang mit aufgegebenen Schulgebäuden einzusteigen. Dazu sind jedoch zunächst Modelle von Seiten des BA vorzuschlagen, die von der BVV zu bewerten sind.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, Modelle zu prüfen und auf ihre jeweiligen Vor- und Nachteile hin zu untersuchen, die zum Ziel haben, geschlossene öffentliche Schulen nicht in den Liegenschaftsfonds des Landes Berlin zur Veräußerung zu übertragen und sie auch nicht im Rahmen von Erbbaurechtsverträgen mit einer Laufzeit von vielen Jahren an andere Träger zu vergeben, damit diese auch mittel- und langfristig bei eventuell wieder steigenden SchülerInnenzahlen als öffentliche Schulen wiedereröffnet werden können.

 

Diese Modelle sollen mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

 

-          Es wird eine Zwischennutzung von weniger als zehn Jahren angestrebt, die im bezirklichen Interesse liegt.

-          Die Art und Weise der Zwischennutzung ist so beschaffen, dass sie kostendeckend erfolgt.

-          Die Nutzungszwecke der Zwischennutzer stärken die Wirtschaftskraft des Bezirks bzw. seine kulturelle und/oder soziale Infrastruktur.

-          Die Liegenschaften befinden sich für den Zeitraum der Zwischennutzung nicht im Fachvermögen des Bezirksamtes und verursachen in dieser Zeit auch keine budgetunwirksamen Kosten.

-          Sie werden während der Zeit der Zwischennutzung baulich nur mit Zustimmung des Bezirksamtes verändert und nur in einer Weise, die eine kostengünstige Wiederherrichtung für schulische Zwecke ermöglicht.

-          Die Verwaltung der zur Zwischennutzung vorgesehenen Schulen sollte idealerweise durch Dritte erfolgen, um die Bezirksverwaltung zu entlasten.

-          Die Zwischennutzer werden im Einvernehmen mit dem Bezirksamt so ausgewählt, dass davon auszugehen ist, dass sie die Immobilie bei erneutem Bedarf des Bezirksamtes auch nach Vertragsende wieder verlassen.

 

 
 

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