Drucksache - DS/1031/III  

 
 
Betreff: Verfahren zur Vergabe der ehemaligen Rosegger-Grundschule an einen freien Träger
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 28.11.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Hehmke,

 

Ihre mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Warum schließt das Bezirksamt bisher eine Beteiligung der BVV bzw. des Schulausschusses am Auswahlverfahren aus?

 

Das BA wird auf seiner Sitzung am 2.12.08 darüber befinden.

 

 

  1. Warum orientiert sich das Bezirksamt bei diesem Auswahlverfahren nicht an den Verfahren im Jugendbereich, wo es bisher immer gelungen ist, den JHA intensiv zu beteiligen, ohne dass die jeweiligen Vertreter/innen eine parteipolitische Einflussnahme ausgeübt haben?

 

Auswahlverfahren im Jugendbereich betreffen „Einrichtungen“ i.S. des BezVG. Darüberhinaus besitzt der JHA für diese „Einrichtungen“, soweit er fachlich und rechtlich zuständig ist, eine besondere durch Bundesgesetz festgelegte Rechtstellung.

Im vorliegende Fall der ehem. Roseggerschule liegt keine „Einrichtung“ zugrunde, da ihre Nutzung durch entsprechende Gremienbeschlüsse aufgehoben wurde. Für den Erwerb und Veräußerung von Immobilien liegt keine Entscheidungskompetenz der BVV nach § 12, Abs.3 Nr 2 vor.

 


3.      Wird hinsichtlich der endgültigen Entscheidung über die Vergabe an einen bestimmten Träger die BVV die Möglichkeit haben, über eine diesbezügliche Vorlage zur Beschlussfassung abzustimmen (Das BezVerwG regelt dazu in § 12, Absatz (2), Punkt 10: "Die BVV entscheidet über die Errichtung, Übernahme und Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder ihre Übertragung an andere Träger.")?

 

Aus der Beantwortung zu 2. ergibt sich, dass das BA i.R. seiner Verpflichtung zur Unterrichtung der BVV eine VzK an die BVV erarbeiten wird.

 

 

1. Nachfrage:

War unter Bezugnahme auf die Regelungen des BezVerwG die Übertragung des ehemaligen Erich-Fried-Gymnasiums an einen freien Träger ohne die geringste Beteiligung der BVV rechtswidrig?

 

Nein.

 

 

2. Nachfrage:

Inwiefern kann das Bezirksamt einen zukünftigen Träger der ehemaligen

Rosegger-Schule binden, seine im Konzept dargelegten Regelungen und Vorhaben bzgl. Schulgeld, Öffnung in den Sozialraum, Kooperation mit anderen Einrichtungen im Sozialraum, Aufnahme von Kindern aus dem unmittelbaren Umfeld etc. auch nach der Vergabe langfristig einzuhalten, so dass die Begründung der Vergabeentscheidung nicht im Nachhinein ausgehebelt werden kann?

 

Eine Bindung des zukünftigen Trägers ist nur über die noch zu erarbeitenden Verträge möglich. Inwieweit dies im Einzelnen ausgestaltet werden kann ist erst i.R. der konkreten Vertragsverhandlungen bestimmbar.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Franz Schulz

 

 

 

 
 

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