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Drucksache - DS/1001/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, eine
Personalentwicklungsplanung bis 2011 vorzulegen. Das Bezirksamt wird ersucht, in diesem Bericht ·
die aktuelle durchschnittliche Altersentwicklung des
Personals in den jeweiligen Abteilungen vorzulegen. ·
Es ist darzustellen, wie viele Stellen durch
altersbedingtes Ausscheiden oder ähnliches frei werden, ·
wie viele und welche Stellen ohne Außeneinstellung nicht
mehr besetzt werden können? ·
Das Bezirksamt soll die Leistungsbereiche deutlich
benennen, welche aufgrund des heute oder zukünftig fehlenden Personals nur noch
mangelhaft oder ungenügend
erbracht werden können. ·
Das Bezirksamt wird zudem gebeten, Konsequenzen aus
aktuellen und absehbaren Ab- und Aufschichtungen zwischen den Bezirks- und
Hauptverwaltungen aufzuzeigen. ·
Das Bezirksamt wird gebeten, den sog. Overheadbereich sowie
die Organisation der bezirklichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
aufgabenkritisch und unter Effizienzge-sichtspunkten zu hinterfragen. Der schriftliche Bericht ist als Mitteilung zur
Kenntnisnahme der BVV in ihrer März-Sitzung 2009 vorzulegen. Begründung: Durch die bereits jahrelang nicht erfolgten Neueinstellungen
in den Verwaltungen der Bezirke wird ein Bericht über die Entwicklung der
Personalsituation notwendig. 26.11.2008 BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in den Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen
überwiesen. 09.12.2008
PHI Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, eine
Personalentwicklungsplanung bis 2011 vorzulegen. Das Bezirksamt wird beauftragt, in diesem Bericht ·
die aktuelle durchschnittliche Altersentwicklung des
Personals in den jeweiligen Abteilungen vorzulegen. ·
Es ist darzustellen, wie viele Stellen durch
altersbedingtes Ausscheiden oder ähnliches frei werden, ·
wie viele und welche Stellen ohne Außeneinstellung nicht
mehr besetzt werden können? ·
Das Bezirksamt soll die Leistungsbereiche deutlich
benennen, welche aufgrund des heute oder zukünftig fehlenden Personals nur noch
mangelhaft oder ungenügend
erbracht werden können. ·
Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, Konsequenzen
aus aktuellen und absehbaren Ab- und Aufschichtungen zwischen den Bezirks- und
Hauptverwaltungen aufzuzeigen. ·
Das Bezirksamt wird beauftragt, den sog.
Overheadbereich sowie die Organisation der bezirklichen Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit aufgabenkritisch und unter Effizienzge-sichtspunkten zu
hinterfragen. Der schriftliche Bericht ist als Mitteilung zur
Kenntnisnahme der BVV in ihrer März-Sitzung 2009 vorzulegen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, eine
Personalentwicklungsplanung bis 2011 vorzulegen. Das Bezirksamt wird beauftragt, in diesem Bericht ·
die aktuelle durchschnittliche Altersentwicklung des
Personals in den jeweiligen Abteilungen vorzulegen. ·
Es ist darzustellen, wie viele Stellen durch
altersbedingtes Ausscheiden oder ähnliches frei werden, ·
wie viele und welche Stellen ohne Außeneinstellung nicht
mehr besetzt werden können? ·
Das Bezirksamt soll die Leistungsbereiche deutlich
benennen, welche aufgrund des heute oder zukünftig fehlenden Personals nur noch
mangelhaft oder ungenügend
erbracht werden können. ·
Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, Konsequenzen
aus aktuellen und absehbaren Ab- und Aufschichtungen zwischen den Bezirks- und
Hauptverwaltungen aufzuzeigen. ·
Das Bezirksamt wird beauftragt, den sog.
Overheadbereich sowie die Organisation der bezirklichen Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit aufgabenkritisch und unter Effizienzge-sichtspunkten zu
hinterfragen. Der schriftliche Bericht ist als Mitteilung zur
Kenntnisnahme der BVV in ihrer März-Sitzung 2009 vorzulegen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. (Text
siehe Anlage) BVV
29.04.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird überwiesen in den Ausschuss für Personal,
Haushalt und Investitionen. PHI
08.09.2009 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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